Meine freundin hat 4 Tage gearbeitet und dann gekündigt wie sieht es mit der Lohnzahlung aus?
Hallo,
Meine Freundin hat 4 Tage gearbeitet und ihr hat es nicht gefallen ihr war ziemlich unwohl! Naja nun ist die frage, sie hat einen Vertrag mit einem Fest Gehalt von 1100 brutto für 30 Std gehabt! Sie hat sich mit der Arbeitgeberin zusammen gesetzt und beide sind zu dem Entschluss gekommen das es so nicht passt! So weit so gut.
Sie sagte meine Freundin solle kündigen bzw. eine schriftliche Kündigung abgeben, dass ist aus bestimmten Gründen die ich nicht nennen will, nicht passiert! Nun kam gestern die Kündigung von Seiten der Firma zum 16.4 also in wie weit muss die firma jetzt zahlen? Nur die 4 Tage nach Std? Oder weil es ein festgehalt ist, den halben Monat?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten
7 Antworten
Sie hat sich mit der Arbeitgeberin zusammen gesetzt und beide sind zu dem Entschluss gekommen das es so nicht passt!
Dann wäre doch die logische Konsequenz ein Aufhebungsvertrag gewesen. Warum wurde das nicht gemacht?
Sie sagte meine Freundin solle kündigen bzw. eine schriftliche Kündigung abgeben, dass ist aus bestimmten Gründen die ich nicht nennen will, nicht passiert!
Sind diese Gründe zufällig eine Sperre beim ALG? Oder eine Vertragsstrafe?
Nun kam gestern die Kündigung von Seiten der Firma zum 16.4 also in wie weit muss die firma jetzt zahlen? Nur die 4 Tage nach Std? Oder weil es ein festgehalt ist, den halben Monat?
Ein eindeutiges "es kommt darauf an". Arbeitet deine Freundin noch dort oder ist sie nach diesen vier Tagen einfach nicht mehr hin gegangen? Für Tage an denen sie unentschuldigt gefehlt hat, steht ihr selbstverständlich kein Lohn zu!
Es fehlt die Info, was nach den vier Tagen passiert ist. Deine Freundin hat einen Vertrag unterschrieben, in welchem sie dem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft verspricht. Ist sie einfach nicht mehr hingegangen, kann der Arbeitgeber einen Schadensersatz erstreiten. Dieser kann durchaus höher sein, als die vier Tage anteiliges Gehalt.
Hat sie weiter gearbeitet hat sie natürlich Anspruch auf Gehalt bis zum 16.04.
Hat sie sich bis zum 16.04. krank schreiben lassen, hat sie Anspruch auf die 4 Tage. Für den Zeitraum dazwischen hat sie dann einen Anspruch auf Krankengeld.
Sie hat mit der Arbeitgeberin vereinbart, dass sie nicht mehr kommen muss! Mir war es auch irgendwie klar das sie die 4 Tage nur bezahlt bekommt aber so Ganz sicher war ich dann doch nicht
Sie ist ja auch bis zum 16.04. angestellt. Hat sie bis dahin gearbeitet? Dann bekommt sie den halben Monatslohn.
Hat sie nicht gearbeitet und Urlaub genommen bekommt sie auch den halben Monatslohn.
Hat sie nicht gearbeitet und unbezahlten Urlaub genommen, bekommt Sie nur anteilig das Geld für die gearbeiteten Tage.
Das kann man so nicht sagen. Im Handwerk gibt es sogenannte
"Urlaubskassen". Dort zahl der AG jeden Montag das Urlaubsgeld ein,
sodass man den "erarbeiteten Urlaub" auch mit in andere Betriebe nehmen
kann.
Sollte sowas hier der Fall sein, kann die Dame Urlaub nehmen. Ansonsten hab ich ja noch zwei weitere Möglichkeiten genannt.
@ Patilla9:
"Die Dame" kann selbstverständlich keinen Urlaub nehmen, weil sie überhaupt noch keinen Anspruch auf Urlaub erworben hat!!
Das kann man so nicht sagen
Selbstverständlich kann man das so sagen. § 5 BUrlG gesteht dem AN Urlaubstage (genauer: ein Zwölftel des Jahresurlaubs) für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses zu.
Wenn ich richtig rechne, sind 4 oder 16 Tage eindeutig weniger als ein voller Monat.
Könnt ihr alle nicht lesen?
Es gibt sogenannte "Urlaubskassen", hier mal der Wiki-Auszug von einer Malerkasse als Beispiel:
Die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk ist ein eingetragener Verein, der 1971 von den Tarifvertragsparteien gegründet wurde. Zweck der Kasse ist es, die Urlaubsansprüche und -entgelte der Arbeitnehmer abzusichern. Die starren Regeln des Bundesurlaubsgesetzes
(BurlG) passen für die Branche nicht. Witterungsbedingt kann es zu
kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen kommen, mit einer hohen
Fluktuation in den Belegschaften. Nachteilige Regelungen für die
Mitarbeiter und Betriebe werden damit vermieden. Neben dem Urlaubsgeld
umfassen die Leistungen der Urlaubskasse auch Ausgleichsbeträge für
Fehlzeiten bei Krankheit, Mutterschutz, Wehrübungen, schlechter
Witterung, Weiterbildung oder Ehrenamt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Malerkasse#Urlaubskasse
Hier zahlt der AG die monatlichen Urlaubskosten in die Kasse ein und der AN kann sie "mitnehmen" und beim neuen AG abfeiern, ohne das ihm Kosten entstehen. Da die Dame vielleich von Januar bis April gearbeitet hat, also 3 Monate, könnten ihr 3/12 des Jahresurlaubs zustehen, den Ssie bei ihrem bisherigen AG angesammelt hat.
Aber ist ja schön, dass ihr euch alle deshalb so aufregen könnt.
@ Patilla9:
Könnt ihr alle nicht lesen?
Plustere Dich nur nicht so auf (und der Einzige, der sich hier aufregt, bist ja wohl Du selbst)!
Die Frage solltest Du Dir selbst stellen!!!
Wo ist in der Frage von 3 Monaten die Rede?!?! Da wird gesagt, die Arbeitnehmerin habe 4 Tage gearbeitet! Kannst DU nicht lesen??
Das Instrument der "Urlaubskasse" ist durchaus bekannt - die hilft hier nur überhaupt nichts, wenn es erst gar keinen Urlaubsanspruch gibt, der erworben worden sein könnte bei 4 Tagen Arbeit (oder von mir aus auch 1/2 Monat).
Was soll da das unsinnige Pochen auf "Urlaubskasse"?!?!
die einzige Person, die nicht lesen kann, heißt patilla9!
in der Fragestellung heitß es ausdrücklich: 4 Tage gearbeitet!
somit ist dein Hinweis auf die Sozialkassen sowas von Unsinn!
Nach 4 -16 Tagen hat die Freundin sicherlich noch nicht genug Urlaub, um so lange abzufeiern.
Das kann man so nicht sagen. Im Handwerk gibt es sogenannte "Urlaubskassen". Dort zahl der AG jeden Montag das Urlaubsgeld ein, sodass man den "erarbeiteten Urlaub" auch mit in andere Betriebe nehmen kann.
Sollte sowas hier der Fall sein, kann die Dame Urlaub nehmen. Ansonsten hab ich ja noch zwei weitere Möglichkeiten genannt.
@ Patilla9:
Auch im Handwerk hat man nach 4 Tagen Dauer des Arbeitsverhältnisses noch keinen Urlaubsanspruch erworben!!
Und das hat dann mit der "Urlaubskasse" überhaupt nichts zu tun.
Könnt ihr alle nicht lesen?
Es gibt sogenannte "Urlaubskassen", hier mal der Wiki-Auszug von einer Malerkasse als Beispiel:
Die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk ist ein eingetragener Verein, der 1971 von den Tarifvertragsparteien gegründet wurde. Zweck der Kasse ist es, die Urlaubsansprüche und -entgelte der Arbeitnehmer abzusichern. Die starren Regeln des Bundesurlaubsgesetzes
(BurlG) passen für die Branche nicht. Witterungsbedingt kann es zu
kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen kommen, mit einer hohen
Fluktuation in den Belegschaften. Nachteilige Regelungen für die
Mitarbeiter und Betriebe werden damit vermieden. Neben dem Urlaubsgeld
umfassen die Leistungen der Urlaubskasse auch Ausgleichsbeträge für
Fehlzeiten bei Krankheit, Mutterschutz, Wehrübungen, schlechter
Witterung, Weiterbildung oder Ehrenamt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Malerkasse#Urlaubskasse
Hier zahlt der AG die monatlichen Urlaubskosten in die Kasse ein und
der AN kann sie "mitnehmen" und beim neuen AG abfeiern, ohne das ihm
Kosten entstehen. Da die Dame vielleich von Januar bis April gearbeitet
hat, also 3 Monate, könnten ihr 3/12 des Jahresurlaubs zustehen, den
Ssie bei ihrem bisherigen AG angesammelt hat.
Aber ist ja schön, dass ihr euch alle deshalb so aufregen könnt.
@ Patilla9:
Könnt ihr alle nicht lesen?
Plustere Dich nur nicht so auf (und der Einzige, der sich hier aufregt, bist ja wohl Du selbst)!
Die Frage solltest Du Dir selbst stellen!!!
Wo ist in der Frage von 3 Monaten die Rede?!?! Da wird gesagt, die Arbeitnehmerin habe 4 Tage gearbeitet! Kannst DU nicht lesen??
Das Instrument der "Urlaubskasse" ist durchaus bekannt - die hilft hier nur überhaupt nichts, wenn es erst gar keinen Urlaubsanspruch gibt, der erworben worden sein könnte bei 4 Tagen Arbeit (oder von mir aus auch 1/2 Monat).
Was soll da das unsinnige Pochen auf "Urlaubskasse"?!?!
lassen wir es gut sein. Vielleicht hab ich mich da verrannt, aber niemals mit böser Absicht!
gerd? Chill mal. denk an deinen Blutdruck.
Deine Polemik ersetzt nicht den Unsinn, den Du im Zusammenhang der Frage hier "verzapfst".
Und was weißt Du von meinem Blutdruck? Der ist optimal - da muss ich nicht erst "chillen"! 😂
Lieber Gerd. vergiss es. Nicht jeder ist immer Arbeitslos und hat vor einer anderen Beschäftigung nichts gemacht. Die Möglichkeit hätte ich nur aufgeschrieben, falls die Dame in so einer Kasse sein sollte. Das nach nur 4 Arbeitstagen keinurlaub in Regelfall zusteht, ist mir schon klar. Regt euch alle nicht so auf und genießt Ostern.
Was soll dann der ganze Mist mit Deinen Antworten und Kommentaren, die mit de Frage und ihren Fakten überhaupt nichts zu tun haben?!?!
Nach 4 Tagen steht nicht nur "im Regelfall" kein Urlaub zu, sondern überhaupt und generell nicht!!!!
Ist ja alles schon und gut. Ich hatte drei Möglichkeiten aufgelistet und dass ihr jetzt alle auf den Urlaub rumpocht ist ja schön... Also tritt meine letzte Möglichkeit in Kraft: Nur anteilig das Geld für die gearbeiteten Tage. Hoffentlich beruhigen sich jetzt alle wieder. Ich gehe davon aus, dass der AN vor dieser Arbeitsstelle schon woanders gearbeitet hatte und sich DORT vielleicht Urlaub aufgebaut hat. Aber tut ja nichts zur Sache. Hier wird ja sofort rumgammelt, ohne dass mal jemand etwas weiter denkt als nur an die Angaben in der Frage. Frohe Feiertage.
Hier wird ja sofort rumgammelt, ohne dass mal jemand etwas weiter denkt als nur an die Angaben in der Frage.
Worüber willst Du denn noch "etwas weiter denken"?
Was sollen denn bloße Spekulationen, die mit der Frage nichts zu tun haben?
Sie hat bis zum Tag der Vertragsauflösung zu arbeiten. Also inkl. 16.4.
Tut sie das nicht, kriegt sie nur Geld für die gearbeiten 4 Tage.
deine Freundin sollte sich mal an Absprachen halten. Die Chefin kommt ihr schon entgegen, dann macht sie einfach nichts, will jetzt aber Geld bis zum 16?
Dann siehe oben.
Wenn sie nur 4 Tage gearbeitet hat, dann bekommt sie auch nur diese Tage bezahlt.
Da die Freundin nicht selbst gekündigt hat, aber, so wie ich es verstehe, auch nicht arbeiten war, dann hat sie auch keinen Vergütungsanspruch bis zum 16.04., denn sie hat dann unentschuldigt gefehlt.
Sollte sie noch einen alten Anspruch auf ALG-I haben wird eine 3-monatige Sperrzeit eintreten - ALG-II wird um 30% gekürzt.
Sie hat eindeutig weniger als einen Monat dort gearbeitet. Da steht ihr nicht ein einziger Tag Urlaub zu!