Muss eine Gehaltskürzung schriftlich erfolgen?
Schönen guten Tag,
Derzeit bin ich über ein Leiharbeit Unternehmer beschäftigt wo ich laut Vertrag 16,41€ pro Std bekomme (vertraglich festgelegt).
Nach einer Zeit hatte ich einen Arbeitsunfall und wurde in der Zeit des Krankenscheins vom Unternehmen wo ich eingesetzt wurde abgemeldet.
Mein Arbeitgeber brachte mich in einem anderen Betrieb unter wo ich allerdings deutlich weniger verdienen soll (11,93€ pro Std.) Dies wurde mir mündlich mitgeteilt allerdings erfolgte nie eine Schriftliche ankündigung bzw Vertragsänderung.
IST DIES RECHTENS?
5 Antworten
Kenne Deine genaue Regelungen im Vertrag nicht.
ABER:
Wenn da ein Stundenlohn schriftlich festgehalten ist, gilt natürlich der. Verträge sind von beiden Seiten einzuhalten. Mündliche Vereinbarungen sind mangels Beweisen/Zeugen meist nicht durchsetzbar. Genau deswegen werden Dinge ja schriftlich festgelegt.
Und... man kann durch eine mündliche Aussage Regelungen im Vertrag natürlich NICHT rechtskräftig ändern. Änderung am Vertrag sind nur dann gültig, wenn beide Parteien dies AUSDRÜCKLICH wollen und sich einig sind.
Gibt es zu den einzelnen Einsätzen bei den Einsatzfirmen keine schriftliche Einsatzmitteilung in der Vergütung, Arbeitszeit etc fixiert ist?
Und da steht normalerweise der Stundensatz für den jeweiligen Einsatz drauf. Er darf aber nicht niedriger sein als die vertraglich vereinbarte Vergütung.
Das kann nicht rechtens sein den ist Einseitig erfolgt und nicht nur das du verdienst nur noch ca den Mindestlohn das geht so nicht!
Bevor Sowas möglich wäre müsste erstmal eine Änderungskündigung für deinen Vertrag stattfinden und das wird nicht so einfach machbar sein den den Arbeitsunfall hast du ja nicht absichtlich verursacht!
Dein Vertrag kann nicht einfachn mal eben geändert werden und erst recht nicht ohen deine zustimmung den du wirst so nur bestaft weil du einen arbeitsunfalln hattes und dan sollst du auch noch weniger verdinen !Das ist Sittenwiedrieg !
Gehe zur gewerkschaft oder schalte einen anwalt ein !
Arbeitsverträge bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform. Es kann also alles mündlich erfolgen - ist aber unüblich.
Es geht um eine Vertragsänderung.
Er hat ja nen Vertrag.
Eine einseitige Vertragsänderung ist nie rechtens. Und den Vertrag hast du ja mit der Leihfirma und nicht mit den Unternehmen, in die du ausgeliehen wirst.
Es gibt den Vertrag wo dass gehalt fixiert und festgehalten ist und dann gibt es Einsatzbestimmungen auf einem seperaten STK. Papier