Laminat bei Mietwohnungen entfernen?

8 Antworten

Das was in der Wohnung bei Einzug vorhanden ist, das ist mitvermietet; aber nur das.

Ihr müsstet lediglich Umbauten rückgängig machen und nicht das was der Vermieter hat verlegen lassen.

In manchen Fällen muss man sogar kein Rückbau machen wenn durch den Umbau die Wohnung aufgewertet wurde.

Habt Ihr Beleg über das Verlegen von Eurem Laminat bzw. die m² auf der Rechnung stehen oder welche Räume gemacht wurden?

Gibt es Zeugen oder steht etwas im Übergabeprotokoll.

LG von einem Vermieter

DerHans  23.11.2019, 13:53

Auch falls das bereits vorhandene Laminat vom VORMIETER her rührt, ist es Mietsache.

johnnymcmuff  23.11.2019, 13:57
@DerHans

Sachen die bei Einzug in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet; auch wenn nichts im Mietvertrag steht. Dazu gibt es auch Urteile.

Nur wenn die Sachen explizit vom Vormieter an den Nachmieter übergeben wurden, dann ist es Sache des Mieters.

unser Vermieter möchte das wir auch das übrige Laminat aus den anderen Räumen entfernen da dieser ja beim Einzug bereits drinnen war

Netter Versuch. Es ist genau anders: Der bei Besichtigung und Mietvertrgsschluss vorhande Einrichtungsumfang zählt konkludent zur Mietsache dazu. Sofern nicht ausdrücklich anders besprochen, etwa als vom Vormieter zur kostenlosen Weiterbenutzung überlassen, weil er die Entsorgung sparen wollte :-O

und wir die Wohnung "gemietet wie gesehen haben"

Richtig, mit dem Laminat in den übrigen Räumen :-O

Allerings müssen Sie beweisen, dass der Bodenbelag in den übrigen Räumen mitvermietet wurde, BGH Urt. VIII ZR 96/11 v. 17.8.2011.
Gibt es ein Übergabeprotokoll? Zeugenaussagen von Umzugshelfern? Fotos vom Einzug?

G imager761

Genau den Vertrag und das Übergabeprotokoll vom Einzug lesen. Dort müsste dann etwas stehen. Wenn Ihr an dem Tag der Übergabe dann auch noch Fotos gemacht habt oder ein Zeuge dabei war, wäre das hilfreich.

Deine Einbauten (hier Laminat) musst du, wenn nichts Anderes vereinbart, bei Mietende beräumen. Das ist so gesetzeskonform

Bei Mietbeginn vorhandene Beläge (hier Laminat) gelten  als mitvermietet (insofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist, dass es nicht zur Mietsache gehört). Demzufolge ist der Mieter nicht verpflichtet, dieses auf seine Kosten zu entfernen. Das ist dann also Sache des Vermieters.

ihr entfernt NUR das Laminat welches Ihr verlegt habt, alles andere ist Bestandteil der Wohnung und mit gemietet.

welche Präsidenzfälle meinst denn?

was steht im Übergabeprotokoll? ist dort das Laminat erwähnt worden? oder steht das im Mietvertrag?