Mein früherer Arbeitgeber hat mich um Lohn betrogen!
Habe früherem Arbeitgeber nach Kündigung jahrelang geholfen, weil er mich hingehalten hat, daß er mich, wenn es ihm besser geht, wieder einstellen würde. Er zahlt nicht was ausgemacht war! Nun heißt es, daß es verjährt sei. Einer seits mußzte ich ihm ja Zeit geben, damit er sich geschäftlich erholen kann, nach mehrmaliger schriftlicher Anfrage auf die er nicht reagierte, will ich nun gegen ihn vorgehen. Ich denke, daß das geplanter Betrug von Anfang an war. Wer kann mir da helfen?
6 Antworten
Ansprüche aus Arbeitsverhältnisses verjähren n. § 195 BGB nach drei Jahren. Wenn der ehemalige Arbeitgeber Abschlagszahlungen geleistet hat, wurde die Verjährungsfrist mit solchen Zahlungen gem. § 212 BGB immer wieder unterbrochen. Eine Geltendmachung sollte aber möglichst gerichtlich stattfinden, da rechtskräftig festgestellte Ansprüche n. § 197 BGB einer Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegen.
Danke für die Antwort, bitte lies den Kommentar von mir zur Frage bei zunky. Danke
Hallo! Es geht aus der Frage nicht hervor um welche Art der Beschäftigung es sich gehandelt hat. Minijob etc. Wurden Steuern bzw Sozialabgaben abgeführt? Wenn weder Steuern noch Sozialabgaben abgeführt wurden, wovon man fast ausgehen kann, ansonsten könnte er nicht entgegen der Absprache eine andere Vergütung zahlen, würde ich mir genau überlegen, wie ich und ob ich weiterhin dagegen vorgehe.
Danke für die Antwort! Es war so, daß er mir kündigte, aber ich weiterhin ihm helfen sollte, bis er sich erhohlt hat. Dann wollte er mich wieder einstellen. Jetzt sind natürlich mehr als 3 Jahre vergangen, ohne daß ich für meine Arbeit was bekommen habe. Es ist klar, daß ich das dann dem Arbeitsamt geben müßte, aber ich will ja nichts verdienen, sondern den wenn es ginge wegen Betrug, drankriegen, denn er hat wegen Arbeitsmangel gekübfigt, der ja nachweislich nicht da war.
Geh zum Arbeitsgericht, die nehmen die Klage direkt auf. Das Erstverfahren ist für dich als Arbeitnehmer kostenlos. Verklage ihn auf Gehaltszahlung.
Die Güteverhandlung wird idR binnen 14 tagen terminiert. Sollte dort ein vergleich geschlossen werden, erbitte eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Dann kannst du, sollte Cheffe immer noch nicht zahlen, gleich den GVZ in Marsch setzen.
Danke für die Antwort, bitte lies den Kommentar von mir zur Frage bei zunky. Danke
Geh zu einem Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und lasse dich bei dem beraten. Ganz einfach.
du betrügst die arge und verlangst trotzdem geld?
womit hast du dich denn drei jahre lange über wasser gehalten, von was ernährt, wo gewohnt.
die geschichte ist lügerei von beiden seiten aus.....
... und das fällt dir nach drei jahren auf, sehr witzig!
na, dann paddel mal weiter.
auch beim aa muß man eine beschäftigung angeben.
und immer zwei daumen wasser unterm kiel! ahoi!
Du solltest erst mal genau lesen, bevor du Blödsinn schreibst. Wer redet von Arge betrügen? Kennst du den Unterschied zw. Arge und AA? Wen interessiert wie ich mich über Wasser halte? Ich kann schwimmen und hab ne Yacht.