Shpock Verkauf,Artikel (angeblich) nicht angekommen?

2 Antworten

Nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten.
Hier gilt § 447 Abs.1 BGB. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Wohnsitz des Verkäufers), so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
http://www.ebay.de/gds/Haftung-bei-Verlust-auf-dem-Postweg-Gefahruebergang-/10000000177201111/g.html?clk_rvr_id=750528983763

Toxic66 
Beitragsersteller
 20.10.2017, 19:48

Okay, vielen Dank :)

Toxic66 
Beitragsersteller
 20.10.2017, 18:13

Also bräuchte ich rechtlich gesehen dem Käufer sein Geld nicht zurück überweisen

dresanne  20.10.2017, 18:14
@Toxic66

Nein, natürlich nicht. Er hätte ja auf Paketversand oder Einschreiben bestehen können, dann sähe die Sachlage anders aus.

Wenn der Käufer mit dem Sparversand einverstanden war und nur diesen bezahlt hat, ist es sein Risiko. Versicherter Versand ist halt etwas teurer, aber auch sicherer.

Toxic66 
Beitragsersteller
 20.10.2017, 18:14

Ja, das war er
Habe ja vorab die Versandkosten angegeben