Eigene Wohnung mit 17 Jahren, Zuschüsse durch Jugendamt etc.?
Hallo zusammen.
Ich befinde mich derzeit in einer miesen Lage. Ich bin derzeit 17, werde erst im Jahr 2019 18 Jahre alt. Das Problem jedoch ist, dass ich es daheim nicht mehr aushalte, besser gesagt bei meinem Vater. So kommt es z.B. regelmäßig vor, dass er mir den Strom stundenlang abstellt, mich transaliert indem er mir nach einem langen Arbeitstag (40h Woche) alle seine, ja, seine Aufgaben, neben meinen aufdrückt und aggressiv wird, sofern ich diese nicht erledige. Er hat mir auch schon öfter mit Schlägen gedroht, hat seine Drohung allerdings nicht wahr gemacht, da ich ihm mit der POL gedroht habe. Hinzu kommt ein Alkohol-, und Drogenproblem (anbau von Cannabis). Zu meiner Mutter kann ich leider nicht ziehen, da diese zu weit weg von meiner Arbeit wohnt und meine Ausbildung möchte ich nicht extra abbrechen. Nun zu meiner Frage. Ich habe vor, mich ans Jugendamt zu richten. So viel ich weiss, würde ich mit 18 Jahren Kindergeld erhalten, und da ich noch in der ersten Ausbildung und unter 25 Jahren bin Unterhalt beider Elternteile. Allein mit Kindergeld und Gehalt hätte ich etwa 1050Eur Netto zur Verfügung, sodass ich mir unter Umständen eine eigene Wohnung leisten "könnte", allerdings bin ich noch keine 18 und ich denke unter 18 eine Wohnung allein zu tragen fällt schwer. Mein Vater hat 3 weitere Kinder, nun stelle ich mir die Frage, ob er dennoch Unterhaltspflichtig ist an mich und falls nicht, gibt es Möglichkeiten, zumindest einen Teil von einer Wohnung vom Staat bezahlt zu bekommen? WG's gibt es in meiner Stadt absolut keine, im Freundes- und Bekanntenkreis sind keine geplant und zu Oma, Tante etc. ziehen kommt ebenfalls nicht in Frage, da diese sich raushalten.
Vielen Dank für alle hilfreichen Antwortern,
Grüße Maxi
5 Antworten
Allein mit Kindergeld und Gehalt hätte ich etwa 1050Eur Netto
Tja und dazu hättest Du ganz sicherlich keinen Unterhaltsanspruch mehr gegenüber Deinen Eltern.
Gemäß Düsseldorfer Tabelle wäre Dein (Bar-)Unterhaltsanspruch / "Bedarf" als volljährige/r außerhalb des Elternhauses lebende/ r Auszubildende/r 735 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes.
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Staatliche Zuschüsse zu einer Wohnung gäbe es hier sicherlich auch keine - denn Dein Einkommen ist für einen Auszubildenden "überreichlich".
Ausziehen kannst Du z.Z. nur mit Zustimmung Deiner Eltern, denn diese müssten ja ehedem einen Mietvertrag unterschreiben.
Die Funktion des JA - kann hier wohl eher nur eine vermittelnde Rolle sein.
Ja sicher .... mit 1.050 Euro netto hast Du mehr als manch AN mit Mindestlohn.
Auch auf Bafög / BAB hättest Du wohl keine Chancen.
Sorry - aber was glaubst Du denn wieviel Geld Du haben müsstest um davon leben zu können?
Als Beispiel : Ein erwachsener Hartz IV Empfänger erhält einen Regelsatz in Höhe von derzeit 416 Euro - und in diesem Betrag sind bereits die Kosten für : Strom, Telefon / Internet, Fahrkosten, Innenausstattung ( Möbelersatzbeschaffung etc. ) inbegriffen !! Würden 2 erwachsene Hartz IV Empfänger zusammenleben, so würde deren Regelsatz sogar jeweils nur bei 374 Euro liegen.
Er ist im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten unterhaltspflichtig, ebenso Deine Mutter.
Wozu - das Kind verfügt über ausreichendes eigenes Einkommen!
Auch trotz der 3 kleinen Kinder?
ich schrieb ja im Rahmen seiner Möglichkeiten, aber: Ja
bei dem einkommen fließt kein unterhalt mehr. du kannst aus arbeitseinkommen und kindergeld deinen lebensunterhalt selbst bestreiten. wende dich ans jugendamt und bitte um inobhutnahme. ab 18 kannst du dir dann deine eigene unterkunft suchen und stück für stück aus deinem einkommen möblieren.
Dein Vater bleibt unterhaltspflichtig. Wende dich ans Jugendamt.
Bei 850 Euro Nettoeinkommen des Kindes zuzüglich Kindergeld??
Und was habe ich und die Allgemeinheit damit zu tun?
Warum sollen wir dir eine Wohnung finanzieren? Wenn du nicht genug Geld hast, musst du halt am Wochenende und Abends jobben gehen.
Der Staat ( also wir alle) ist da raus
Ziemlicher Schwachsinn. Warum finanzieren sie Personen welche Harz IV beziehen Wohnungen? Warum gehen die nicht arbeiten? Vllt mal daran denken, dass ich unter 18 bin und 40h die Woche arbeite und somit nicht mehr Jobben darf? Nebenjob, so weit war ich schon lang aber geht ja nicht laut JArbSchG...
Und???
Was hat das damit zu tun, dass du Eltern hast, die finanziell für dich zuständig sind, bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast?
Und da reicht es schon, wenn dein Vater dir Kost und Logis anbietet.... dann braucht er auch keine Barleistungen zu zahlen.
Genau das ist auch meine Meinung. verstehen sie mich bitte nicht falsch. Aber glauben sie wirklich, dass er mir Unterhalt in irgendeiner Form zahlen würde, er möchte mir nicht einmal mein Kindergeld geben sofern ich mit 18 ausziehen würde...
Das steht dir gesetzlich zu, ob er will oder nicht- dass kannst du einklagen.
Aber der Staat ist da raus, so ist es nun mal.
Ok, vielen dank ;) Aber wie kommt es dann dazu, dass einige Kinder Wohnungen gestellt bekommen vom Jugendamt oder ähnlichen bei Konflikten mit den Eltern etc. ?
Nur bei massiven körperlichen oder seelischen Misshandlungen und Vernachlässigungen. Ansonsten kommt eine Familienhilfe in die Familie.
Auch bekommen die keine Wohnungen, sonder kommen in Wohngruppen unter, wo sich pädagogisches Personal um sie kümmern (betreutes Wohnen)
er möchte mir nicht einmal mein Kindergeld geben sofern ich mit 18 ausziehen würde...
Und das könntest Du Dir dann auch - da er weiterhin keinen Unterhalt leisten würde - via Abzweigungsantrag direkt an Dich auszahlen lassen.
Sind sie sich hierbei sicher? Ich dachte, Unterhaltspflichtig wären beide Elternteile, da ich noch in der ersten Ausbildung bin und U25 jahren bin. Ich meine, von 1000eur eine Wohnung, wenn man allein die Miete abzieht was hier um die 450Eur warm beträgt???