Ist das Bruttoarbeitsentgelt in der Meldebescheinigung für die Sozialversicherung gleich das Bruttogelghalt fürs gesamte Jahr?

3 Antworten

Kann sein, muss nicht sein. An die Krankenkasse wird ja nur das sv-pflichtige Entgelt gemeldet. Steuerfreie und pauschal besteuerte (somit auch sv-freie) Lohnbestandteile gehören nicht dazu. In der Gleitzone weicht das Entgelt für die SV regelmäßig vom Bruttogehalt ab.

Wenn es die Bescheinigung für 2014 ist, gilt der Betrag für das ganze Jahr.

mediredjep2204 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 23:47

Und fürs Jahr 2013 ?

Reanne  18.11.2015, 16:46
@mediredjep2204

Auch, alle versicherungspflichtigen Einkünfte.