Meine Freundin wird von Frankreich zu mir nach Deutschland ziehen, welche Gesetze muss ich beachten?
Meine Freundin hat einen polnischen Pass und lebt zurzeit in Frankreich.
Sie wird nächste Woche zu mir ziehen und in Deutschland für ein paar Jahre lang leben.
Jetzt habe ich ein paar rechtliche Fragen.
Kann der 'Vermieter' mir das 'verbieten' ? Der Vermieter ist keine Privatperson.
Muss ich das beim Vermieter melden?
Wo muss ich Ihren neuen Wohnort anmelden? Wie schnell muss ich sie anmelden?
Muss ich sie sonst noch irgendwo anmelden?
Darf sie in Deutschland als EU-Bürger Nebenjobs betätigen oder braucht sie auch dafür eine Arbeitsgenehmigung?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Du musst den Vermieter benachrichtigen, dass deine Lebensgefährtin dauerhaft bei dir einziehen will, da die Umlagen entsprechend neu berechnet werden müssen. Verbieten kann der Vermieter es nicht, es sei denn, die Wohnung wäre im Mietvertrag ausdrücklich nur für 1 Person angegeben, z. B. wegen der Grösse.
Anmelden muss sie sich auf dem Einwohnermeldeamt, so schnell wie möglich nach dem Einzug.
Eine Arbeitserlaubnis braucht sie als EU-Bürger nicht. Weder für Vollzeit noch für Nebenjobs. Sie sollte aber krankenversichert sein.
Vielen Dank!