Kann ich bei Auszug die von mir eingebaute Küche mitnehmen?
Hallo, wir haben vor 7 Jahren eine Wohnung bezogen mit EBK (steht allerdings nicht im Mietvertrag das sie vorhanden war) Diese war aber in einem sehr schlechten Zustand,also haben wir eine neue einbauen lassen. Jetzt ziehen wir aus,nun meine Frage, kann ich die von uns eingebaute Küche wieder mitnehmen?
LG
10 Antworten
Der Vermieter wußte das die alte Küche entsorgt wurde (vermieter ist meine mutter) War sogar bei der Planung der neuen dabei. Allerdings ziehen wir wegen Streit mit ihr aus,ist auch nicht zu kitten, reden unmöglich.
Natürlich könnt ihr eure Küche mitnehmen. Der Vermieter wird vielleicht erwarten, dass ihr die alte wieder einbaut. Also sprecht mal mit dem Vermieter.
Kannst du,,musst die alte - wie schon geschrieben - wieder einbauen. Es sei denn, ihr habt sie mit Genehmigung des VM entsorgt.
Jetzt ziehen wir aus,nun meine Frage, kann ich die von uns eingebaute Küche wieder mitnehmen?
JA
Allerdings kann die Vermieterin verlangen, daß Ihr die alte Küche wieder einbaut.
Im Mietvertrag steht: Einrichtungen, mit denen der Mieter die Räume versehen hat,kann er wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen,das die Sachen zurückbleiben,wenn der Vermieter soviel zahlt,wie zur Herrstellung einer neuen Einrichtung erforderlich wäre,abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung,es sei denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der wegnahme.
Die alte abgebaute Küche ist bei Auszug wieder anzubauen. Schau in den Mietvertrag, da wird stehen, dass die Wohnung im Originalzustand sein muss bei Auszug.
Das steht nicht im Mietvertrag.