Mietvertrag - Mietreservierung?
Hallo , ich habe eine sehr wichtige frage zum thema Mietrecht .
Ich habe am 30.10 ein Mietvertrag unterschrieben , nach ein paar Tagen kam eine Frau rein und erzählte mir das das Mietobjekt für Sie schon Reserviert wäre und hatte es schriftlich mit der Unterschrift vom Vermieter . Dort steht zb. bis Sie ihr Gründungsvorhaben gesichert ist wird für Sie Reserviert .Die Reservierung ist vom 21.08 und ist also 40 Tage davor gewesen . Der Vermieter meinte aber das Sie sich nicht gemeldet hätte und möchte Sie auch nicht mehr haben , ich soll mich auch nicht von ihr stören lassen und einfach weiter Renovieren und daran Arbeiten . Ich habe den Mietvertrag in der Hand und auch schon die Kaution bezahlt und eine Menge Geld reingesteckt . Ich wäre für hilftreiche Antworten sehr dankbar . Vielen dank im vorraus.
8 Antworten
Hallo,
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mach dir mal keine Sorgen, du hast nichts zu befürchten.
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Selbst dann nicht, wenn der Vermieter nicht auf deiner Seite wäre.
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Verträge egal welcher Art werden geschlossen um sich auch daran zu halten.
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Wenn sich eine Partei einfach nicht mehr an den Vertrag halten bräuchte und Verträge damit hinfällig wären, könnte man ganz darauf verzichten.
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Auch wenn die Frau sich auf Absprachen berufen kann auf die sie sich verlassen hat, ist das nicht dein Problem.
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Notfalls muss sie den Vermieter auf Schadenersatz verklagen
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Es kann aber nicht sein, dass ein Mietvertrag gebrochen wird, nur damit man einen anderen halten kann.
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Umgekehrt wäre es auch so. Wenn du eine Wohnung mietest den Vertrag unterschreibst und dann doch nicht einziehst, wird der Vermieter mindestens die Miete von 3 Monaten einklagen. So lange dauert in der Regel die Kündigungsfrist.
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Sollte dich die Frau trotz Aufforderung dies zu unterlassen weiter neven, würde ich ihr einfach ein Hausverbot erteilen.
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Hält sie sich nicht daran, riskiert sie sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
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Vordrucke zum Hausverbot gibt es im Internet.
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Aber soweit wird es ja wohl nicht kommen.
Du hast ausschließlich ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter. Was eine Dritte Person für Ansprüche stellt ist für Dich völlig unerheblich. Selbst wenn diese Person welche hätte und diese auch berechtigt sind, kann sie diese nur gegenüber deinem Vermieter äußern. Er wäre dann ggfs. Schadenersatzpflichtig. Mal davon abgesehen: Das Mietrecht sieht keine Reservierungsvereinbarungen vor.
Was definitiv nicht passieren wird, ist dass Du deine Wohnung zurückgeben musst.
Du hast einen unterzeichneten Mietvertrag, hast die Kaution gezahlt und offensichtlich auch schon die Schlüssel erhalten. Somit gibt es ein wirksames Vertragsverhältnis und der Vermieter muss Dir die Mietsache nach § 535 Abs. 1 BGB zur Verfügung stellen.
Ich habe am 30.10 ein Mietvertrag unterschrieben
und dann bist Du wieder in die Vergangenheit zurück gereist? ;-)
Wie schon woanders geschrieben: Schadenersatzansprüche der Damen tangieren dich nicht. Du bist Mieter des Lokals. Punkt!
Ihr seit doch super Leute! Vielen dank für die schnelle Rückmeldung!
Es ist ein Ladenlokal und Ja ich habe die Schlüssel schon und wollte am 10.11.2014 öffnen.
Zurzeit bin ich noch am Renovieren und da kam die Frau halt dann rein ..
Also ich habe den Reservierungszettel mal Fotografiert wo die Dame bei mir war . Das Datum ist vom 21.08.2014 , und ich bin am 30.11.2014 dort gewesen .
Sie hat schon ihren Anwalt eingeschaltet und mir auch eine Kopie hinzugefügt dort steht folgendes : Meines Ertrachtens handelt es sich um eine bindende Reservierung, von der der Vermieter nicht ohne weiteres abweichen darf. Insoweit stehen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zu . Gegebenenfalls nehmen Sie einmal mit dem Vermieter Kontakt auf und erklären ihm , dass der weitere Mietvertrag ungültig ist , solange für Sie reserviert ist.
Meines Ertrachtens handelt es sich um eine bindende Reservierung, von der der Vermieter nicht ohne weiteres abweichen darf. Insoweit stehen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zu .
Selbst wenn das so stimmt: Das bedeutet nicht den Verlust des Ladenlokals für dich. Hier müsste der Vermieter im Zweifel - monetär - entschädigen.
Okay und Sie sind sich vollkommen sicher in dem fall das ich dort weiter Arbeiten kann ohne das Sie mich dort rausbekommt? Also bei der Reservierung steht kein Datum bis wann Reserviert wird nur halt bis ihr Gründungsvorhaben gesichert ist . Lg Daniele
Der 30.10. ist erst in der Zukunft es sei denn du meinst 2013. Ansonsten hast du nur mit dem Vermieter zu tun und der bestimmt wem er vermietet.
Dir kann es völlig wurscht sein, was die Frau dir da für einen Wisch unter die Nase gehalten hat. Du hast einen gültigen Mietvertrag und gut ist. Du musst dich nicht mit dem Kram den dein Vermieter bei anderen verbockt rumärgern.
Am 30.10. hast du den Vertrag unterschrieben? Also nächste Woche? Tippfehler? Ansonsten stimmt da was nicht.....
Ja ich habe mich vertippt , tut mir leid ich meinte den 30 September .
Also ich habe den Reservierungszettel mal Fotografiert wo die Dame bei mir war . Das Datum ist vom 21.08.2014 , und ich bin am 30.11.2014 dort gewesen .
Sie hat schon ihren Anwalt eingeschaltet und mir auch eine Kopie hinzugefügt dort steht folgendes : Meines Ertrachtens handelt es sich um eine bindende Reservierung, von der der Vermieter nicht ohne weiteres abweichen darf. Insoweit stehen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zu . Gegebenenfalls nehmen Sie einmal mit dem Vermieter Kontakt auf und erklären ihm , dass der weitere Mietvertrag ungültig ist , solange für Sie reserviert ist.
Egal, was wo steht, es ist alles nicht dein Ding! Der Vermieter muss sich mit der guten Frau auseinandersetzen. Abgesehen davon, wie lange soll das Objekt denn leerstehen bis sich die Dame gedenkt zu melden, womöglich auch noch mit der Absicht das Objekt dann doch nicht zu mieten oder erst zum März nächsten Jahres?
ich bin am 30.11.2014 dort gewesen .
eher am 30.09, alles andere macht keinen Sinn. Steht evtl. in der Reservierung folgendes: bis zum xx.xx.xxxx??
Ja ich habe mich vertippt , tut mir leid ich meinte den 30 September :-))
Also ich habe den Reservierungszettel mal Fotografiert wo die Dame bei mir war . Das Datum ist vom 21.08.2014 , und ich bin am 30.11.2014 dort gewesen .
Sie hat schon ihren Anwalt eingeschaltet und mir auch eine Kopie hinzugefügt dort steht folgendes : Meines Ertrachtens handelt es sich um eine bindende Reservierung, von der der Vermieter nicht ohne weiteres abweichen darf. Insoweit stehen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zu . Gegebenenfalls nehmen Sie einmal mit dem Vermieter Kontakt auf und erklären ihm , dass der weitere Mietvertrag ungültig ist , solange für Sie reserviert ist.