Miete WG 2 Personen: 1 arbeitet, 1 ist arbeitslos geworden?
Hallo,
ich bin da in dieser Sache etwas neugierig.
Neben wir mal an 2 Personen wohnen in einer WG und sind familiär nicht verwandt.
Einer davon wird jetzt arbeitslos.
Was passiert jetzt mit der Person die arbeitet wenn die andere Person zum Jobcenter rechtzeitig geht?
Wie klärt sich das mit der Miete und dem Einkommen?
Was ist noch zu beachten?
lg
2 Antworten
Wenn es sich tatsächlich nur um eine reine WG - handelt, dann muss die Person die einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag stellt nachweisen was für Miete gezahlt werden muss und dieser Anteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete bzw.was laut z.B. Untermietvertrag gezahlt werden muss, käme dann zum derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 432 € ggf.noch ein zustehender Mehrbedarf.
Das ergibt dann den Bedarf der Person und wenn kein Einkommen wie z.B. vorrangig ALG - 1 zur Anrechnung kommen würde, dann müsste es bei vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Leistungen vom Jobcenter geben.
Jeder zahlt seine Miete wie bisher