Habe eine Garage vermietet und der Mieter zahlt nicht mehr Er räumt nicht und ist auch sonst nicht zu erreichen.Was darf ich tun?

6 Antworten

wenn er keinen Mietvertrag hat und nie gezahlt hat, kannst du die Garage einfach räumen. Den Inhalt müßtest du halt irgendwo zwischenlagern lassen, zumindest bis die Frist zur Abholung abgelaufen ist. Ein Garage ist ja auch kein Wohnraum, für den strengere Gesetze gelten

Du solltest bei sowas immer einen Mietvertrag abschließen, immer. 

Ich würde ihm schriftlich mitteilen, dass er die Garage bis zum soundsovielten räumen muss, sollte er das nicht tun, wirst du räumen. 

Papabaer29  16.11.2015, 10:00

Würde ich nicht machen. Das könnte nachher als schriftlicher Beleg gewertet werden, dass es einen mündlichen Mietvertrag gab.

Wenn er nicht beweisen kann, dass es je einen (mündlichen) Mietvertrag gab, dann kannst du die Bude einfach räumen und gut is.

peterobm  16.11.2015, 10:09
@Papabaer29

wenn er regelmässig gezahlt hat, auf Konto ist doch die beste Beweiskraft.

witch02 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 10:12
@peterobm

genau..

Mismid  16.11.2015, 10:48
@peterobm

er hat doch noch nie gezahlt!

peterobm  16.11.2015, 11:04
@Mismid

ähm, Brille auf? Jetzt zahlt er nicht mehr steht oben im Text

da hast du wirklich ein Problem

kein Mietvertrag und das Finanzamt wird hellhörige weil mit Sicherheit nicht versteuert

witch02 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 10:12

Natürlich sind die Einnahmen versteuert.Ich leg mich doch nicht mit dem FA an.Bisher war auch alles gut,auch ohn MV.Irgendwann gerät man dann an solche Asozialen.

Du hast einen mündlichen Mietvertrag mit ihm. Ihr habt die Konditionen ja besprochen und er hat die Miete auch bezahlt. Lies also hier zur Kündigung mehr: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage.htm

witch02 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 10:17

Der Link ist super hilfreich .Danke!!!

angy2001  16.11.2015, 10:18
@witch02

gern geschehen und Danke dem Autor dieser Seite.

Sicher hast du einen Mietvertrag, wenn auch nur mündlich. Er zahlt kannst du nachweisen. Kündigung fristgerecht zuschicken; nach Ablauf kannst räumen lassen.

Mismid  16.11.2015, 10:47

er hat doch nie gezahlt, daher kann eine Mietverhältnis auch nicht nachgewiesen werden, von keiner der beiden Seiten

witch02 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 10:17

Ja danke .ich werde jetzt ein Einschreiben losschicken und dann sehen was passiert.