Mietminderung wegen Warmwasser? Besondere Fall?
Guten Tag lieber Antwortgeber:
Die situation: meine Freundin hatte vor kurzem in ihrer Wohnung kein warmes Wasser mehr, da der Warmwasserspeicher kaputt war. Dies wurde nach einem Tag bei dem Vermieter gemeldet über WhatsApp. Der Vermieter wollte uns einen Termin mit einem Unternehmen machen, welches den Warmwasserspeicher repariert. Nachdem wir also 2 Tage auf einen Anruf gewartet haben, haben wir uns wieder bei dem Vermieter informiert und er meinte er gebe uns die Nummer, damit wir bei dem Reperatur Unternehmen anrufen. Bis dato 3 Tage ohne heiße Wasser. Nachdem wir also bei dem Unternehmen angerufen haben wurde uns der früheste Termin eine Woche später gemacht.
Wir haben uns also informiert und dementsprechend eine Mietminderung von 15% durchgesetzt.
Jetzt hat meine Freundin Post von dem Vermieter bekommen, dass die Mietminderung nicht zulässig sei, da wir nur einen begrenzten Rahmen dem Unternehmen gegeben haben, wann wir ein Termin annehmen können. <- was so nicht stimmt, wir haben gesagt, dass wir IMMER und JEDEN TAG können.
Ebenfalls hat er meine Freundin jetzt ermahnt, wenn sie nicht bis zum 6ten zahlt also in 2 Tagen wird es weitere juristische Schritte geben. D.h. er gibt meiner Freundin 2 Tage (heute Post bekommen und übermorgen soll das geld drauf sein) um es zu zahlen.
Ich hoffe ihr klärt mal bisschen auf, ob der Vermieter diese Situation so ausnutzen darf oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Unstreitig ist der Vermieter verpflichtet, die technische Anlage zur Warmwasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb zu halten.
Und der M darf "für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, (...) nur eine angemessen herabgesetzte Miete (...) entrichten."
Aber genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Die Umstände des Einzelfalles und das dadurch bedingte Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung bestimmen die Minderungsquote. Gerichtsurteile mit 15% dürfen nicht ohne Weiteres in pauschalierter Form auf die eigene Situation übertragen werden. War Warmwasserbereitung am Herd oder mit Wasserkocher für etwa eine Woche zum Spülen zumutbar? Gab es Alternativen zum Duschen? Hat der VM den Reparaturtermin zu verantworten? Gab es Wartungsstau?
Sie ist stets taggenau vorzunehmen, also beginnend mit Kenntnis des VM bis zur Behebung nur für die Dauer des Ausfalls, keinesfalls auf die ganze Monatsmiete bezogen.
Nun soll deine Freundin zur Vermeidung einer Klage erstens feststellen, ob 15% in ihrem Fall angemessen waren und zweitens, ob sie bei bsplsw. 10 Tagen Ausfall auch nur auf 10/30 der Miete berechnet wurden.
Drittens, ob sich dafür überhaupt Beharren auf Mietminderung lohnt: Bei 500 EUR springen bei 10% für 10 Tage gerade mal 16,67 EUR heraus - es soll VM geben, die sich bei nächstmöglicher Mieterhöhungsmöglichkeit daran erinnern, was sie alles können, weil sie es auch dürfen :-O
Der Knackpunkt ist die vorgenommenen Mietminderung und dazu habe ich weiter unter eindringlichen Rat, sie zurückzuzahlen.
juristisch würde ich mal behaupten...Ist die Frist was der Vermieter setzt nicht tragbar....Abgesehen davon wie lange er gebraucht hat...Euch nur annähernd Zuhelfen....Zumal ich nicht nachvollziehen kann..seinem Vermieter per wahtsapp zuschreiben...Aber egal....Muss jeder selber wissen. ähm ja...nochwas....Wer sucht sich heutzutage noch eine Wohnung wo es nur mit Boiler warmes Wasser gibt?....Dein Vermieter sollte mal langsam anfangen zu sanieren ;).... Ansonsten wünsche ich euch viel Erfolg...
Es ist kein Boiler sondern ein Warmwasser Speicher, Pardon.
Der Vermieter hat uns als Kontaktoption bei Probleme seine Geschäftsnummer gegeben.
Danke für die Antwort :)
Ich denke der Vermiter hat recht, man bekommt nicht so schnell Handwerker.
Ich glaube sie haben den Text nicht richtig gelesen. Das Reperatur Unternehmen hatte jeden Tag den ganzen Tag Zeit, wir hätten es aber anscheinend dem Unternehmen kompliziert gemacht zu kommen, was so nicht stimmt.
Das ist eure Version. Die des VM, das ihr den unverzüglich möglichen Reparaturversuch vereitelt und damit ein Recht auf Mietminderung verwirkt habt.
Benennt er Zeugen und stützen die vor Gericht seinen Vortrag, wovon deine Freundin getrost ausgehen darf, da der Betrieb an weiteren Aufträgen des Klägers interessiert sein dürfte, geht sie vor Gericht kostenträchtig unter.
Deine Freundin darf dann mit qualif. Abmahnung wg. Mietrückstand rechnen und kann eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die man für Bewerbungen einer neuen Wohnung oft braucht, getrost knicken :-O
Und wofür? 20 EUR? Mein Rat: Darauf würde ich es nicht ankommen lassen, dem VM unverzüglich Rückzahlung textlich ankündigen und fristwahrend vornehmen.
Das ihr eventuell ihre Meinung, wir lassen uns aber von Vermietern nicht verarschen. Der Vater meiner Freundin ist der Gläubiger, dieser ist ebenfalls Geschäftsmann und der klärt das jetzt.
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Hier noch paar infos: zum Schluss war sie 14 Tage ohne warmes Wasser in der GANZEN Wohnung. Heizung funktionierten zwar, spinnen aber auch schon seit eintritt in die Wohnung.