Mieter weigert sich Mietvertrag zu unterschreiben und Kaution zu zahlen. Kündigungsgrund?

8 Antworten

Das war natürlich selten naiv überhaupt die Schlüsselübergabe und Wohnungsübergabe an diese Person durchzuführen.

Damit kam ein mündlicher Mietvertrag zustande und die Bestandteile des nicht unterschriebenen schriftlichen Vertrages sind hinfällig.

Ihr könnt jetzt nur für die Zukunft lernen und Euch merken ohne gegengezeichneten Vertrag und Kaution keine Wohnungsübergabe und Mietverhältnis.

Nehmt Euch einen Anwalt - aber leider kann das einige Zeit dauern bis der raus ist. Da er behaupten wird das mündlich anderes vereinbart war und ihr ihn ja einziehen lassen habt.

Mario2609 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 07:18

Haben leider dem Vormieter vertraut und auch ein wenig vom neuen Mieter blenden lassen. Leider!

Bei einem mündlichen Mietvertrag besteht auch eine Kündigungsfrist, oder? Ebenfalls 3 Monate?

Wie sieht das mit der Kaution aus? Gibt es so etwas auch bei einem mündlichen Vertrag?

Gerneso  19.04.2017, 07:46
@Mario2609

Nein. Kaution wurde ja nicht vereinbart bzw. ihr habt nicht schriftlich dass dies vereinbart war.

Die Miete zahlt ihr - ihr könnt sogar froh sein dass er nicht einfach weniger Miete zahlt und behauptet dass war der Deal.

Als Vermieter könnt ihr nicht so einfach kündigen. Außer es wäre eine Einliegerwohnung im von Euch selbst bewohnten Haus.

Er zahlt ja Miete und Mängel melden ist ok.

anitari  19.04.2017, 07:49
@Mario2609

Bei einem mündlichen Mietvertrag besteht auch eine Kündigungsfrist, oder? Ebenfalls 3 Monate?

Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht. Die besagen u. a. das einem Mieter nur aus rechtlich zulässigem Grund gekündigt werden kann und das die Kündigung, auch wenn es nur einen mündlichen Vertrag gibt, in Schriftform erfolgen muß.

Wie sieht das mit der Kaution aus? Gibt es so etwas auch bei einem mündlichen Vertrag?

Auch mündlich kann die Kaution vereinbart werden. Nur wird es es mit der Durchsetzung der Forderung schwierig wenn kein Nachweis für die Vereinbarung vorhanden ist.

Ihr habt dem neuen Mieter vertraut? Ihr habt Euch blenden lassen?

Würdet ihr jemandem, den ihr kaum kennt, mal eben Euer Auto leihen? Er fährt es womöglich zu Schrott und wirft Euch nur noch die Schlüssel in den Briefkasten und ist nicht mehr zu greifen. Das würdet ihr doch niemals tun, oder?

Eure Wohnung ist vielleicht 10x soviel wert, aber ihr gebt dem Menschen einfach die Schlüssel, ohne dass ihr was Vernünftiges in der Hand habt. Verstehe ich nicht, aber ist nun mal passiert.

Kurz vor Mietbeginn hat der Mieter sich geweigert den Mietvertrag zu unterschreiben und die Kaution zu zahlen bzw. zu hinterlegen.

Den Mietbeginn hätte es unter diesen Umständen gar nicht geben dürfen.

Eure Situation jetzt: Ihr habt einen mündlichen Mietvertrag durch konkludentes Handeln abgeschlossen. Der Mieter ist eingezogen und zahlt den vereinbarten Betrag. Die Kaution wurde aus Mietersicht gar nicht vereinbart oder habt ihr irgendwas in der Hand, was belegt, dass eine vereinbart wurde und in welcher Höhe?

Womöglich ist er ganz gezielt so vorgegangen, hat Euch geblendet und ihr seid darauf reingefallen. Wenn ihr Glück habt, geht es ihm tatsächlich nur darum, die Zahlung der Kaution zu verzögern.

Wie sieht es aus mit Betriebskosten? Vermutlich hattet ihr in dem Mietvertrag auch reingeschrieben, wieviel er monatlich dafür voraus zahlt. Wenn er sich stur stellt, behauptet er am Ende, ihr hättet nur eine Warmmiete vereinbart, die die Betriebskosten als Pauschale enthält. Das wäre dann der nächste Reinfall. Ihr könntet niemals eine Nachzahlung verlangen.

Welche Möglichkeiten habt ihr nun, aus der Misere raus zu kommen:

Schreibt dem Mieter, dass die vereinbarte Kaution überfällig ist und nun bis spätestens 30.4.2017 im Ganzen in Höhe von € x auf Euer Konto zu überweisen ist. Andernfalls werdet ihr umgehend außerordentlich kündigen.

Er kann nun verschieden reagieren:
1. Er zahlt und ihr habt wenigstens schon mal die Kaution
2. Er zahlt nicht und schreibt zurück, dass er die Kaution nicht bezahlt, weil noch irgendwelche Mängel vorhanden sind.
3. Er zahlt nicht und antwortet auch nicht und läßt es darauf ankommen.

Optimal: 1.

Weniger gut ist 2., aber dann hättet ihr wenigstens ein Stück Papier in der Hand, wo drauf steht, dass er den Kautionsanspruch grundsätzlich anerkennt. Da die Kautionszahlung nicht von Mängeln abhängig gemacht werden darf, könntet ihr ihn dann Anfang Mai fristlos kündigen.

3. Ihr seid wieder soweit, wie am Anfang. In dem Fall solltet ihr zu einem versierten Rechtsanwalt gehen, die Lage besprechen und es ggf. tatsächlich mit einer fristlosen Kündigung versuchen und auch eine Räumungsklage einreichen, wenn der Mieter nicht bezahlt und nicht auszieht. Für die Räumungsklage braucht ihr aber sehr gute Argumente, den nicht unterschriebenen Mietvertrag und am besten auch noch gute Zeugen.

Sollte die Räumungsklage scheitern, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Den Mieter in der Wohnung wohnen lassen und hoffen, dass er immer brav seine Miete bezahlt und auch ggf. Betriebskostennachzahlung, wenn ihr eine Abrechnung habt, bei der mehr raus kommt, als im voraus in monatlichen Raten bezahlt wurde.
Kommt eine Differenz zu Gunsten des Vermieters raus, behaltet ihr den Betrag ein. Das macht ihr dann so lange, bis ihr irgendwann die Kaution in voller Höhe habt.

In jedem Fall: Immer sobald möglich die Miete erhöhen. Innerhalb von 3 Jahren max. 20 oder 15 Prozent, je nachdem, wo das Haus steht. Lasst Euch davon nicht durch Blendwerk abhalten. Ihr habt schließlich einen Hochrisiko-Mieter im Haus.

2. Strategie zum Rausbringen:

Eigenbedarfskündigung: Das wäre aber nach so kurzer Zeit und unter diesen Umständen kaum nachvollziehbar und hätte eine große Summe Schadensersatz zur Folge, wenn ihr das durch ziehen würdet.

Habt ihr Perspektive, dass der OG-Mieter auszieht? Wenn nicht, OG-Mieter heiraten oder adoptieren! Damit habt ihr die Voraussetzung, um aufgrund von §573a grundlos mit 6-monatiger Kündigungsfrist kündigen zu können.

Utopisch? Ja, so stehen Eure Chancen derzeit auch, Euren Blend-Mieter raus zu bekommen.

Er will den Vertrag nicht unterschreiben, er will keine Kaution bezahlen, aber beschwert sich dauernd, wegen irgendwelchen Mängeln...

Sorry, aber wenn ich den Mietvertrag nicht unterschrieben bekomme, dann würde ich auch erst gar keinen Schlüssel rausgeben.

Das ist wirklich sehr seltsam von diesem Mieter, so etwas habe ich jetzt noch nie gehört.

Was sagt er denn aus welchen Gründen er nicht unterschreiben will?

Also ganz ehrlich würde ich dringend mich rechtlich beraten lassen oder gegebenfalls auch mal bei der Polizei dieses dubiose Verhalten ansprechen ob die vielleicht da weiter helfen könnten.

Es gibt schon wirklich dreiste Leute, muss ich echt sagen.

Hast du denn irgendeinen Beweis (Zeugen etc.) dass eine Kaution vereinbart wurde?

Mietverträge müssen nicht zwangsläufig schriftlich geschlossen werden. Der Mieter hat die Schlüssel bekommen, ist eingezogen und zahlt Miete - fertig ist der mündliche Mietvertrag.

Vermute dass er einfach keine Kaution leisten möchte

Die Vermutung liegt nahe, denn bei einem mündlichen Mietvertrag ist die Vereinbarung einer Kaution schwer nachzuweisen. Abgesehen davon hat man als Mieter sowieso das Recht, die Kaution in drei Raten zu bezahlen.

Nun zu meiner Frage: Habe ich eine Möglichkeit ihn aus der Wohnung zu werfen und zu kündigen?

Nein, ich sehe hier keinen ausreichenden Grund. Die einzige Möglichkeit, ohne Begründung zu kündigen (Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter die andere Wohnung bewohnt), liegt hier ja auch nicht vor.

Zahlt der Mieter die Miete pünktlich, also spätestens am dritten Werktag des Monats?

Ja nun, im Standard Mietvertrag ist ja auch die Höhe der Kaution drin. Wenn er dem nicht nachkommt, ist das ein Kündigungsgrund.

Mängel, die von ihm nur als solche "empfunden" sind, sind kein Grund für ein Vorenthalten der Kaution.

Daher; Schluss mit der Empathie und mach Nägel mit Köpfen:
Schmeiß ihn raus, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt.

anitari  19.04.2017, 09:12

Ja nun, im Standard Mietvertrag ist ja auch die Höhe der Kaution drin.

Ja nun, hier gibt es aber keinen schriftlichen, sondern "nur" einen mündlichen Mietvertrag.

Schmeiß ihn raus, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt.

Dagegen hat das deutsche Mietrecht was.

JohnnyMnemonic  21.04.2017, 07:42

Aber die Ansprüche des Mieters, die er ja stellt, diese "Erste Welt Probleme" sind weiterreichende Vereinbarungen, die schriftlich festgesetzt werden müssen, damit sie Gültigkeit haben.

Ansonsten könnte ja jeder kommen und behaupten "mein Vermieter hat mir beim Einzug einen Whirlpool versprochen" oder "er meinte ich bekäme eine komplett neue Küche".

Da er einen mündlichen Vertrag eingegangen ist, sind für den Mieter die Standardklauseln hierfür maßgebend. Und ich glaube nicht, dass jene eine Kaution ausschließen und erst recht nicht, dass die von anitari geäußerten Aussagen bezüglich der weiterreichenden "Wünsche" des Mieters irgendeinen Belang haben.

Er kann ja auch keine Forderungen stellen, die nicht schriftlich niedergelegt sind, bis auf jene, die laut Gesetz gestützt sind.

Aber ein neuer Klodeckel sollte nicht dazugehören...

JohnnyMnemonic  20.04.2017, 19:09

Wenn das mieten einer Wohnung mündlich festgehalten werden kann, dann doch wohl auch die Kaution mit einer Mindesthöhe von 2 Monatsmieten oder?

Und wenn der FS den Menschen da raushaben will, dann kann er Eigenbedarf anmelden und ihn zum Umzug zwingen (mit einer gewissen Frist versteht sich)!

Und für das nächste mal ist alles was schriftlich festgehalten wird, Gold!

AchIchBins  21.04.2017, 02:26
@JohnnyMnemonic

Wie kann man nur so ignorant sein, oder wo fehlt es?! Du scheinst es echt nicht zu kapieren, dass ein Mietvertrag garnicht schriftlich geschlossen werden muss. Ein Mietvertrag kann auch durch konkludentes Handeln entstehen. Der Unterschied besteht dabei, dass ein Vermieter bestimmte Regelungen etc. im Mietvertrag festhalten kann, z.B. Kaution, Nebenkosten usw. Gibt es aber nur einen mündlichen Vertrag, hat man ja keinen Nachweis, dass man diese Regelung getroffen hat. Beim mündlichen Vertrag gilt dann automatisch das BGB mit seinen eben oft mieterfreundlichen Vorgaben. So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein. User "anitari" etc. hat es nun wirklich ausführlich beschrieben und du bestehst immer noch auf deinen Unsinn .... das ist peinlich und für den Fragesteller unsäglich, da er hilfreiche Antworten erwartet und dann so etwas grundlegend falsches von Ihnen erzählt bekommt.

JohnnyMnemonic  19.04.2017, 10:11

Er kann ihn aber kündigen, weil er seiner Auflage der Kaution nicht nachkommt. Es sind jetzt auch schon fast drei Monate um.

Das ist ein Kündigungsgrund. Und wegen einem Klodeckel, der 3,50€ kostet, kann man doch nicht teils bis zu 1000€ Kaution einbehalten.

Das steht in keiner Relation zu einander. Außerdem steht in den meisten Verträgen, dass bis zu einer gewissen Summe bestimmte Reparaturen von Mitte übernommen werden und erst AB dieser Summe der Vermieter einspringt.

Hier geht es um einen nicht solventen Mieter, der einfach keinen Bock hat, zu zahlen.

Daher eine Mahnung aufsetzen und sein Recht durchsetzen.

Etwaige Reparaturen können auch nach der Zahlung der Kaution gemacht werden.

anitari  19.04.2017, 10:25
@JohnnyMnemonic

Er kann ihn aber kündigen, weil er seiner Auflage der Kaution nicht nachkommt. Es sind jetzt auch schon fast drei Monate um.

Nur wenn er, der Vermieter, nachweisen kann das eine Kaution vereinbart wurde und diese mindestens in Höhe von 2 Kaltmieten.

Außerdem steht in den meisten Verträgen, dass bis zu einer gewissen Summe bestimmte Reparaturen von Mitte übernommen werden und erst AB dieser Summe der Vermieter einspringt.

Richtig. Aber hier gibt es keine nachweisbare Vereinbarung dazu. Folglich ist der Vermieter für alle Reparaturen zuständig.

Hier geht es um einen nicht solventen Mieter, der einfach keinen Bock hat, zu zahlen.

Warum sollte er? Es gibt ja offensichtlich keinen Nachweis für den Anspruch des Vermieters.

JohnnyMnemonic  19.04.2017, 10:44
@anitari

Mahnung schreiben, Klappe zu Affe tot!

DarthMario72  20.04.2017, 08:40
@JohnnyMnemonic

Mahnung schreiben, Klappe zu Affe tot!

Verstehst du es nicht, oder willst du es nicht verstehen? Es gibt keinen gültigen schriftlichen Vertrag, sondern nur einen mündlichen.

Auf welcher Grundlage soll man also eine Mahnung schreiben, wenn nichts nachweisbar vereinbart worden ist?

JohnnyMnemonic  19.04.2017, 09:45

Wenn du so wäre. Kann er ihn ohne Aufforderung rausschmeißen.

anitari  19.04.2017, 10:03
@JohnnyMnemonic

Kann er ihn ohne Aufforderung rausschmeißen. 

NEIN

Auch bei mündlichen Mietverträgen gilt das Mietrecht.

JohnnyMnemonic  19.04.2017, 09:20

Tja. Und du hast nicht richtig gelesen;

Es handelt sich hier um einen STANDARDMIETVERTRAG und nicht um eine mündliche Absprache.

Bei letzterem hat er kein Anrecht auf nichts. Dies liegt jedoch nicht vor. Nur was schriftlich niedergelegt ist, ist auch anfechtbar. Und in diesem Fall ist das schriftlich niedergelegt worden.

anitari  19.04.2017, 09:43
@JohnnyMnemonic

Du hast nicht richtig gelesen. Es wurde kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, lediglich ein mündlicher.

Dieser kam durch einvernehmliches Handeln, Einzug und Mietzahlung, zustande.