Mieterhöhung wg unsachgemäßige Müllentsorgung?
Wohne in einem Mehrparteienhaus und irgendwer trent den Müll nicht sachgemäß. Deswegen will meine Vermieterin die Miete im Jahr Pro Partei um 120€ erhöhen.
Frage ist das Rechtens?
7 Antworten
Wohne in einem Mehrparteienhaus und irgendwer trent den Müll nicht sachgemäß. Deswegen will meine Vermieterin die Miete im Jahr Pro Partei um 120€ erhöhen.
Nein, ist grober Unsinn was dein Vermieter da machen will.
Deswegen will meine Vermieterin die Miete im Jahr Pro Partei um 120€ erhöhen. Frage ist das Rechtens?
Ja, denn vermutlich wird nicht die Miete, sondern die Mietzahlung mit entsprechend höherem Anteil der Betriebskosten(vorauszahlung) erhöht verlangt.
Da die VM genau die Müllentsorgubgskosten anteilig umlegen darf, die ihr berechnet werden, ist das nicht zu beanstanden.
G imager761
Die Müllentsorgung gehört zu den NEBENKOSTEN. Wenn der Vermieter für diese Entsorgung einen Dritten einsetzt, muss dieser natürlich bezahlt werden. Die Kosten können auf die Mieter verteilt werden.
Eine Begründung für eine MIET-Erhöhung ergibt sich daraus nicht.
Nein, das ist nicht rechtens. Sie kann höchstens die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen, wenn, wenn sich die städtischen Müllgebühren erhöht haben.
Wird Müll nicht richtig getrennt, so dass die Mülltonnen nicht geleert werden können, so muss der Vermieter den Verursacher zunächst abmahnen. Ist er nicht bekannt, so muss er alle Mieter abmahnen.
Nein. Sie kann die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten eventuell in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Aber die Nettomiete kann so nicht erhöht werden.