Mietrecht: Bodenbelag bei Auszug?
Ein Mieter hat auf das vorhandene Laminat selbstklebende PVC Paneele verlegt und dabei einen Bereich von ca. 290x60cm (wo die Wohnwand stand) ausgespart. Nun weigert sich der Mieter das bei Auszug zu beheben. Lohnt es sich da gegen an zu gehen?
5 Antworten
Lohnt es sich da gegen an zu gehen?
Kommt darauf an: Findet man dafür einen Nachmieter?
Andernfalls fordert man den M zugangssicher mit bezeigt persönlich oder durch Einwurfeinschrieben zugestelltem Schreiben auf, innerhalb von 14 Tagen den selbstverlegten Bodenbelag aus Rechtsgrund Rückbaupflicht rückstandsfrei zu entfernen.
Rät dem Mieter, sich hierfür eines fachmännischen Rats oder gar desssen Dienstleistung zu bedienen, da sich die selbstklebenden Fliesen nur durch starkes Erwärmen (Heißluftpistole) rückstandsfrei ablösen lassen, hingegen in die Fugen des Laminats eindringedes Lösungsmittel zur Beseitigung der Kleberrückstände den Belag irreparabel schädigt.
Weist darauf hin, bei beharrlicher Weigerung unverzüglich, ansonsten nach fruchtlosem Fristablauf oder bei Beschädigung des in seinem Eigentums stehenden Laminats die Kaution für Ersatzbeschaffung herzunehmen bzw. Zahlungsklage über die notwendigen Auslagen einer in Ersatzvornahme ausgeübten Rückbaupflicht zu erheben.
Nun hat der ehemal. Mieter entweder Zeit oder seine Kaution für den geschuldeten Rückbau übrig.
G imager761
Sehr gute Antwort. Kurz gesagt: Diese Sachbeschädigung sollte man sich nicht gefallen lassen.
Als Vermieter kann man den Rückbau der Mietsache verlangen; die Rückbaupflicht.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm
Für eventuelle Schäden bei Rückbau haftet er natürlich auch
Macht man das nicht und wird die Wohnung neu vermietet gilt Folgendes:
Sachen die bei Einzug in der Wohnung sind gelten als mitvermietet, auch wenn sie nicht im Mietvertrag stehen.
Wenn er es beheben soll ist es nur so das er alles raus machen muss aber nicht das was fehlt ersetzen so läuft das nicht
Der Vormieter muss die Wohnung halt so verlassen wie er sie beim Einzug betreten hat das kann der Vermieter dir sagen aber wenn die Person PVC auf Laminat klebt muss der Boden ja nicht okay gewesen sein
Dann muss er eben den Zeitwert vom Laminat ersetzen.
.... beachte die Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe.
Wie lange ist das Laminat schon drin?
Wir haben das Haus 2007 gekauft, da war es bereits drin. Wie lange kann ich nicht sagen. PVC ist ca. vor 3 Jahren reingekommen
Diese Plastegiftzeugs hat eine Lebensdauer von rd. 10 Jahren, ist also somit wertlos.
Streit hat sich damit m.E. erledigt!
Blödsinn. Das Laminat mag abgeschrieben sein, dennoch hat der M seinen darübergeklebten PVC-Belag bei Rückagbe der Mietsache rückstandsfrei zu entfernen, Rechtsgrund Rückbaupflicht.
Und das geht auch in Ersatzvornahme zu Lasten der Kaution oder per Zahlungsklage.
Dass ein Fachmann dem VM bei einer enstprechenden Aufragsvergabe rät, gleich alles rauszureißen und lieber neues Laminat zu verlegen, was im Ergebnis günstiger wäre, dann aber eine Rechnung über Entfernung von PVC-Bodenbelag austellt, die dem in Verzug gesetzten M mit Kautionsabrechnung zuginge, mag zutreffend sein.
also nur das PVC runter? Und was ist mit den Kleberesten auf dem Laminat? Das bekommt man ja nie ohne das Laminat zu zerstören (was bei Einzug bereits vorhanden war) wieder hin