Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Abweichung zwischen "Bruttoarbeitsentgelt" und "SV-Brutto". Ein Fehler, oder woran liegt es?

3 Antworten

Es gibt Zusatzentgelte, die sind nicht Versicherungspflichtig, das können z.b. Nacht- und Feiertagszuschläge sein.

Das Gesamtbrutto und das SVBrutto, das dann abgerechnte wird, sind dann 2 verschiedene Summen.

clanger 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:02

Klar, das erklärt ja den Unterschied zwischen Gesamtbrutto und SVBrutto. 

Aber in dem Fall stimmt ja das SVBrutto nicht mit dem Brutto in der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung überein. 

Da sollte doch was faul sein...

turnmami  30.07.2017, 19:05
@clanger

Dann hat dein AG der KK etwas anderes gemeldet. Allerdings ändert die DRV das Entgelt NICHT mehr, wenn du ihnen deine Meldung schickst. Hier wird NUR der Betrag genommen, der über die KK gemeldet wurde

clanger 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:08
@turnmami

Dann wird das also recht kompliziert... Der AG müsste sich dann an die KK wenden und diese dann an die DRV.

Ich spreche das gleich morgen mal an bei der Verwaltung an.

Du wirst in diesem Jahr Gelder bekommen haben, die nicht Sozialversicherungspflichtig waren.

clanger 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:05

Dann wäre doch aber auch das SVBrutto verringert... 

turnmami  30.07.2017, 19:06
@clanger

Nicht unbedingt. 

Da kannst du den AG fragen oder bei der RV anrufen.

Die RV hat eine 0800- Nummer. MfG

turnmami  30.07.2017, 19:01

Woher soll die DRV das wissen? Die bekommen nur das SV Brutto gemeldet

clanger 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:04
@turnmami

Also an den AG wenden? 

Ist denn mein Denkansatz zumindest korrekt, dass das SVBrutto immer mit dem Brutto in der Meldebescheinigung übereinstimmen sollte?

turnmami  30.07.2017, 19:07
@clanger

Es sollte grundsätzlich übereinstimmen. Bei grossen Fehlern an AG und KK wenden

Tronje2  30.07.2017, 19:09
@clanger

Der Denkansatz ist richtig. Bei der Nachfrage meinte ich, dass die RV dir dazu genauere Angaben machen kann als wir.

Als Beispiel: Ist eine Berichtigung möglich? MfG

clanger 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:11
@Tronje2

In den Folgejahren und den vorhergehenden Jahren gab es übrigens keine Abweichung zwischen den beiden Werten. 

Ich mach mich mal schlau und werde dann weiter sehen. Vielen Dank schonmal!

turnmami  30.07.2017, 19:12
@Tronje2

Nein. Eine Berichtigung ist NUR über die Krankenkasse möglich. Ansonsten ändert die DRV hier nichts! 

clanger 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:18
@turnmami

Und die KK wird sich wohl nur in Bewegung setzen wenn sich mein AG dort meldet. Schauen wir mal...