Muss ein 200,- Euro Schein angenommen werden (Supermarkt)?
Nachdem ich heute irgendwie ein Erlebnis der dritten Art hatte, stellt sich mir nun eine Frage.
Ich wollte in einem Supermarkt einkaufen und da wir in den nächsten Tagen eine große Familienfeier haben, ist der Einkauf etwas größer ausgefallen. Naja, letztendlich hätte ich ca. 250,- Euro zahlen müssen.
Ich hatte nur einen 200,- Euro und einen 100,- Euro Schein mit und da man ja schon öfter mal gehört hat, dass kleinere Läden sich bei einem 200,- Euro Schein anstellen, habe ich extra vorher geschaut, ob irgendwo ein Schild ist, was darauf hinweist, dass keine größeren Geldscheine angenommen werden. Das war aber nicht der Fall.
Nun gut ... ich bin mit meinem Einkauf zur Kasse, alles auf´s Band und nach dem Einscannen wieder in den Einkaufswagen und als ich dann zahlen wollte, sagte mir die Kassiererin doch tatsächlich, dass sie den 200,- Euro Schein nicht annehmen dürfe. Verbot vom Chef!!! Ich habe ihr 100x erklärt, dass ich nichts anderes dabei habe und auf meinem Konto zwecks Monatsende auch nicht mehr genügend Geld wäre (also per ec-Zahlung), aber alles Reden half nichts. Ich durfte meinen gesamten Einkauf dort lassen und musste erst zur Bank fahren, um den Schein zu wechseln.
Ich weiß zwar, dass es rechtlich gesehen okay ist, dass ein 200,- Euro Schein nicht angenommen werden muss, wenn man z.B. nur für 2,50 Euro ein paar Brötchen kauft, aber ist es wirklich rechtlich okay, dass der Verkäufer einen 200,- Euro Schein ablehnen darf, wenn der Kaufbetrag höher ist und nirgendwo ein Hinweisschild steht???
Ich sage schonmal vielen Dank für die Antworten. Ihr braucht Euch mit der Beantwortung nicht zu beeilen. Ich zeichne hilfreichste Antworten immer erst am Folgetag aus!!! (Hasse es wie die Pest, wenn die Leute schon eine Minute nach Fragestellung die hilfreichste Antwort auszeichnen, während andere User noch an der Antwort am Schreiben sind).
Vielen Dank!!!
10 Antworten
Googlezitat:
In jedem Land werden bestimmte Währungen gesetzlich als Zahlungsmittel vorgeschrieben. Der Paragraph 61 des österreichischen Nationalbankgesetzes definiert eine Annahmepflicht für den Euro: Jeder Gläubiger (jeder, dem ich als Schuldner Geld zahlen muß oder von dem ich etwas kaufen will), muß gesetzliche Zahlungsmittel annehmen. Das betrifft auch 200- und 500-Euro-Scheine, die ja auch gesetzliche Zahlungsmittel sind. Auf europäischer Ebene sind Ausnahmen nur im Münzbereich definiert: So kann es Gläubigern nicht zugemutet werden, Münzen über einer bestimmten Anzahl anzunehmen.
Vielen Dank für diese vernünftige Antwort!!!
Der letzte Satz von Dir ist sehr löblich, darüber ärgere ich mich nämlich auch immer. - Ich denke mal hier hat die Kassiererin was gründlich mißverstanden. Wenn der Einkauf über die erwähnten 200 Euro geht, muß sie ihn selbstverständlich annehmen, es sei denn, es grassiert gerade eine 200-Euro-Fälschungs-Epidemie. Das Verbot sollte wohl nur beim Einwechseln des Scheines gelten, nicht jedoch als Gesamtsumme und sogar noch darüber hinaus. Damit rechnet man im Allgemeinen ja auch nicht. Haste denn nicht nach dem Marktleiter verlangt? Der hätte den Vorfall sicher geklärt...
Das wäre der örtlichen Zeitung sicher einen Artikel wert! Erzähle das denen mal! Der Markleiter wird darufhin bestimmt gefeuert oder es kommen nur noch Leute mit 200-Euro-Scheinen, schon aus Solidarität Dir gegenüber, he he. Oder mache eine entsprechede Meldung bei der Zentrale des Supermarktes. Ich hätte da einiges von gemacht, denn sowas ärgert mich maßlos. Der Kunde sollte ja König sein und nicht so ein Marktleiter...
Dankeschön, aber auf Medienrummel habe ich nun wirklich keine Lust. Ich gehe mal davon aus, dass es der erste und letzte 200,- Euro Schein war, mit dem ich jemals einkaufen gegangen bin. Nochmal mache ich dieses Theater bestimmt nicht mit.
Bitte hierzu §293 BGB - Annahmeverzug / § 294 BGB Tatsächliches Angebot / §300 BGB Wirkungen des Gläubigerverzuges. Es geht darum, dass die gefahr an dem vorgelgten geldschein nun auf den verkäufer übergeht. Das bedeutet, wenn dir der Schein auf dem Heimweg gestohlen wird brauchst du die rechnung nicht mehr zu bezahlen. Mache dich bitte darüber schlau. Empfohlene lektüre dazu : Ralf Höcker / EINSPRUCH - Verbraucherfragen Seite 262 " Bezahlen mit 500 € Schein
Auch wenn ich irgendwie nur Bahnhof verstanden habe ... trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Grundsätzlich muss dir niemand etwas verkaufen. Aber ein Einzelhändler, der auf 250 € Umsatz verzichtet, hat es scheinbar nicht nötig. Da solltest du eben wo anders einkaufen in Zukunft.
Stimmt! ... zumal sie den Schein ja noch großartig auf Echtheit überprüft haben. War alles okay!!!
Danke!!
Prinzipiell haben die Angestellten bzw. der Fillialleiter Hausrecht und müssen dir somit überhaupt nichts verkaufen... von daher ist der Grund warum sie mit dir keinen Kaufvertrag abschließen wollen irrelevant
Also das wäre mir irgendwie neu, dass ein Supermarkt nichts verkaufen muss. Warum gehe ich denn bitteschön sonst hin???
Trotzdem danke für die Antwort.
Ein Supermarkt verkauft natürlich Ware - er will ja Umsatz machen. Er muss dir jedoch nichts verkaufen sprich er ist nicht verpflichtet es zu tun. Der Fillialleiter hat Hausrecht und kann völlig frei entscheiden wen er wann in seinen Laden lässt oder wenn er wann aus seinem Laden verweist (und somit eben auch wem er dieses oder jenes verkauft)
Doch, der sagte ja das gleiche!!! Er hat dieses Verbot aufgestellt! ... und das, obwohl sie den Schein noch großartig auf die Echtheit überprüft haben. Er war einwandfrei in Ordnung.
Danke für die Antwort!