Mietminderung schlechter Geruch
Morgen, wir wohnen nun ein Jahr in dieser Wohnung.Seit dem Einzug roch es hier komisch,hier lebte eine ältere Dame.Ich glaube die haben den Teppich der hier schon 10 Jahre lag unter dem Laminat liegen lassen. Es müffelt irgendwie ALT,ich kann das nicht richtig beschreiben.Kann ich hier was mit Mietminderung machen ? Dankle
6 Antworten
Eine Mietminderung wegen schlechter Gerüche ist möglich, hier eine Übersicht:
Darunter sind Essengerüche, Tiergerüche, Zigarettenrauch, Müllgeruch etc. Da findest Du bestimmt Beispiele.
Es wird ja immer wieder empfohlen, Laminat auf Teppich zu verlegen, weil man sich dann den teuren Trittschall sparen kann. Aus hygienischen Gründen vollkommener Schwachsinn. Um das aber abzuklären, braucht man bei dir ja nur am Rand ein Brett hoch zu nehmen. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass da tatsächlich Teppich als Trittschall missbraucht wurde, und das Laminat im Mietvertrag als zur Mietsache gehörig erwähnt wurde, dann hast du eine Möglichkeit des Handelns. Denn du hast einen Anspruch darauf, dass dieses Laminat fachgerecht verlegt ist. Und das ist es dann definitiv nicht. Also kann man hier, wenn man sich mit dem Vermieter streiten will, auf Neuverlegen bestehen. Wenn das Laminat nicht zur Mietsache gehört, bleibt dir nur ein Herausnehmen auf eigene Kosten.
Geht der Geruch dadurch weg?
Mietminderungen wegen schlechtem Geruch sind immer sehr heikel, da Nasen nunmal äußerst subjektiv sind und der Mieter in der Beweispflicht ist. Und nun beweise mal schlechten Geruch...
Wenns schimmel ist kann er es auch beweisen.
Auf dieser Basis ist eine Mietminderung NICHT zu rechtfertigen.
Vermutungen (Teppich unter dem Laminat) und persönliches Empfinden (Geruch) reichen nicht. Der Beschreibung nach kann kein Mangel nachgewiesen werden, zudem müsste dem Vermieter eine angemessene Frist gesetzt werden, Schäden zu beheben.
Laminat über Teppich? Meinst des sollte ne Art Fußbodenheizung für die Oma gewesen sein? Wie krass, da würde ich aber mal schauen. Mietminderung scheint sehr unwahrscheinlich. Frage doch mal beim Mieterschutzbund. Könnte ja sein, das der Teppich darunter schon am verschimmeln ist. Viel Erfolg.
Damit riskiert man dann eine Kündigung des Mietverhältnis . Clever ist das allemal. WENN DU SCHON KP SCHREIBST DANN LASS ES DOCH GLEICH GANZ
Jaja alles klar. Das einzige was sie dürfen ist innerhalb von zwei Jahren die Miete um bis zu 20 % ohne Begründung zu erhöhen. Kündigung aussprechen??? Frag mich gerade wer hier keinen Plan hat. Oh man die Schwätzer wieder! Mach den Kopf zu. Schon mal was von Kündigungsschutz gehört?
Eine unbegründete Mietminderung entspricht nun mal nicht dem Gesetz. Mit der Begründung es könnte eventuell ............ ODER SO geht das nicht. Nach der Fragestellungen hat der Vermieter sich bemüht konnte aber nichts feststellen. Das kann objektive Gründe haben, Sommer offene Fenster .. Muss aber nicht. Eine Mietminderung stellt ein Druckmittel für den Mieter dar den Vermieter dazu zu bewegen einen vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Dazu fehlt hier leider jede Grundlage. Der Vermieter hat sich bemüht und die Beweislast liegt beim Mieter. Nicht nur meckern und rummotzen .das bringt keinen weiter. Und Beleidigungen im übrigen auch nicht
Ich habe nur die Vermutung geäußert, dass es sich um Schimmel handeln könnte und der Fragesteller sich doch mal an den Mieterschutzverein wenden sollte. Könnte ja sogar ein gesundheitliches Risiko vorliegen. Weshalb er sich das mal genauer anschauen sollte. Wenn es Schimmel ist, wäre eine Mietminderung rechtlich gesehen möglich. Ich habe aber auch geschrieben das eine Mietminderung eher unwahrscheinlich ist. Der Fragesteller hat um einem Rat gebeten, den habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Was willst Du eigentlich von mir? Die Nacht durchgemacht und jetzt schlechte Laune oder was?
Weder die Nacht durchgemacht noch......... Eine Mietminderung bedarf eines Mangels welcher bewiesen werden muss. Ich vermute ....... reicht da leidrr nicht aus. Auch bei Schimmel o. Ähnlichen musst du dem Vermieter erst die Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen. Erst danach ist ein Anspruch auf Minderung gegeben. Ende der Beratung !
Deshalb habe ich Ihm doch geraten mal zu schauen bzw. der Sache möglichst selber auf den Grund zu gehen. Mit Schimmel ist nun mal nicht zu Spaßen. Die Mietminderung bei Schimmel und feuchten Wänden in der Wohnung ist ein Dauerstreitthema zwischen Mieter und Vermieter. Ein konkreter Prozentsatz für die Mietminderung existiert im Mietrecht nicht: Gerichte, die in solchen Mietrechtfällen entschieden haben, billigten Mietminderungen zwischen 2% bis 93%. Ihren eigenen Status zu bestimmen fällt bei dieser Spanne natürlich schwer. Zu wenig ist fest geregelt. Einzig sicher ist, dass beim Schimmelbefall einer einzigen Wand eine Mietminderung von 20% als angemessen betrachtet wurde. Und um den Mangel zu beseitigen hat der Vermieter 4 Wochen Zeit eh der Mieter von der Mietminderung gebrauch machen kann. Wenn es überhaupt Schimmel ist. Aber bei allem Respekt da würde ich doch mal selber schauen ob es denn Schimmel sein könnte. Der Mieter muss den Vermieter jedoch vorab über den Schimmel bzw. die feuchten Wände informieren. Dies sollte schriftlich erfolgen. Eine telefonische Benachrichtigung ist zwar ebenfalls möglich, lässt sich aber nicht nachvollziehen. Vor Gericht hilft sie Ihnen damit also nicht weiter. ; ) Und jetzt ist aber Schluss!!
Oh je - kein Zank wegen mir !!!
Dann gibt es sicher eine Mietminderung oder zumindest ein anderes finanzielles Entgegenkommen. Bis das beseitigt ist keine Miete zahlen oder so bzw. nur die hälfte k.P