Mietrecht Internetsteckdose nicht angeschlossen?

4 Antworten

das ist so eine klassische streitfrage...

als mieter kannst du eigendlich davon ausgehen, dass das was vorhanden ist in einer wohnung auch funktioniert. nun weiß man aber nicht, wie das vorher verkabelt war und wer da zu letzt dran war und so.

da wir auch oft für hausverwaltungen arbeiten, ist es so, dass ich schon sehr oft vermurkste telefonverkabelungen wieder entmurksen musste. bei uns hat das eigendlich immer die hausverwaltung bezahlt, weil sie sich dafür auch verantwortlich fühlte.

du kennst deinen vermieter besser als wir. ist er generell geneigt, auf so was nicht gerade schmischisch zu reagieren, würde ich freunlich fragen ob er das übernimmt, anderenfalls würde ich es einfach machen (lassen)

sind dosen etc. vorhanden, ist das machen lassen kein hexenwerk und kostet dem entsprechend nicht die welt. traust du dir es zu, kannst du es auch selbst machen.

willst dus selbst machen, dann solltest du, damit es ganz richtig wird folgendermaßen vorhegen:

die kommende leitung, wenn ich das richtig verstehe, im flur, kommt an die anschlüsse 1 und 2. das ist bereits so und wird nicht geändert.

die leitung, die das signal in den flur weiter leitet, wird dann an der gleichen dose an den anschlüssen 5 und 6 angeschlossen. im büro wird diese leitung dann wieder an 1 und 2 angeschlossen.

das ist deswegen wichtig, weil wenn du im flur den stecker vom router einsteckst, die restlichen adern abgeschaltet werden. würdest du einfach 1 und 2 parallel anschließen, dann wäre, wenn du doch wieder, oder dein nachmieter im flur einstecken das problem, dass du einen toten zweig hast, der das signal stört...

lg, Anna

Da ich vermute, das du nicht die "Internet-Steckdose" sondern eine Telefonanschlußdose (TAE) oder Kabelanschlußdose meinst muss ich dafür etwas ausholen:

Bei TAE Dosen - Da vom Vermieter i.d.R. der Telefonanschluß (telefon und Internet Zugang) nicht mit gemietet wurde, sondern hierfür ein eigenständiger Vertrag geschlossen werden muss ist es deine Sache. Der Telefonanbieter stellt dir maximal ein Anschluss am vorgesehenen Übergabepunkt in der Wohnung / Büro zur Verfügung, die weitere Verteilung ist deine Sache. Einzig wenn du vom Vermieter eine Zusage über eine bestimmte Verteilung und Verkabelung zugesichert bekommen hast, dann ist diese die Sache des Vermieters.

Bei Kabelanschlußdosen. Bei einer Sternverteilung im Haus gilt das gleiche wie beim TAE-Anschluß (Wenn man die Abdeckklappe abnimmt, dann geht nur ein Kabel hinein aber nicht wieder hinaus).

Bei einer BUS-Verteilung im Haus (meist bei Hochhäusern der Fall; Es geht ein Kabel hinein und eines hinaus), dann ist Vorsicht geboten, meist darfst du hier nicht rangehen und etwas an der Verkabelung verändern, da du hier ggf. die Verbindung zu anderen nach gelegenen Büros unterbrichst. In diesem Fall musst du die Hausverwaltung bzw. den Vermieter kontaktieren und die müssen dann die Erlaubnis geben oder einen Techniker beauftragen. In dem Fall kannst du aber ggf. T-Stücke oder andere Verteiler verwenden.

In wenigen Fällen mietet man ggf auch die Internet und Telefondienstleistung mit, hier hängt es auch maßgeblich vom Vertrag ab. Meistens wird aber Telefon und Internet nur an einem oder mehreren vorher festgelegten Punkt(en) Internet und Telefon zur Verfügung gestellt, für die weitere Verteilung ggf. mittels Router / Switch oder Hub bist du dann selbst zuständig. (ich gehe aber nicht davon aus das dies bei dir zutrifft, da du dann ja kein Modem bräuchtest)

johnnymcmuff  28.07.2019, 18:28
Bei TAE Dosen - Da vom Vermieter i.d.R. der Telefonanschluß (telefon und Internet Zugang) nicht mit gemietet wurde, sondern hierfür ein eigenständiger Vertrag geschlossen werden muss ist es deine Sache.

Sachen die bei Anmietung in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet, auch wenn sie nicht im Mietvertrag stehen. Der Vermieter muss zumindest dafür sorgen dass sie funktionieren.

Gerhart  28.07.2019, 22:44
@johnnymcmuff

Da solltest du noch einmal darüber nachdenken.

Gerhart  29.07.2019, 10:21
@Gerhart

Offenbar hast du dazu wärmebedingt keine Lust. Keinesfalls vermietet der Vermieter eine Telefonverbindung mit DSL-Nutzung.

Was steht denn im Mietvertrag, ich denke jedoch nicht, dass das Vermietersache ist.

johnnymcmuff  28.07.2019, 18:30

Es ist Vermietersache und das schreibe ich Dir als Vermieter.

Sachen die bei Einzug in der Wohnung vorhanden sind, gelten als mitvermietet und der Vermieter muss dafür sorgen, das man sie nutzen kann.

Sachen die bei Anmietung in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet; sie müssen nicht im Mietvertrag stehen.

Ist ein Steckdose/ Anschluss bei Anmietung vorhanden, so muss die Sache auch funktionieren und das ist Vermietersache.

Gerhart  29.07.2019, 10:23

Allein die Funktion einer TAE-Anschlußdose ist diskussionswürdig. Weder Mieter noch Vermieter können bei Mietbeginn die Funktion der Dose ohne Telefonverbindung prüfen. Aber wer prüft schon die Durchgänge der Beschaltung an einer ungeschalteten Dose ?