Auto in Frankreich versichert?

5 Antworten

Dein Wohnsitz in Deutschland, die Anmeldung Deines Autos mit deutschem Nummernschild und die Versicherung in Deutschland hängen zusammen. Du kannst ein Auto in Deutschland versichern, sobald Du in Deutschland beim Einwohneramt mit Deinem neuen Wohnsitz gemeldet bist. Dann lässt Du Dir von einer deutschen Versicherung Deiner Wahl eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) geben, gehst damit und mit den französischen Fahrzeugpapieren zur Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und meldest das Auto an. Dort bekommst Du eine deutsche Autonummer. Diese Autonummer teilst Du der Versicherung mit, dann bekommst Du den endgültigen Versicherungsvertrag. Ohne Versicherung darfst Du nicht fahren. Deine alte französische Versicherung musst Du selbst kündigen, aber erst, wenn Du schon die neue deutsche Versicherung hast. Informiere Dich bei Deiner französischen Versicherung vorher, wann Du die Versicherung kündigen kannst. Vielleicht musst Du die französische Versicherung noch bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist weiter bezahlen.

Mir wurde gesagt ich kann mein Auto dort versichert lassen?

Aber mit polizeilicher Anmeldung in Deutschland mit Hauptwohnsitz muss dein Auto auf Deutschland umgemeldet werden.

In Deutschland kann der Versicherungsvermittler bei der Kündigung behilflich sein, allerdings Du musst dein Auto in Deutschland bei der Zulassungsstelle anmelden und auch deinen Versicherer in frankreich, wie auch die französische Zulassungsstelle informieren.

Gruß

Du hast 9 Monate Zeit um das Auto von F nach D umzumelden. Solange kannst Du noch mit dem franz. Kennzeichen und Versicherung umherfahren. Teile der franz. Versicherung deine Absicht mit und kündige zum nächstmöglichen Termin. Besorge dir ein CoC, der eigentlich beim Kauf des Wagens ausgehändigt wurde. besitzt du keine COC, so kannst du das bei jedem Autohändler der betreffende Marke bestellen. Kosten betragen je nach Typ bis 150 Euro

Die Ummeldung des Auto bei der deutschen Behörde ist problemlos. Möglicherweise ist das Auto beim TÜV vorzustellen. In Frankreich ist der erste Termin bei der Contrôle Technique bei einem Neufahrzeug erst nach 4 Jahren, danach alle 2 Jahre. Von der franz. Versicherung benötigst du eine Bescheinigung über unfallfreie Jahre und dann mit der deutschen Versicherung handeln, da die Rabattklassen unterschiedlich sind.

Karl37  14.02.2015, 22:36

Noch ein Hinweis wie man die carte grise ungültig macht. Du ziehst einen diagonalen Doppelstrich mit 1 bis 2 cm Abstand von links oben nach rechts unten (auf der Seite mit dem Namen und Fahrzeugdaten). Zwischen den Strichen kommt das Datum und Unterschrift. Zusätzlich wird die rechte ober Ecke abgeschnitten. Dann wird das Dokument per Einschreiben zur Préfecture deines franz. Wohnsitz geschickt. Wenn die deutsche Zulassungstelle das Dokument schicken möchte, dann mache das Dokument ebenso wie beschrieben ungültig. Die franz. Beamte können nämlich penetrante Bürokraten sein, die wollen das so haben.

Sobald du eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt gehst du mit der CoC und der Karte Grise, einer deutschen eVB und einer TÜV Bescheinigung zur Kfz-Zulassungsstelle. Dort erhälst du dann die deutschen Kennzeichen.

Die Karte Grise muss unbedingt per Einschreiben an die französische Zulassungsbehörde geschickt werden. Sie sollte einen Diagonalstreifen und zwischen den Strichen deine Unterschrift besitzen und obendrein wird an einen Ecke abgeschnitten (Briefmarken groß), damit ist die Karte Grise ungültig gemacht worden. Die französische Versicherung musst du am besten mit einer persönlichen Vorsprache kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht. Lass dir aber die Schadensfreiheit bestätigen.

(Barschecks wandelt man mit so einem Diagonalstreifen in Verrechnungsschecks um)

Hallo Chiara,

es würde mich sehr verwundern, wenn das so einfach wäre. Du brauchst einen deutschen KFZ-Brief anstelle der jetzigen carte grise.

Von D nach F ist die Ummeldung eine Tortur. Hast Du COC-Dokumente ? Frag erst bei der zuständigen Zulassungsstelle in D und eventuell auch beim TÜV in D. Verlasse Dich dabei nur auf amtliche Aussagen von der zuständigen Behörde am künftigen Ort, und laß Dir den Namen des Sachbearbeiters geben, der Dir eine Zusage gibt.

LG - Jeanne