Deutscher Inkasso-Dienst EOS DID Betrug?
Hallo
ich hab heute ein sehr unseriöses schreiben von oben genanntem Absender erhalten. Mit der Aufforderung einen Betrag in Höhe von 153,77 € zu zahlen für die Firma bon prix.
ich habe dort jedoch erst 2x in meinem Leben bestellt und das ist einige Zeit her, und ich weiss auch sicher, dass ich bezahlt habe. Im Internet habe ich ähnliche Fälle schonmal gefunden, allerdings noch ansatzweise in seriöser Form. Was tu ich jetzt am besten?
der text ist meines Erachtens auch sehr merkwürdig formuliert hier mal der Text:
Sehr geehrte ....,
wie verstehen es einfach nicht: Sie haben bisher die geringe Forderung noch nicht beglichen. Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass die Sache aus der Welt geschafft werden muss.
Wir erwarten die Zahlung des obigen Gesamtbetrags innerhalb der nächsten 7 Tage.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass nach Fristablauf sofort und ohne weitere Ankündigung die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird.
Müssen wegen dieses geringen Betrages zusätzliche Kosten durch weitere Maßnahmen entstehen?
Sie können dies verhindern und die Angelegenheit zum Abschluß bringen!
Mit freundlichen Grüßen
(unterschrift ohne zugehörigen namen,abteilung oder irgendwas darunter)
10 Antworten
EOS ist eine seriöse Inkassofirma und BonPrix ist eine seriöse Versandfirma. Der Text kann ein versuch sein, das auf die freundliche und nicht auf Amtsdeutsch zu machen und die Leute zu animieren, einfach schnell zu zahlen. Ruf die an und klär das mit dem Betrag. Vielleicht hat jemand auf deinen Namen bestellt?
Fax? Es geht nicht um Beweiskraft, sondern um die Frage woher die Rechnung kommt. Die können einem auch weiterhelfen, indem sie z.B. sagen an wen man sich da wenden kann.
Hast du dir kein bon prix Konto eröffnet? Wenn doch, kannst du in deinem Konto nachschauen ob dies gerechtfertigt ist. Ich selber habe dort ein Konto, damit ich komplett die Übersicht behalte und weiß was ich zahlen muss.
Das übliche Inkasso-Gekläffe.
Inkassobüros sind keine Behörden. Die haben null Sonderrechte.
Lies mal:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung
Nach der Antwort (Zustellung per Einschreiben) keine weitere Konversation mehr mit der Inkassobude.
Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht) Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.
Andere Möglichkeiten haben die nicht. Wenn die was wollen, sollen sie doch Klage vor Gericht einreichen. Dort müssten sie aber beweisen, dass Du und sonst niemand die Bestellung getätigt und auch die Ware erhalten hast. Wird wohl beides nix. Also verlieren die und zahlen alle Rechtskosten, auch Deine Anwaltskosten. Daher lassen die den Blödsinn auch sein.
EOS ist eine seriöse Firma, ebenso wie BonPrix. Die haben also eine Forderung. Und da hilft kein Widerspruch. Den kann man dann dem Gerichtsvollzieher erklären. Da müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, wenn man nicht selbst bestellt hat. Anzeige erstmal gegen Unbekannt usw.
Übrigens hasse ich diese dummen Sprüche von wegen "die haben null Sonderrechte" Die haben dieselben Rechte wie der Gläubiger. Die können den Gerichtsvollzieher schicken.
Warum werden IBs dann überhaupt eingeschaltet?
Bei IBs darf der Gerichtsvollzieher auch erst kommen, wenn die Forderung vom Gericht bestätigt wird!
Die haben dieselben Rechte wie der Gläubiger. Die können den Gerichtsvollzieher schicken.
Dazu brauchen sie einen Titel, den gibt es aber nicht ohne weiteres, das geht nur über das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsbescheid (zu dem kommt es nie, wenn man dem Mahnbescheid widerspricht).
Dann bliebe dem Gläubiger noch das streitige Verfahren, also die Zivilklage und da müssten sie ihren Anspruch zweifelsfrei darlegen, sonst wird das Gericht die Klage kostenpflichtig abweisen.
EOS ist eine seriöse Firma, ebenso wie BonPrix.
So seriös, dass sie verschweigen, dass es konzerninternes Inkasso ist und dass die Inkassokosten wiederum als REINGEWINN an Otto zurückfliesst? Sowohl EOS als auch Bonprix sind 100% Otto Töchter.
Ich würde hier beim zuständigen Aufsichtsgericht (EOS DID) Beschwerde einreichen. Und zwar in der Art, dass zum einen gefordert wird, obwohl man sich zu 100% sicher ist, da überhaupt nichts bestellt zu haben oder eine offene Forderung zu haben und vor allem: Beschweren, dass die bewusst verschleiern, dass die hier Inkassogebühren als Reingewinn in den Konzern fließen lassen. Das Aufsichtsgericht hat zur zeit seine Argusaugen darauf, was EOS treibt. Streng genommen ist das nämlich Betrug. EOS behauptet frech, es gäbe einen Schaden im Otto Konzern. Der Schaden sei dadurch entstanden, weil (in diesem Fall bonprix) das Inkassobüro EOS hätte beauftragen MÜSSEN. Das ist eine glatte Lüge. Es gab nie einen Schaden. Es gibt wie gesagt nur einen Reingewinn, der an Otto zurückfließt. So würde ich es auch dem Aufsichtsgericht schreiben. Mit Antrag, denen wegen diesem Betrugsfall die Zulassung zu entziehen.
Anzeige erstmal gegen Unbekannt usw.
Das allerdings könnte man durchaus machen. Allerdings gegen EOS wegen Verdachts des Identitätsmissbrauchs bzw. der vorsätzlichen Personenverwechslung, genauso wie gegen unbekannt wegen Identitäsmissbrauchs und Betrugs. Gibt schließlich mehr als nur einen Erklärugnsanasatz.
Was heißt hier: "Die haben eine Forderung"? Blödsinn. Haben die nicht. Das Gegenteil müsste BonPrix dem Gericht beweisen. Sprich: Bestellkarte mit Unterschrift, Annahmebeleg des Pakets.
Wird wohl nix.
Und der Gerichtsvollzieher kommt erst mit gültigem gerichtlichen Titel. Den gibt es nicht "einfach so", sondern nur, wenn entweder auf MB und VB kein Widerspruch geleistet wird oder aber geklagt und gewonnen wird. Dazu muss aber der Beweis der Bestellung angetreten werden, s.o.
Es ist ja im Rahmen des Möglichen, dass ein Fremder unter Datenmißbrauch die Bestellung getätigt hat. Das ist aber dann nicht Sache des Betroffenen, sondern das hat allein BonPrix zu klären.
Nein, die können eben nicht "einfach so" den Gerichtsvollzieher schicken. Das scheitert schon am Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Danach ist das weitere gerichtliche Mahnverfahren gestoppt. Und danach hat das Inkassobüro auch gar nichts mehr zu melden, denn Klage einreichen darf es nicht. Hierzu müsste ein Anwalt beauftragt werden, und der müsste dem Richter dann erst einmal den Bestellbeleg sowie den Paket-Empfangsbeleg zeigen.
Außerdem sage ich doch: "die haben keine Sonderrechte." Nun sagst Du: "Die haben dieselben Rechte wie der Gläubiger." - Na, eben! Sage ich doch. Also keine Sonderrechte.
Es ist mir auch egal, ob das den Mitarbeitern von EOS DID passt oder nicht. Es ist nun mal so, und diese Inkassoläden sollen ruhig mal einen Gang runterschalten und Luft holen, bevor sie unnötig die Backen aufblasen. Denn die sind nicht einmal ein Prozent so wichtig, wie sie sich fühlen. Im Grunde braucht sie eigentlich kein Mensch. Sie sind schlichtweg überflüssig.
wow, mepeisen, du kennst dich aber in den Interna der Firma aus... du bist da wohl direkt damit beschäftigt, hast das wohl selbst eingefädelt. Solltest dich dabei nicht erwischen lassen, die mögen das nämlich garnicht. Allerdings solltest du mal bei dem Besuch der Grundschule auch mal rechnen lernen.
Inkassobüros haben tatsächlich Kosten. Da arbeiten Leute, die (kennst du wohl nicht als vollberuflicher Ehrenamtlicher.) Geld verlangen für ihre Tätigkeit. Auch die Büros, Einrichtung und Porto kosten Geld. Wer also behauptet daß 100% der Gebühren als Reingewinn zu Otto zurückfließen der ignoriert einfach Tatsachen oder lügt. Oder hat keine Ahnung von wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Und ja, ein Inkassobüro kann einen Gerichtsvollzieher einschalten, genauso wie der Gläubiger und genauso mit dem Nachweis der Schuld. Durch einen Widerspruch am Mahnverfahren wird das Verfahren nicht gestoppt, sondern pausiert. Sobald die Rechtmässigkeit festgestellt ist, gehts weiter.
Mal angenommen, die haben eine Bestellung (macht man heute meist per Internet und auch Telefon) und einen Nachweis daß die ausgeliefert und angenommen wurde...
Wenn die eben angenommen wurde, ist Bon Prix aus der Nummer raus und der, dessen Name auf dem Bestellschein steht ist allein dran.
Ich weiß nicht ob du davon gehört hast, aber es kann passieren, daß Leute auf andere Namen bestellen und dann den Paketboten erwarten und die Ware annehmen.
Damit haben wir eine Firma, die eine Bestellung ausgeliefert hat und dementsprechend zu Recht auf Bezahlung besteht und auf der anderen Seite einen Schuldner, der nichts damit zu tun hatte und nun die Rechnung bekommt.
Steht dort dein echter Name bei "Sehr geehrte......"?
Ansonsten schau mal auf den Emailabender die Adresse, ob die wirklich von Bon Prix stammt!
Kannst das aber getrost löschen. Selbst wenn du wirklich eine Rechnung zu begleichen hättest, müssten die das dir per Post schicken. Denn woher sollen die wissen, das du überhaupt deine Emails abrufst.
Wo steht da was von E Mail ?
Ja da steht ein Name, wollte meinen nur nicht unnötig preisgeben ;)
Ist per post gekommen, hab den text abgeschrieben der brief liegt neben mir
Dann rufe gleich morgen mal bei Bon Prix selbst an, was denn da bestellt wurde, das noch was bezahlt werden muss, weil du eine angebliche Mahnung erhalten hast, und du nicht weisst um welche Artikel es geht (dann lässt sich gleich alles weitere abklären).
Anrufen und fragen was da genau offensteht und darauf verweisen, daß der Betrag bereits beglichen wurde. Aber auf jeden Fall melden.
Mit Inkassos telefoniert man nicht. Die wollen nur Geld und die interessiert auch keine Aufklärung.
Ich würde ja "Blödmann" sagen, aber das wäre gegen die Netiquette. Tatsächlich sind die Inkassobüros daran interessiert, daß sie unrechtmässige Forderungen nicht weiter verfolgen, weil sich dadurch die Kosten erhöhen, die sie dann nicht erstattet bekommen. Ein Freund konnte nur durch ein Inkassobüro seine Probleme mit 1+1 lösen, die ihm zwar die vertragliche Leistung nicht erbrachten, aber Rechnungen schickten und dann trotz Widerspruchs ein Inkassobüro beauftragten. Das forschte nach und sorgte dafür, daß 1+1 die Rechnungen zurückzog und die Kündigung des Vertrages bestätigte.
Ein Telefonat hat keine Beweiskraft, es sei denn man zeichnet es auf, nachdem beide Seiten ihr Einverständnis dazu erklären.
Umständlich, Fax hin!