Kreditkarte genutzt vor Meldung Zahlungsunfähigkeit, Konsequenzen?
Hallo! Folgende Frage.In den nächsten Tagen muss ich die Briefe verschicken und mich Zahlungsunfähig melden.ein Versuch zur außergerichtlichen Regulierung ggf Privatinsolvenz soll dann folgen.Auf anraten meines Insolvenzverwalters habe ich ein neues Konto angelegt um mein Gehalt umzuleiten.Mein Ehemailiges Lohnkonto hat eine Kreditkarte dabei, die ich leider nochmal mit 500 €belasten musste um dringende Zahlungen leisten zu können die ich aber nur mit 200€ wieder entlasten kann.
Meine Frage: kann ich die Mehrbelastung von 500€ bzw 300€ mit in die Insolvenz nehmen, oder drohen mir sogar strafrechtliche Konsequenzen? Die besagte Bank ist über die Zahlubgsunfähigkeit ja bisher noch bicht informiert.
Das ich Sie ab sofort nicht mehr bitte ist mir bewusst.
3 Antworten
Hallo,
leider wird hier grad wieder völliger Unsinn gepostet.
Fakt ist, Du bist noch nicht in der Insolvenz und die Bank hat Dir das bestehende Konto noch nicht gekündigt und die Kreditkarte ist noch nicht gesperrt. Damit steht Sie zur Nutzung zur Verfügung.
Für die Privatinsolvenz bist Du auch nicht verpflichtet, Briefe wegen Zahlungsunfähigkeit zu verschicken, sondern Du musst nur die außergerichtliche Regulierung einleiten (lassen). Den Schuldnern ist dann schon klar, wie es um Deine Finanzen steht.
Die Mehrbelastung von der Kreditkarte geht natürlich mit in die Insolvenz. Das kannst Du Dir nämlich gar nicht aussuchen, weil Du keinen Gläubiger bevorzugen darfst.
Theoretisch könnte die Bank, bei der das Kreditkartenkonto läuft, einen Antrag stellen, dass die 500 EUR nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Insolvenzgericht dem aber zustimmt, ist äußerst gering.
Lass Dich also nicht verunsichern. Du hast niemanden betrogen, das könnte zudem nur ein Gericht feststellen und die Karte war nicht gesperrt, also ist es halt so passiert.
Viel Glück
Danke für das Sternchen. :-)
Was Du gemacht hast, ist bewusster Betrug! Wenn das keine Folgen hat, kannst Du von Glück reden! Ich an Deiner Stelle würde alles daran setzen auch die fehlenden 300 € auf zu treiben und die 500 komplett ablösen!!!! So kann man nicht in eine Inso gehen!!
Das ist ja in meinem Sinn das auszugleichen!
die durch bewussten Betrug erhaltene 500 € kannst Du, auch nicht teilweise, da sie aus einer Sraftat stammen nicht in die Insolvenz nehmen!
Das macht das Insolvenzgericht nicht mit!
Deswegen war meine Empfehlung, auf einenm anderem, aber legalem Weg den Ausgleich zu schaffen.
Aber Beeilung ist angesagt!