Frage zu Mietrecht (Steckdose Flur)
Hallo Team,
in unserer neuen Wohnung ist uns vor kurzen ein Fehler aufgefallen: Im Flur haben wir W-LAN mit Festnetzfunktion. Aber keine Steckdose. Deswegen versorgen wir die Geräte per Verlängerungskabel aus der Küche mit Strom. Das stellt allerdings eine Unfallquelle dar und ist beim kochen auch unpraktisch da die komplette Wohnung nach essen riecht, da die Kuchentür nicht mehr schließbar ist.
Jetzt die Frage: Muss der Vermieter auf seine Kosten nachbessern?
Danke vielmals
C.A.S.
4 Antworten
nein, hier gilt "gekauft wie gesehen" eine steckdose neben dem Telefonanschluss ist zwar bei Planung einer elektroinstallation mittlerweile standart, jedoch nicht vorgeschrieben. d.h. wenn sie zum Zeitpunkt des unterschreibens des mietvertrages nicht da war, habt ihr wohl pech gehabt...
es gäbe aber noch eine Möglichkeit: zerschneidet das dünne kabel vom WLAN Router und verlängert es mit "modellbahnlitze"die geht auch durch die dichtung der türe oder unter der türe durch.. zur not lässt sie sich auch hinter der fußleiste und oder unter dem teppich verlegen...
lg, Anna
PS: es gibt auch noch die möglichkeit in Absprache mit dem Vermieter eine steckdose nachzurüsten, oder nachrüsten zu lassen. vielleicht werdet ihr euch ja so über die kosten einig, zumal die steckdose ja nach eurem auszug bleibt...
lg, Anna
Nein, der Vermieter muss das nicht nachbessern. Ihr könnt das selbst - nach Zustimmung durch den Vermieter - installieren lassen.
Hat der VM vertraglich zugesichert das, außer im Flur, W-Lan mit Festnetzfunktion verfügbar ist?
Wenn nicht, ist das Euer Problem.
Ihr habt die Wohnung besichtigt , sie hat Euch gefallen und Ihr habt den Vertrag unterschrieben.
Gibt es irgendeine Verordnung das im Flur eine Steckdose sein muß? Ist sicher praktischer aber eben vermutlich kein MUSS
Ihr findet sicher selbst eine Lösung.