Muss ein 200,- Euro Schein angenommen werden (Supermarkt)?

10 Antworten

Googlezitat:

In jedem Land werden bestimmte Währungen gesetzlich als Zahlungsmittel vorgeschrieben. Der Paragraph 61 des österreichischen Nationalbankgesetzes definiert eine Annahmepflicht für den Euro: Jeder Gläubiger (jeder, dem ich als Schuldner Geld zahlen muß oder von dem ich etwas kaufen will), muß gesetzliche Zahlungsmittel annehmen. Das betrifft auch 200- und 500-Euro-Scheine, die ja auch gesetzliche Zahlungsmittel sind. Auf europäischer Ebene sind Ausnahmen nur im Münzbereich definiert: So kann es Gläubigern nicht zugemutet werden, Münzen über einer bestimmten Anzahl anzunehmen.

Sternenmami 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 19:11

Vielen Dank für diese vernünftige Antwort!!!

Der letzte Satz von Dir ist sehr löblich, darüber ärgere ich mich nämlich auch immer. - Ich denke mal hier hat die Kassiererin was gründlich mißverstanden. Wenn der Einkauf über die erwähnten 200 Euro geht, muß sie ihn selbstverständlich annehmen, es sei denn, es grassiert gerade eine 200-Euro-Fälschungs-Epidemie. Das Verbot sollte wohl nur beim Einwechseln des Scheines gelten, nicht jedoch als Gesamtsumme und sogar noch darüber hinaus. Damit rechnet man im Allgemeinen ja auch nicht. Haste denn nicht nach dem Marktleiter verlangt? Der hätte den Vorfall sicher geklärt...

Sternenmami 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 19:20

Doch, der sagte ja das gleiche!!! Er hat dieses Verbot aufgestellt! ... und das, obwohl sie den Schein noch großartig auf die Echtheit überprüft haben. Er war einwandfrei in Ordnung.

Danke für die Antwort!

swatkatten  28.09.2011, 19:33
@Sternenmami

Das wäre der örtlichen Zeitung sicher einen Artikel wert! Erzähle das denen mal! Der Markleiter wird darufhin bestimmt gefeuert oder es kommen nur noch Leute mit 200-Euro-Scheinen, schon aus Solidarität Dir gegenüber, he he. Oder mache eine entsprechede Meldung bei der Zentrale des Supermarktes. Ich hätte da einiges von gemacht, denn sowas ärgert mich maßlos. Der Kunde sollte ja König sein und nicht so ein Marktleiter...

Sternenmami 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 19:38
@swatkatten

Dankeschön, aber auf Medienrummel habe ich nun wirklich keine Lust. Ich gehe mal davon aus, dass es der erste und letzte 200,- Euro Schein war, mit dem ich jemals einkaufen gegangen bin. Nochmal mache ich dieses Theater bestimmt nicht mit.

Bitte hierzu §293 BGB - Annahmeverzug / § 294 BGB Tatsächliches Angebot / §300 BGB Wirkungen des Gläubigerverzuges. Es geht darum, dass die gefahr an dem vorgelgten geldschein nun auf den verkäufer übergeht. Das bedeutet, wenn dir der Schein auf dem Heimweg gestohlen wird brauchst du die rechnung nicht mehr zu bezahlen. Mache dich bitte darüber schlau. Empfohlene lektüre dazu : Ralf Höcker / EINSPRUCH - Verbraucherfragen Seite 262 " Bezahlen mit 500 € Schein

Sternenmami 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 19:18

Auch wenn ich irgendwie nur Bahnhof verstanden habe ... trotzdem vielen Dank für die Antwort.

Grundsätzlich muss dir niemand etwas verkaufen. Aber ein Einzelhändler, der auf 250 € Umsatz verzichtet, hat es scheinbar nicht nötig. Da solltest du eben wo anders einkaufen in Zukunft.

Sternenmami 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 19:21

Stimmt! ... zumal sie den Schein ja noch großartig auf Echtheit überprüft haben. War alles okay!!!

Danke!!

Prinzipiell haben die Angestellten bzw. der Fillialleiter Hausrecht und müssen dir somit überhaupt nichts verkaufen... von daher ist der Grund warum sie mit dir keinen Kaufvertrag abschließen wollen irrelevant

Sternenmami 
Beitragsersteller
 28.09.2011, 19:12

Also das wäre mir irgendwie neu, dass ein Supermarkt nichts verkaufen muss. Warum gehe ich denn bitteschön sonst hin???

Trotzdem danke für die Antwort.

Stoerakustik  29.09.2011, 16:04
@Sternenmami

Ein Supermarkt verkauft natürlich Ware - er will ja Umsatz machen. Er muss dir jedoch nichts verkaufen sprich er ist nicht verpflichtet es zu tun. Der Fillialleiter hat Hausrecht und kann völlig frei entscheiden wen er wann in seinen Laden lässt oder wenn er wann aus seinem Laden verweist (und somit eben auch wem er dieses oder jenes verkauft)