Rasenneuanlage in den Nebenkosten?
Der Garten,der von allen Mietern genutzt werden darf, wurde (ohne Information) neu angelegt. Dazu wurde guter sowie verbrannter Rasen entfernt, neue Erde drauf und neuer Rasen eingesäht. Gerade eben hat mir mein Vermieter gesagt, dass diese Kosten nächstes Jahr auf alle Mieter umgelegt wird. Ist das rechtens?
Wenn ich diesen Artikel https://www.mietrecht.org/nebenkosten/gartenpflege richtig interpretiere, handelt es sich hierbei um eine Erneuerung und ist daher nicht umlegbar? Ist das noch aktuell? Oder hätte der Vermieter nicht wenigstens vorher fragen/ankündigen müssen? Zur Info: Der Vermieter pflegt den Rasen selbst...
Auszug aus dem Mietvertrag:
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschl. der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen,...
4 Antworten
Gerade eben hat mir mein Vermieter gesagt, dass diese Kosten nächstes Jahr auf alle Mieter umgelegt wird. Ist das rechtens?
Nein. das ist nicht rechtens. Es handelt sich um eine Instandsetzung und nicht um Betriebskosten (Pflege der Grünanlage).
Warte ab, ob das tatsächlich in der nächsten Abrechnung auftaucht. Dann Einspruch einlegen und diese Position herausrechnen (inhaltlicher Mangel, darf Mieter korrigieren).
Es handelt sich um eine Instandsetzung und nicht um Betriebskosten
Nein. Vielmehr handelt es sich um eine "Erneuerung von Pflanzen", die - sogar ausdrücklich mietvertraglich mit diesem Wortlaut geregelt - umlegbare Betriebskostenart i. S. d. § 2 Nr. 10 BetrKV darstellt. Nachzulesen unter https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
G imager761
Um den rechtsirrigen Meinungen etwas Substantiiertes entgegenzusetzen: Erfolgt die Neuanlage des Gartens im Sinne einer Grundüberholung, können die dafür anfallenden Kosten über die Betriebskosten auf die Mieter umlegbar sein.
Das ergibt sich aus § 2 Nr. 10 der BetrKV, die hier ausdrücklich mietvertrglich als vereinbart gilt und hier sogar ausdrücklich "einschl. der Erneuerung von Pflanzen" vereinbart :-O
Die Voraussetzung dafür scheinen gegeben, da der Rasen insgesamt lediglich erneuert wird und keine zusätzlichen Neuanpflanzungen wie etwa eine Hecke als Sichtschutz zum Nachbargrundstück erfolgen. Vmtl. aufgrund der ungewöhnlichen trockenen Wetterbedingungen verbrannte der Rasen, was Grundüberholung des verdorrten Rasens erforderlich machte, die in dieser Form jederzeit regelmäßig anfallen dürfte.
Dem stünde entgegen, wenn der Rasen verkümmerte, weil darauf Baumaterial gelagert oder ein Pool aufgestellt wurde bzw. der Gärtner unvorsichtig Unkrautvernichter aufbrachte.
Fraglich wäre, ob die Neuaussaat der Notwendigkeit eines großflächig verbrannten Rasens entsprach oder in Schadensminderung eine Nachsaat/Reparatur der betroffenen Stellen ausreichend gewesen war.
G imager761
Was steht über Nebenkosten und Gartenpflege in euren Mietverträgen?
Nicht alles was in Mietverträgen steht ist auch wirksam.
Die einschlägige Bertriebskostenvereinbarung, wie sie mietvertrgloch vereinbart ist, in § 2 Nr. 10 schon: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Ich sehe hier eine Instandsetzung von Rasen und keine Erneuerung von Pflanzen oder Gehölzen. Deshalb nicht umlegbar.
Das habe ich schon bei ersten Mal verstanden. Nur: Wenn "verbrannter Rasen entfernt und neuer Rasen eingesäht wird", handelt es sich tatsächlich um Erneuerung von Pflanzen i. S.d . Rechtsvorschrift.
Wo steht das? Urteil? Rasen sind keine Pflanzen im Wortsinn!
Außerdem wird Rasen nicht regelmäßig erneuert. Deshalb schon deshalb sind das keine Betriebskosten.
Das Mähen des Rasens erfolgt regelmäßig, ist also umlegbar.
einschl. der Erneuerung von Pflanzen
Damit hast du doch schon die Antwort. Rasengras gehört zum Oberbegriff "Pflanzen".
Rasengras gehört zum Oberbegriff "Pflanzen"
Jeder GALA-Gärtner wird das bestreiten.
Jeder Biologe wird das aber bestätigen.
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschl. der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen,...
Das ist gemein :(