Meine Rechte beim Tausch?
Hallo
Ich wollte mit einer Kreislerin Tauschen und habe zuerst auf ihr Paket gewartet.
Ihre Sachen kamen an waren aber im Mieserablen Zustand. Getragen und stanken sehr nach qualm und ein Teil war nicht dabei.
Ich wwollte ihr ihre Sachen zurücksenden. Sie meinte aber entweder ich schicke ihr mein Tauschpaket zu oder Zahle den bezahle den Wert ihrer Sachen. Ihre Sachen würde sie nicht zurücknehmen da es ja ein Tausch war.
Wenn ich also nicht zahle oder mein Tauschpaket zusende will sie mich wegen betruges anzeigen und mit ihrem Anwalt in kontakt treten.
Ist sie im Recht? Was würdet ihr Machen? Kann man soetwas Betrug nennen?
1 Antwort
Hallo,
wenn du die Sachen zu Recht reklamierst, kann man es wohl kaum Betrug nennen sondern Reklamation.
Du schreibst, dass ein Teil fehlt und anscheinend war ja auch nicht ausgemacht, dass es sich um getragene Kleidung handelt.
Damit hat die Gegenseite den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt und du bist jetzt deshalb meiner Meinung nach auch nicht verpflichtet deinen Teil ordnungsgemäß zu erfüllen.
Ich würde die Sachen zurückschicken, sie aber vorher noch jemanden zeigen und wegen dem fehlenden Teil Fotos der gelieferten Teile machen.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung, ich kenne die Bestimmungen auf Kleiderkreisel nicht.