Mieter rausekeln
hallo. Kennt jemand gute Methoden unliebsame Mieter rauszuekeln. Sie bezahlen nur teilweise ihre Miete.
7 Antworten
Sie bezahlen nur teilweise ihre Miete.
Hat ein Mieter zwei Monatsmieten oder mehr Rückstand, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Andauerndes zu spät zahlen oder Teilzahlungen muss ein Vermieter auch nicht hinnehmen. ( Es sei denn, es berechtigte Mietminderungen)
Dann kann er das Verhalten abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen.
Von ungesetzlichen Mitteln würde ich die Finger lassen.
Sobald sie mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand sind, fristlos kündigen. Hilfsweise fristgerecht. Fristlose Kündigung (nach Abmahnung) ist auch wegen der Unregelmäßigkeit und nicht vollständigen Bezahlung möglich. Also erst abmahnen und dann fristlos kündigen. Die Kündigung aber von einem Rechtsanwalt schreiben lassen, damit sie wasserdicht ist.
Nach der fristlosen Kündigung Reaktion abwarten und wenn sie erkennbar nicht raus gehen wollen, hingehen das Gespräch suchen und einen verbindlichen Auszugstermin vereinbaren. Dabei einen ordentlichen Geldbetrag vereinbaren (mehrere hunnis), die man bar bezahlt, wenn die Wohnung zum Auszugstermin ordentlich übergeben wird und die Rückstände nachbezahlt sind. So wird man sie am schnellsten los, denn meistens siegt die Gier.
So sollte wir aber nícht miteinander umgehen!
Es gibt sicher auf beiden Seiten sogenannte schwarze Schafe, genau so ebenfalls Gründe, warum die Miete gekürzt wird oder werden kann.
Wenn ein Mieter nur teilweise bezahlt, gibt es Anwälte, die das klären und auch das Geld eintreiben (sofern vorhanden). Ansonsten weiss er, wie es geht.
Bitte nicht rausekeln!
Hallo BauManne, wahrscheinlich mehr als Du denkst. Bitte lese meinen Kommentar nochmals durch, vielleicht verstehst Du mich dann.
Was ich besonders kritisiere ist das Wort "rausekeln"! Dieses Wort wie auch das Verhalten eines Vermieters ist doch absolut niveaulos.
Ist ein Mieter nicht zahlungswillig oder selbstverschuldet zahlungsunfähig, gibt es genügend rechtliche Möglichkeiten, die Wohnung räumen zu lassen.
Aber "rausekleln" - nein - damit hat ein Vermieter mit Niveau nichts am Hut!
Wenn ein Mieter die Miete kürzt/mindert und dafür berechtigte Gründe hat, teilt er das dem Vermieter schriftlich mit.
Ohne eine entsprechende Mitteilung sind das schlicht Mietschulden.
Da muß man nicht gleich einen Anwalt bemühen.
Wenn sie in 2 aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht zahlen oder einen Mietrückstand von 2 Monaten anhäufen kannst du ihnen fristlos kündigen, zur Not auch eine Räumungsklage erheben. Kann dir aber gleich sagen: Das dauert sehr lange und wird Unsummen an Geld verschlingen das du wohl nie wieder sehen wirst.
Denke dabei an deine anderen Mitmieter! Der Vermieter ist "gesetzlich" verpflichtet Heizung und Warmwasser, Strom etc. bereitzustellen. Genauso hat der Mieter "gesetzlich" seine Miete zu zahlen. Nur du kennst deine Möglichkeiten. Der Psychoterror spielt sich im Kopf ab und das solltest du wissen bevor du dich darauf einläßt. Ob du dafür gebaut bist weiß hier keiner.
Ach, und deshalb sind sie unliebsam? Es wäre gut, die Günde für die Kürzungen zu erfahren, die ja meist bei den Vermietern liegen und die sind auch oft unliebsam, aber darum geht es ja nicht in der Frage und die können meist auch nicht geekelt werden. Schade eigentlich..
Wie es scheint hast du keine persönliche Erfahrung.