Meine Wohnung wird mit einer Elektroheizung beheitzt. Nun verlangt der Vermieter, dass ich mich selbständig um die Wartung kümmer. Ist das OK?
Das die Kosten der Wartung über die Nebenkosten abgerechnet werden können ist mir klar. Da ich zur Zeit eine Umschulung mache und solange noch Hartz 4 beziehe muss ich diese Kostern dann beim Jobcenter einreichen. Mir geht es darum, dass ich selbständig einen Handwerker beauftragen bzw. einen Wartungsvertrag abschließen muss. Wahrscheinlich sieht es dann so aus, dass ich ggf. auf den Kosten sitzen bleibe aber auf jeden Fall in Vorkasse gehen muss. Ich dachte immer Wartung der Heizkörper wäre Aufgabe des Vermieters und die Kosten würden dann auf die Nebenkosten umgelegt. Eine Mitgliedschaft im Mieterbund kann ich mir derzeit nicht leisten, da sich die Kosten hierfür gesamt auf fast 100 Euro ( Rechtschutz, Anmeldung, norm. Gebühr) belaufen.
6 Antworten
Die Wartung durch zuführen ist die Aufgabe des Betreibers der Heizung, also der Mieter. Auch wenn die meisten Vermieter aus Einsparungsgründen und damit die Wartungen auch wirklich durchgeführt werden, die Wartungen organisieren und Wartungsverträge schließen, ist der Míeter dafür verantwortlich und muß die Durchführung der Wartungen dem Vermieter nachweisen können.
Wenn Du eine rechtliche Auskunft, Beratung oder Vertretung benötigst und nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügst, dann kannst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein erhalten, mit dem Du dann bei einem Anwalt Deiner Wahl die Beratung oder Vertretung erhälst.
Wenn Du eine rechtlich relevante Beratung möchtest, dann bist Du hier auf diesen Seiten falsch. Außer einem zugelassenen Anwalt darf Dir Niemand eine rechtlich verbindliche Beratung geben.
Wenn es von Anfang an nicht so im Mietvertrag geregelt ist, dass der Mieter sich um die Wartung der Heizung kümmern muss, dann kann es jetzt nur mit Einverständnis des Mieters in einem Zusatz zum Mietvertrag geändert werden. Wenn Du es also nicht willst, musst Du auch nicht damit einverstanden sein und belässt es bei der ursprünglichen Handhabung.
Die Wartungskosten können nur in den Nebenkosten umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag so geregelt ist. Oft ist hier ein Hinweis im Mietvertrag auf § 2 Betriebskostenverordnung ausreichend.
Grundsätzlich ist die Wartung vom Vermieter durchzuführen. Er kann allerdings die Kosten auf die Mieter umlegen. Da die Vermieter bei einer Umlage eher nicht so sehr auf den Preis schauen, zahlst du als Mieter letztlich zu viel.
Du musst den Monteur nicht selbst auf eigene Rechnung beauftragen. Das kann niemand von dir verlangen. In vielen Fällen jedoch ist das direkte Beauftragen billiger als die Umlage.
Daher wäre es wohl jetzt erst mal an dir, mit dem JC zu reden, wie dieses sich dazu stellt.
Das hängt letztlich von der diesbezüglichen Gestaltung des Mietvertrages ab und nicht davon, was der Vermieter jetzt verlangt. Wenn im MV nicht ausdrücklich dir die Wartung übertragen wurde, ist es Sach des Vermieters diese zu beauftragen. Die Kosten dafür dürfte er über Betriebskosten auf dich abwälzen. Vorausgesetzt, dass überhaupt vereinbart wurde, dass du als Mieter die Betriebskosten zu bezahlen hast. Es bedarf dazu keiner Auflistung und keiner Angabe der gesetzlichen Grundlage (Betriebskostenverordnung). So jedenfalls ein Urteil des BGH vom Februar d. Jahres.
Ich weiß zwar nicht, was bei einer Elektroheizung gewartet werden soll, aber es ist allgemein üblich, dass Mieter entweder die regelmäßige Wartung der Heizung über die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen oder sich selbst um die Wartung zu kümmern haben.
Kann sich der Mieter selbst um die Wartung kümmern, muss er dafür keinen Wartungsvertrag abschließen, aber er muss regelmäßig, wie es die Heizungsanlage erfordert, einen passenden Handwerker beauftragen und die durchgeführte Wartung dem Vermieter auf Verlangen nachweisen.
Vorteil dabei: Der Mieter kann sich den Handwerker selbst aussuchen und dabei einen ihm passenden und vielleicht preisgünstigeren auswählen.
Erst mal Danke für die schnelle Antwort. Ich meine damit einen Nachtspeicherofen. Allerdings wird die bei mir im Mietvertrag als Elektroheizung bezeichnet. Sind denn diese Kosten für mich zu den Nebenkosten zu rechnen? Also damit über das Jobcenter abrechenbar? Danke!