Meine Schweißbescheinigung , Schweißschein wird uns verweigert Haben wir einen rechtlichen anspruch?
Wir haben alle einen Schweißschein gemacht. Eigentlich haben wir doch einen Anspruch auf den aktuellen Schein, selbst eine Kopie würde mir ja reichen. Doch unser Chef verweigert es uns. Gibt es irgendwo einen Paragrafen, vielleicht im Betriebsverfassungsgesetz, das er uns den Schein geben muss? Vielen dank schon mal im Voraus.
Vg Martin
5 Antworten
Grundsätzlich ist eine Schweißprüfung überall einsetzbar, sogar dann, wenn der Arbeitgeber die Ausbildung bezahlt hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prüfungen aktuell sind. Rechtlich gesehen gilt eine Prüfung lediglich 6 Monate, nur mit entsprechendem Schweißbeauftragten (Fachmann oder Fachingenieur) kann diese Frist bis zu 3 x, also auf maximal 2 Jahre verlängert werden (passiert in größeren Unternehmen meist automatisch). Du oder Dein Kollege hat zumindest Anspruch auf ein entsprechendes Zertifikat. Der Arbeitgeber muss die Bestätigung dafür herausgeben.
Wenn Du einen Staplerschein, einen Excel Kurs oder eine sonstige arbeitsspezifische Zusatzausbildung machst, kannst Du die ja auch in jedem Unternehmen nutzen.
Habt Ihr Eurern Chef nicht gefragt, was dagegen spricht? Hat er Euch den Schein bezahlt? Ihr solltet Euch mal bei Gericht für Arbeitsrecht erkundigen.
Wenn ihr die Prüfung bestanden habt, muss er euch die Bestätigung bzw. Schein geben
Wer hat den Schein bezahlt? Die Firma! Wurde Dieser gar in der normalen Arbeitszeit abgehalten?
Also Bezahlung der Arbeitszeit und des Lehrgangs. Der Schein wird wohl nur in Dieser Firma nutzbar sein.
Mit welcher Begründung tut er das?
Mich selber betrifft es nicht so. Meinen kKollegen schon eher als WIG MAG usw. kann er alles. Er, der Chef, hat wohl Angst das er sich wo anders bewirbt wo seine Arbeit besser bestätigt wird. Sprich, er mehr verdienen kann.
Ja den Schein haben wir während der Arbeitszeit gemacht.