Meine Schweißbescheinigung , Schweißschein wird uns verweigert Haben wir einen rechtlichen anspruch?

5 Antworten

Grundsätzlich ist eine Schweißprüfung überall einsetzbar, sogar dann, wenn der Arbeitgeber die Ausbildung bezahlt hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prüfungen aktuell sind. Rechtlich gesehen gilt eine Prüfung lediglich 6 Monate, nur mit entsprechendem Schweißbeauftragten (Fachmann oder Fachingenieur) kann diese Frist bis zu 3 x, also auf maximal 2 Jahre verlängert werden (passiert in größeren Unternehmen meist automatisch). Du oder Dein Kollege hat zumindest Anspruch auf ein entsprechendes Zertifikat. Der Arbeitgeber muss die Bestätigung dafür herausgeben.

Wenn Du einen Staplerschein, einen Excel Kurs oder eine sonstige arbeitsspezifische Zusatzausbildung machst, kannst Du die ja auch in jedem Unternehmen nutzen.

Habt Ihr Eurern Chef nicht gefragt, was dagegen spricht? Hat er Euch den Schein bezahlt? Ihr solltet Euch mal bei Gericht für Arbeitsrecht erkundigen.

Wenn ihr die Prüfung bestanden habt, muss er euch die Bestätigung bzw. Schein geben

Wer hat den Schein bezahlt? Die Firma! Wurde Dieser gar in der normalen Arbeitszeit abgehalten? 

Hermigo 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 10:22

Ja den Schein haben wir während der Arbeitszeit gemacht.

peterobm  14.06.2015, 10:30
@Hermigo

Also Bezahlung der Arbeitszeit und des Lehrgangs. Der Schein wird wohl nur in Dieser Firma nutzbar sein.

Mit welcher Begründung tut er das?

Hermigo 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 08:40

Mich selber betrifft es nicht so. Meinen kKollegen schon eher als WIG MAG usw. kann er alles. Er, der Chef, hat wohl Angst das er sich wo anders bewirbt wo seine Arbeit besser bestätigt wird. Sprich, er mehr verdienen kann.

jimpo  14.06.2015, 08:43
@Hermigo

Das habe ich mir auch schon gedacht.

Gina02  14.06.2015, 08:48
@Hermigo

Darüber steht sicher was im Tarifvertrag! Einfach mal bei der IHK ( oder was für Euch zuständig ist) anrufen!