Nachbar räuchert uns zu. Wie hoch muß Schornstein sein. Dachfenster wurden nachträglich einge
Hallo zusammen, wir haben nun seit 4 jahren das Problem, daß uns in regelmäßigen Abständen unser Nachbar regelrecht einräuchert, wenn der Wind falsch steht zieht der Rauch schön durchs Dachfenster, daß keine 6 Meter vom Schornstein des Nachbarn entfernt ist. Unseren Schornsteinfeger daraufhin angesprochen meint dieser, daß er dem Nachbar im März 2011 auferlegt hat den Schornstein aufzustocken. Passiert ist aber nichts. Eine erneute e-mail mit Beweisfoto /- Video an ihn wie das alles schön räuchert, auch jetzt im "Sommer" erbrachte, daß der Nachbar dem Schornsteinfeger versprach hochzubauen, Aber es tut sich immer noch nichts. Ich muß dazu sagen.: Als wir einzogen ließen wir die Dachfenster einbauen. Welche Rechte haben wir ? Hat jemand hilfreiche Tipps zur weiteren Vorgehensweise ?
1 Antwort
Hallo brossi0815,
vor 4 Jahren galt noch das alte Baurecht, egal in welchem Bundesland. Erst seit 2010 gibt es neue Vorgaben, in der Bundesimmissionsschutzverordnung. Danach muss die Mündung, waagerecht gemessen mind. 15 Meter Abstand zu Fenstern ein halten, den eigenen Fenstern und den Fenstern der Nachbargebäude.
Hier in Baden-Württemberg gab bis dahin ein Abstand von mind. 1,50 m! Bei Beschwerden, kann die zuständige Behörde nur Auflagen bezüglich Brennstoff und Betrieb machen, nicht jedoch auf Grundlage des neuen Rechts den Schornstein erhöhen lassen, zumindest ist es schwer durchzusetzen. So wäre man leider auf die Freiwilligkeit des Nachbarn angewiesen.
Ob Fenster nachträglich eingebaut wurden oder nicht, hat hierauf keinen Einfluß. Da dies die jüngere Baumaßnahme ist, müssten Sie also die Fenstermontage eher rückgängig machen als er seinen Kamin erhöhen. Anders sieht es aus, wenn ein neuer Ofen angeschlossen wird. Dann kann der Schornsteinfeger bei der Abnahme neues Recht anwenden.
MfG
Storteper