Mietaufschub wegen Zahlungsengpass
Hallo,
ich habe Ende 2012 ein freistehendes Haus anmieten müssen, da mir in einer eigenen Wohnung wegen schönen Klavierspielens das Leben zur Hölle gemacht wurde. Diese habe ich deswegen verkauft.
In dem Haus hier habe ich erst einmal Frieden gefunden nach soviel böswilliger Zerstörung wie rohe Eier und Steine in die Scheiben. Ich hatte natürlich auch gehofft, dass jemand hier in meine kleinen spirituellen Konzerte kommen würde, und hatte deswegen einen Flügel erworben als Attraktionspunkt.
Leider aber ist niemand gekommen, und meine Reserven aus dem Wohnungsverkauf sind nun aufgebraucht. Um doch weiter hier bleiben zu können, habe ich mich nun weinenden Herzens entschlossen, den Flügel, für den ich 20 000 Euro insgesamt gezahlt habe, wieder zu verkaufen. Die Musik ist für mich Heilung und eigentlich passt er hier perfekt hinein. Eigentlich hatte jemand an diesem ein festes Interesse bekundet, falls ich ihn verkaufen müsse, aber dieser hat nun ganz plötzlich einen Rückzieher gemacht. Darauf hatte ich mich verlassen, und stehe nun unter Druck, da ich die Miete für Mai nicht mehr zahlen kann. Ich habe den Flügel bereits überall angeboten in diversen privaten Anzeigen im Internet, aber es ist schwer so schnell einen guten Preis für einen Blüthner Flügel BJ 1901 zu finden.
Ich hatte daher meinem Vermieter den Vorschlag gemacht, die Kaution von 3 Monatsmieten à 1 500 Euro = 4 500 Euro erst einmal aufzulösen um daraus die nächsten 3 Mieten zu bestreiten, damit ich dann in Ruhe einen guten Käufer finde der einen angemessenen Preis für den Flügel bezahlt, um dann eine neue Kaution zu bilden. Eigentlich wäre dieses doch ein faires Angebot. Denn ansonsten müsste ich ihn um Zahlungsaufschub bitten.
Nun teilt er mir entrüstet mit, dieses "höre sich nicht gut an", und er sei auf keinen Fall bereit die Kaution kurzfristig aufzulösen, auch nicht um dann eine neue zu bilden sobald ich wieder über finanzielle Mittel verfüge. Er besteht auf der "ganz normalen Zahlung" zum 01.05.
Ich habe sehr viel investiert hier, habe das Haus renoviert, es in eine Schmuckschatulle verwandelt, bin allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und habe mich um alles gekümmert.
Ich finde das Verhalten nicht in Ordnung, und weiss nicht was ich tun soll. Für mich hören sich die harschen Worte meines Vermieters nicht gut an.Irgendwie fühle ich mich da ausgenommen. Hat der Vermieter das Recht, mich derart harschen Tones zur Zahlung zu zwingen, wenn ich diese momentan nicht leisten kann? Darf er mich so unter Druck setzen? Mich so negativ herabwürdigen? Kann er etwas gegen mich unternehmen wenn ich zum 01.05. nicht zahlen kann, wenn ich dieses rechtzeitig mitteile und begründe und erkläre und sogar eine Lösung vorschlage, die ihm nicht schaden würde?
Danke für Antworten von
Theresa.
10 Antworten
Ich hatte daher meinem Vermieter den Vorschlag gemacht, die Kaution von 3 Monatsmieten à 1 500 Euro = 4 500 Euro erst einmal aufzulösen um daraus die nächsten 3 Mieten zu bestreiten, damit ich dann in Ruhe einen guten Käufer finde der einen angemessenen Preis für den Flügel bezahlt, um dann eine neue Kaution zu bilden.
Dafür ist die Kaution nicht gedacht und der Vermieter muss es auch nicht machen.
Er besteht auf der "ganz normalen Zahlung" zum 01.05.
Laut BGB sind Sie verpflichtet Miete zu zahlen.
Hat der Vermieter das Recht, mich derart harschen Tones zur Zahlung zu zwingen, wenn ich diese momentan nicht leisten kann? Darf er mich so unter Druck setzen?
Mich so negativ herabwürdigen? Kann er etwas gegen mich unternehmen wenn ich zum 01.05. nicht zahlen kann, wenn ich dieses rechtzeitig mitteile und begründe und erkläre und sogar eine Lösung vorschlage, die ihm nicht schaden würde?
Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)
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§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Kann er etwas gegen mich unternehmen wenn ich zum 01.05. nicht zahlen kann, wenn ich dieses rechtzeitig mitteile und begründe und erkläre und sogar eine Lösung vorschlage, die ihm nicht schaden würde?
Ab dem dritten Werktag, kann er einen Mahnbescheid erstellen lassen.
Sollt die nächste Miete dann auch fehlen, kann er fristlos kündigen.
Natürlich kann er das. Sie haben ja einen Mietvertrag unterschrieben, der die Zahlungsmodalitäten regelt. Und wenn Sie diesen nicht nachkommen, geraten Sie in Schuldnerverzug mit allen Konsequenzen.
Natürlich können Sie versuchen, Aufschub zu erlangen, und hoffen, dass er sich darauf einlässt. Falls nicht: Mit zwei Mieten im Verzug kann er Sie abmahnen, mit einer Frist von 14 Tagen, die ausstehenden Mietschulden zu begleichen. Erfolgt in diesen 2 Wochen keine Zahlung kann er Sie fristlos kündigen.
Mit zwei Mieten im Verzug kann er Sie abmahnen, mit einer Frist von 14 Tagen, die ausstehenden Mietschulden zu begleichen. Erfolgt in diesen 2 Wochen keine Zahlung kann er Sie fristlos kündigen.
Kann er, muss er aber nicht. Sobald sie mit zwei Mieten im Verzug ist, kann der VM ohne Abmahnung fristlos kündigen. Und Miete muss nicht gemahnt werden, man befindet sich automatisch im Verzug.
Ja, kann er. Er muss auf deinen Vorschlag nicht eingehen. Versuch doch einen kleinen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Oder leih dir was von Bekannten/Verwandten.
Christiane Philipp wurde 1957 in Norddeutschland als Tochter eines Strafrichters und seiner 15 Jahre jüngeren und ebenfalls hochgeistigen Ehefrau geboren.
Und Deine Eltern, besonders der Herr Papa in seiner Eigenschaft als Jurist, haben Dir nicht beigebracht das Verträge einzuhalten sind?
Dein Vermieter darf selbstverständlich auf die Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt bestehen. Wenn du nicht zahlen kannst, ist das nicht sein Problem. Du findest das Verhalten des Vermieters nicht in Ordnung? Ich finde es nicht in Ordnung, wie selbstverständlich vom Vermieter zu erwarten, dass er die Kaution zur Mietzahlung verwendet bzw. dir einen Zahlungsaufschub gibt. Vermieter sind keine Millionäre und keine Banken. Abgesehen davon ist die Kaution nicht dazu da, Mietzahlungen während eines laufenden Mietverhältnisses zu denken. Was du tun sollst? Miete zahlen, wie du das machst ist nicht das Problem des Vermieters. Notfalls musst du dir was leihen.