Defekte Ware erhalten bei Privatauktion

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Wenn die erhaltene Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, kannst Du die Rückabwicklung der Transaktion verlangen. Ebay kann Dich dabei unterstützen. Wenn sich der Verkäufer stur stellt, hast Du allerdings schlechte Karten, es bliebe dann nur der (aufwändige) Rechtsweg, und da stellt sich die Frage, ob das damit verbundene Kostenrisiko im vernünftigen Verhältnis zum Warenwert liegt. Jedenfalls solltest Du entsprechend bewerten.

Wenn der Artikel offenbar defekt war (und nicht als "für Bastler" oder "nicht geprüft" usw. beschrieben), dann kannst du verlangen, dass der Verkauf rückabgewickelt wird, trotz Privatauktion und Ausschlussklausel. Schwierig ist die Beweislage - mach Photos usw.. Aber schreib ihn erstmal an, melde dann den Vorfall bei Ebay usw.

Pech gehabt. Außer einer negativen Bewertung und einem Melden des Vorfalls bei eBay bleiben Dir wenig Alternativen. Je nachdem, wie wertvoll das war, mag es helfen, einen "befreundeten Rechtsanwalt" beim Verkäufer anrufen zu lassen.... der sollte sich allerdings ein wenig mit dem BGB und dem Kaufrecht auskennen.

IntrinsicForce 
Beitragsersteller
 22.04.2010, 10:21

der streitwert wäre wohl zu gering, da würde kein anwalt mitmachen...

ist aber trotzdem nicht umsonst gewesen, ausserdem ist das eine frechheit!

ThomasBeh  22.04.2010, 10:55
@IntrinsicForce

Natürlich ist das eine Frechheit. ZUm Glück ist lt. meiner Erfahrung nur einer von 200 frech.

Schreib den Verkäufer nochmal an und sprich auch das Thema an. Da es sich aber um einen Privatverkauf handelt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dir den Preis zurück zu erstatten. Es gibt aber immer noch die Möglichkeit diese Sache auch bei E-Bay zu melden.(Häng einfach den Mailverkehr mit dem Verkäufer als Dokument dazu). Vielleicht gibt es doch eine gütliche Einigung und wenn der Verkäufer sich stur stellt, gibst du ihm eine Negativbewertung und kannst auch einen Tipp geben, in dem du vor diesem Verkäufer warnst. Hab ich auch schon gemacht und dieser Verkäufer wurde dann gesperrt! Nur Mut, du schaffst das schon!

Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen, ganz klar. Es bleibt die Frage, wie Du ihn dazu bewegen kannst. Über welchen Wert reden wir denn ?