Miete für ein Jahr im Voraus?
Mein Bruder möchte ein Wohnung anmieten. Er hat kein Einkommen und lebt gut von seinen Ersparnissen. Nun möchte der Vermieter nicht nur die Bonität nachgewiesen haben, sondern die Miete für ein Jahr im Voraus kassieren. Ist das rechtens?
15 Antworten
Natürlich nicht, da der Mietzins gemäß Vertrag monatlich erbracht werden muss...
Außer er vereinbart mit dem Vermieter eine Sonderklausel, wenn er damit auch einverstanden ist.
Ansonsten ist dies schlicht und ergreifen nicht rechtmäßig, so lange wie gesagt nichts anderes vereinbart wurde...
wieso muss?????
Dein Bruder kann sich sicherlich weigern, jedoch wird der Vermieter ihm dann wohl die Wohnung nicht überlassen. Eine Zahlung von einer Jahresmiete im Vorraus macht auch wenig sinn, da er ja nach dem Jahr auch keine Miete mehr zahlen könnte...wenn dann wohl 12 Monatsmieten als Kaution...das ist gegen bestehendes Recht.
Entweder reicht dem Vermieter ein Kontoauszug über das Guthaben deines Bruders oder eben nicht...es gibt sofern man GELD hat genügend schöne Wohnung...soll der Vermieter sich halt einen vermeintlich sichereren Kandidaten suchen(mit Job) der sich dann als Mietnomade herausstellt... ;-)
Wenn Du so lange bleiben willst, mach den Deal! Bin Mieter und auch Vermieter und hätte selbst in diesem Fall als Vermieter ein flaues Gefühl. Was wird nach dem Jahr, wenn vielleicht die Ersparnisse weg sind? MERKE: die meisten Vermieter sind kleine Sparer, die hoffen, mit ihrer Wohnung irgendwann Geld zu verdienen, bzw. sich damit eine Rente sichern wollen. In vielen Fällen reiben sich nur die BANK und der STAAT die Hände. Und wenn der Mieter wirklich nicht zahlt und vielleicht auch noch die Wohnung ruiniert (Mietnomade), dann ist das nicht selten auch für den Vermieter das AUS.
Nein - für ein Jahr im Voraus darf der Vermieter die Miete nicht kassieren. Das wäre gegen die guten Sitten.
Der Vermieter kann drei (Netto-)Monatsmieten Kaution verlangen. Das muß ihm als Sicherheit reichen.
Natürlich ist es schwierig, wenn man kein Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit hat, seinen geregelten Unterhalt nachzuweisen. Vielleicht reicht in diesem Fall ein passender Kontoauszug... Ich meine, man muß auch mal den Vermieter verstehen, dem ein Leben aus Ersparnissen sicherlich eher suspekt vorkommt.
Es wäre eine Regelung deutlich zum Nachteil des Mieters. Ich weiß nicht, wo das konkret steht. Aber die Rechtsprechung würde da immer für den Mieter entscheiden.
auch wenn der mieter mit der regelung einverstanden ist? das muss ja nicht zwingend ein nachteil sein.
Wenn der Mieter mit der Regelung einverstanden ist, wird er keine Klage erheben - und sich gar nicht erst dagegen wehren. Dann würde die Frage gar nicht erst gestellt.
Wenn er aber unterschreibt (weil er unbedingt diese Wohnung will oder die Suche leid ist) und sich dann nachträglich gegen diesen Passus wehrt, ist er ja nicht einverstanden...
So ein Quatsch. Wer will dem Vermieter das denn verbieten. Es wird doch niemand gezwungen unter dieser Bedingung, dort einzuziehen. Er kann sich seinen Mieter aussuchen.
DH
Ich denke mal, wobei ich mir da nicht sicher bin ob das schon in Sittenwidrigkeit hineinrutscht.
Ende vom Lied ist doch eh immer das der Veriter gewinnt, schließlich hat er die Wohnung und man möchte sie haben. Entweder einigt man sich oder man lässt es besser.
guckst du erst mal hier. http://www.rechtslexikon-online.de/Sittenwidrigkeit.html
bist du sicher mit der sittenwidrigkeit? weißt du wo zufällig das steht?