Meldebescheinigung WG (befristet)?
Hallo,
ich habe 2 Fragen:
1) Ich ziehe von Aachen nach Frankfurt um. Sowie ich das verstehe, muss ich die Meldebehörde über meinen Auszug nicht informieren, richtig? Das gilt nur für Auszüge ins Ausland.
2) Die Anmeldung in Frankfurt muss ich innerhalb von einer Frist von 2 Wochen tätigen (ab Einzugsdatum in der Wohnung). Wenn ich jetzt nur für befristete Zeit (1-2 Monaten) in einer Wohngemeinschaft (WG) einziehe, muss man sich trotzdem anmelden und die Wohnungsgeberbestätigung einreichen? Und dann nochmal machen, wenn man was dauerhaftes gefunden hat? Hat jemand hier Erfahrung?
Danke euch :)
1 Antwort
Ja, es ist richtig, dass du dich nicht abmelden musst.
Und ja, natürlich musst du dich auch dann ummelden, wenn du nur vorübergehend dort wohnst, du bist verpflichtet eine gültige Meldeadresse zu haben.
Super, danke für die schnelle Antwort, Die Katze mit Hut :)