Meine Freundin wird von Frankreich zu mir nach Deutschland ziehen, welche Gesetze muss ich beachten?

1 Antwort

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Du musst den Vermieter benachrichtigen, dass deine Lebensgefährtin dauerhaft bei dir einziehen will, da die Umlagen entsprechend neu berechnet werden müssen. Verbieten kann der Vermieter es nicht, es sei denn, die Wohnung wäre im Mietvertrag ausdrücklich nur für 1 Person angegeben, z. B. wegen der Grösse.

Anmelden muss sie sich auf dem Einwohnermeldeamt, so schnell wie möglich nach dem Einzug.

Eine Arbeitserlaubnis braucht sie als EU-Bürger nicht. Weder für Vollzeit noch für Nebenjobs. Sie sollte aber krankenversichert sein.

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Beitragsersteller
 18.08.2018, 02:51

Vielen Dank!