Vermietete Wohnung verkaufen Mieter stellt sich quer

11 Antworten

Zum Anwalt gehen und Eigenbedarf durchklagen.

 

 

Für Mietverhältnisse über Wohnraum ist die Kündigung wegen Eigenbedarfes in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt, die Kündigungsfrist ergibt sich sodann aus § 573c BGB.

Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet werden. Ob sie wirksam ist, ist davon abhängig, ob der Vermieter den als Kündigungsgrund geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen kann.

anitari  03.05.2011, 17:55

Zum Anwalt gehen und Eigenbedarf durchklagen.

Diese Klage wird jeder Jurist der frisch von der Uni kommt in der Luft zerreißen.

Erst die Wohnung zum Verkauf anbieten und dann auf Eigenbedarf klagen?

BalaBalinga  03.05.2011, 18:23
@anitari

Wieder so einer, der keinerlei Ahnung hat, aber gerne mitreden möchte... ^^

Was willst Du mir von Jura und Uni erzählen, Du Waldtroll?

DollyPond  03.05.2011, 14:44

sie wollen nicht dort einziehen sondern verkaufen.

BalaBalinga  03.05.2011, 14:48
@DollyPond

Der Klageweg ist derselbe! Hier gibt es nur den Weg der Eigenbedarfsklage! ;)

Wie können wir uns wehren, damit wir in der Sache mal weiterkommen.

Abmahnungen schicken wegen

ständig verspäteter Mietzahlungen und unerlaubter gewerblicher Nutzung der Wohnung.

Jedes "Vergehen" bitte extra abmahnen und gleichzeitig mit fristgerechter Kündigung drohen.

Und eine 3. Abmahnung wegen grundloser Verhinderung der Besichtigungen von Kaufinteressenten. Denn gemäß BGB § 809 ist er dazu verpflichtet.


 

Man könnte höchstens Eigenbedarf als Zweitwohnung veruchen und wenn es geklappt hat mindestens ein jahr warten bevor man die Wohnung verkaufen kann ohne vom Ex-Mieter verklagt zu werden.

Nach Durchsetzung von Eigenbedarf darf man die Wohnung lange Zeit weder vermieten noch verkaufen. Man kann die höchstens "verleihen" und dann irgendwann verkaufen an denjenigen an den man sie verliehen hat. Verleihen geht offiziell nicht gegen Geld, denn vermieten ist ja immer noch verboten. Wenn man den Käufer also gut kennt und dem vertrauen kann, dann gelingt so ein Kuhhandel.

Einen Verkauf nach Durchsetzung von Eigenbedarf muss man auch gut begründen, denn "Ich habe es mir anders überlegt" funktioniert da nicht. Hier muss sich irgendwas entscheidendes verändert haben.

jockl  03.05.2011, 15:01

Das mit Eigenbedarf ist bereits auszuhebeln in dem im IE die Wohnung bereits zum Verkauf angeboten wurde.

Ich würde da einen "seriösen" Makler beauftragen. Den mit ggf. Kündigungsvollmacht ausstatten. Dazu wäre aber eine Vertrauensperson mit auch juristischen Kenntnissen vor Ort sinnvoll. Da ist Vertragsrechtwissen erforderlich, sonst werdet Ihr auf´s Kreuz gelegt und so wie es jetzt zu sein scheint, geht sog. täglich Geld "futsch".

Mehr darf ich hier nicht schreiben.

Super, erst mal danke für die vielen Antworten. Wir haben noch keinen Makler dran, haben uns nur vorher mit einem besprochen. Wir machen so schon Verlust mit der Wohnung und wollen dann nicht so gerne noch was an den Makler abgeben.

Wie ist es wenn wir 3 Abmahnungen, wegen der unregelmäßigen Besichtigung, des Gewerbes und seinem Verhalten machen. Dürfen wir im dann kündigen?

und sollen wir in die eine Abmahnung reinschreiben, dass er sein gewerbe (internet und KFZ Handel) unverzüglich abmelden soll?

Und wie würde  das mit dem Schadensersatz ablaufen.

Heute habe ich ganz stumpf 3x lange bei ihm am telefon klingeln lassen. drei mal hat er mich weggedrückt, beim vierten mal meinter, er sei in polen und hat aufgelegt. da ich fast 400 km weg wohne, kann ich auch nicht mal eben schauen, ob er nicht doch da ist...