Meisterbrief zur Verfügung stellen
ich möchte einem Freund, der sich im Friseurhandwerk Selbständig machen möchte,mein Meistertitel (Friseur) zur Verfügung stellen und bei ihm als geringfügiger Mitarbeiter für 400 € arbeiten. ( Ich arbeite bereits halbtags in der Verwaltung) Ist das rechtlich möglich?
7 Antworten
Grundsätzlich ist für die Selbstständigkeit im Friseurhandwerk die Meisterprüfung erforderlich.
Es gibt aber Ausnahmen:
Gesellen können sich selbstständig machen, wenn sie 6 Jahre im Beruf tätig waren, davon 4 Jahre in leitender Stellung.
Dieser Punkt ist für Ihre Fragestellung intererssant:
Das Inhaberprinzip wurde aufgegeben. Künftig kann unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens ein Betriebsleiter beschäftigen werden, der die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt.
Im Klartext:
Wenn Ihr Freund Sie als Betriebsleiterin einstellt, ist das rechtlich möglich.
Hier der Link zum Thema.
http://www.friseurlehrer-bayern.de/02aktuell/2004meister_hwo.pdf
Für weitere Nachfragen oder zur Verifizierung der hier gegebenen Informationen würde ich mich an Ihrer Stelle an die Friseurinnung wenden.
Peter Kleinsorge
So wie Du die Frage stellst, unabhängig davon, dass im Friseurhandwerk kein Meistertitel mehr erforderlich ist, ist das Aushängen Deines M.-Briefes, sachlich nicht in Ordnund. Dein Freund gibt vor ein meisterlich geführtes Handwerk auszuüben, das irreführend. Deine Mitarbeit "in der Verwaltung" entspricht nicht den Voraussetzungen für ein Meisterhandwerk. Ich, z.B. als Wettbewerber, mit dem Wissen, würde Deinem Freund eine kräftige Abmahnung mit Unterlassungklage an den Hals hängen.
vielen Dank für eure Kommentare. Es war für mich sehr hilfreich! Für mich heißt das: Entweder mit meinem jetztigen Berufstätigkeit als Projektleiterin im städtischen Bereich aufhören und bei diesem Freund mich als Betriebsleiterin einstellen lassen oder diesen Angebot abweisen.
Meine innere Stimme hat schon entschieden! Irgendwann kann ich vielleicht meinen eigenen Friseurgeschäft eröffnen!! Danke an Alle!!! Ihr habt mir sehr geholfen!
naja du darfst ja mittlerweile einen betrieb-auch bei frisören- ohne meisterbrief eröffnen. meinst du nun dass du eigentümer, dein freund aber geschäftsführer ist. oder meinst du dass er den brief einfach in den salon hängt?
Dr. oec. M.
Ja, das geht. Du lädtst dir damit aber auch sehr viel Verantwortung auf... im Friseurhandwerk gibt es übrigens keinen Meisterzwang mehr.
@Welfensammler Treffender Kommentar (D.h.), auch wenn das die Frage meiner Meinung nach nur indirekt zu beantworten scheint, denn so wie ich diese auffasse, handelt es sich zumindest um bewusste Irreführung möglicher Kundschaft, wenn nicht mehr. Diese Anmerkung geht auch an @ Dr. oec. M., ebenfalls mit optimistischem Daumenzeig.