Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Abweichung zwischen "Bruttoarbeitsentgelt" und "SV-Brutto". Ein Fehler, oder woran liegt es?
Ich bin gerade über eine ältere Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für das Jahr 2012 gestolpert.
Damals ist es mir nicht aufgefallen, allerdings weicht der dort angegebene Wert für das Bruttoarbeitsentgelt um mehr als 1.000€ von dem Wert in der Dezemberabrechnung 2012 für das "SV-Brutto" ab.
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde damals noch nicht überschritten, daran kann es nicht liegen.
Ist das schlichtweg ein Fehler? Der Wert sollte doch der letzten Abrechnung aus dem Jahr entsprechen.
Kann man den noch melden oder gab es da eine Frist? Sollte ja theoretisch nachteilig für die Rente sein.
3 Antworten
Es gibt Zusatzentgelte, die sind nicht Versicherungspflichtig, das können z.b. Nacht- und Feiertagszuschläge sein.
Das Gesamtbrutto und das SVBrutto, das dann abgerechnte wird, sind dann 2 verschiedene Summen.
Dann hat dein AG der KK etwas anderes gemeldet. Allerdings ändert die DRV das Entgelt NICHT mehr, wenn du ihnen deine Meldung schickst. Hier wird NUR der Betrag genommen, der über die KK gemeldet wurde
Dann wird das also recht kompliziert... Der AG müsste sich dann an die KK wenden und diese dann an die DRV.
Ich spreche das gleich morgen mal an bei der Verwaltung an.
Du wirst in diesem Jahr Gelder bekommen haben, die nicht Sozialversicherungspflichtig waren.
Dann wäre doch aber auch das SVBrutto verringert...
Nicht unbedingt.
Da kannst du den AG fragen oder bei der RV anrufen.
Die RV hat eine 0800- Nummer. MfG
Woher soll die DRV das wissen? Die bekommen nur das SV Brutto gemeldet
Also an den AG wenden?
Ist denn mein Denkansatz zumindest korrekt, dass das SVBrutto immer mit dem Brutto in der Meldebescheinigung übereinstimmen sollte?
Es sollte grundsätzlich übereinstimmen. Bei grossen Fehlern an AG und KK wenden
Der Denkansatz ist richtig. Bei der Nachfrage meinte ich, dass die RV dir dazu genauere Angaben machen kann als wir.
Als Beispiel: Ist eine Berichtigung möglich? MfG
In den Folgejahren und den vorhergehenden Jahren gab es übrigens keine Abweichung zwischen den beiden Werten.
Ich mach mich mal schlau und werde dann weiter sehen. Vielen Dank schonmal!
Nein. Eine Berichtigung ist NUR über die Krankenkasse möglich. Ansonsten ändert die DRV hier nichts!
Und die KK wird sich wohl nur in Bewegung setzen wenn sich mein AG dort meldet. Schauen wir mal...
Klar, das erklärt ja den Unterschied zwischen Gesamtbrutto und SVBrutto.
Aber in dem Fall stimmt ja das SVBrutto nicht mit dem Brutto in der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung überein.
Da sollte doch was faul sein...