Muss ich für mein Vater,der viel Geld verpraßt hat aufkommen?Er ist jetzt im Altersheim!

4 Antworten

Zunächst einmal wird ein Antrag an das Sozialamt auf Kostenübernahme gestellt. Die prüfen natürlich, ob noch verwertbares eigenes Vermögen (Sparbücher oder -verträge, Barvermögen, Wertgegenstände etc.) oder Einkommen (Renten, Mieteinnahmen etc.) vorhanden ist. Falls nicht vorhanden, werden die die Kinder (oder evtl. Ehefrau) bitten, deren Vermögensverhältnisse (Einkommen) offenzulegen. Hier gibt es aber ein hohes Schonvermögen (z.B. für die eigene Altersvorsorge oder Unterhalt an Kindern etc.) Bleibt also im Einzelfall abzuwarten.

Gib mal bei Google "Elternunterhalt" ein. Da bekommst du dann die Informationen.

Dazu bist du als Sohn nicht zu verpflichtet.

moordorfmalen 
Beitragsersteller
 18.10.2012, 19:53

warum nicht?

JohannesJ54  18.10.2012, 20:09
@moordorfmalen

Weil der Vater noch Vermögen hat ( Elternhaus ).

Wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist, wird deine Vermögenslage geprüft. Aber nur "Kinder", nicht deren Ehepartner.

feather200  18.10.2012, 20:20
@JohannesJ54

Das wird geprüft. Aber das heißt nicht, dass du zahlen MUSST. Auch wenn du nicht könntest.

Das Vermögen des Vaters wird für seine Unterbringung verwendet.

Wenn er vor mehr als 10 Jahres etwas geerbt hat , interessiert das nicht. Wenn er damals etwas verschenkt hat, interessiert das auch nicht.

Wenn er vor weniger als 10 Jahren etwas verschenkt hat, kann das teilweise zurückverlangt werden. Er hat dir vor 9 Jahren 500.000 Euro geschenkt, 10 % davon können nach 9 Jahren noch zurückverlangt werden.


Das Eltenhaus kann vor 30 Jahren verkauft wrden sein, interessiert dann niemanden mehr.

Wenn es dem Vater heute noch gehört, zählt es zum Vermögen des Vaters. Es kann also vekauft werden, wenn die Mutter dort nicht wohnt.

Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, .werden die Kinder zu Kasse gebeten, es gibt aber sehr hohe Freibeträge.