Mein früherer Arbeitgeber hat mich um Lohn betrogen!

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Ansprüche aus Arbeitsverhältnisses verjähren n. § 195 BGB nach drei Jahren. Wenn der ehemalige Arbeitgeber Abschlagszahlungen geleistet hat, wurde die Verjährungsfrist mit solchen Zahlungen gem. § 212 BGB immer wieder unterbrochen. Eine Geltendmachung sollte aber möglichst gerichtlich stattfinden, da rechtskräftig festgestellte Ansprüche n. § 197 BGB einer Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegen.

ganzdick69 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 11:12

Danke für die Antwort, bitte lies den Kommentar von mir zur Frage bei zunky. Danke

Hallo! Es geht aus der Frage nicht hervor um welche Art der Beschäftigung es sich gehandelt hat. Minijob etc. Wurden Steuern bzw Sozialabgaben abgeführt? Wenn weder Steuern noch Sozialabgaben abgeführt wurden, wovon man fast ausgehen kann, ansonsten könnte er nicht entgegen der Absprache eine andere Vergütung zahlen, würde ich mir genau überlegen, wie ich und ob ich weiterhin dagegen vorgehe.

ganzdick69 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 11:11

Danke für die Antwort! Es war so, daß er mir kündigte, aber ich weiterhin ihm helfen sollte, bis er sich erhohlt hat. Dann wollte er mich wieder einstellen. Jetzt sind natürlich mehr als 3 Jahre vergangen, ohne daß ich für meine Arbeit was bekommen habe. Es ist klar, daß ich das dann dem Arbeitsamt geben müßte, aber ich will ja nichts verdienen, sondern den wenn es ginge wegen Betrug, drankriegen, denn er hat wegen Arbeitsmangel gekübfigt, der ja nachweislich nicht da war.

Geh zum Arbeitsgericht, die nehmen die Klage direkt auf. Das Erstverfahren ist für dich als Arbeitnehmer kostenlos. Verklage ihn auf Gehaltszahlung.

Die Güteverhandlung wird idR binnen 14 tagen terminiert. Sollte dort ein vergleich geschlossen werden, erbitte eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs. Dann kannst du, sollte Cheffe immer noch nicht zahlen, gleich den GVZ in Marsch setzen.

ganzdick69 
Beitragsersteller
 03.01.2012, 11:13

Danke für die Antwort, bitte lies den Kommentar von mir zur Frage bei zunky. Danke

Geh zu einem Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und lasse dich bei dem beraten. Ganz einfach.

du betrügst die arge und verlangst trotzdem geld?

womit hast du dich denn drei jahre lange über wasser gehalten, von was ernährt, wo gewohnt.

die geschichte ist lügerei von beiden seiten aus.....

... und das fällt dir nach drei jahren auf, sehr witzig!

ganzdick69 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 13:44

Du solltest erst mal genau lesen, bevor du Blödsinn schreibst. Wer redet von Arge betrügen? Kennst du den Unterschied zw. Arge und AA? Wen interessiert wie ich mich über Wasser halte? Ich kann schwimmen und hab ne Yacht.

veraeva12  04.01.2012, 17:27
@ganzdick69

na, dann paddel mal weiter.

auch beim aa muß man eine beschäftigung angeben.

und immer zwei daumen wasser unterm kiel! ahoi!