Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, Abweichung zwischen "Bruttoarbeitsentgelt" und "SV-Brutto". Ein Fehler, oder woran liegt es?
Ich bin gerade über eine ältere Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für das Jahr 2012 gestolpert.
Damals ist es mir nicht aufgefallen, allerdings weicht der dort angegebene Wert für das Bruttoarbeitsentgelt um mehr als 1.000€ von dem Wert in der Dezemberabrechnung 2012 für das "SV-Brutto" ab.
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde damals noch nicht überschritten, daran kann es nicht liegen.
Ist das schlichtweg ein Fehler? Der Wert sollte doch der letzten Abrechnung aus dem Jahr entsprechen.
Kann man den noch melden oder gab es da eine Frist? Sollte ja theoretisch nachteilig für die Rente sein.
3 Antworten
Es gibt Zusatzentgelte, die sind nicht Versicherungspflichtig, das können z.b. Nacht- und Feiertagszuschläge sein.
Das Gesamtbrutto und das SVBrutto, das dann abgerechnte wird, sind dann 2 verschiedene Summen.
Du wirst in diesem Jahr Gelder bekommen haben, die nicht Sozialversicherungspflichtig waren.
Da kannst du den AG fragen oder bei der RV anrufen.
Die RV hat eine 0800- Nummer. MfG