Mein Essen wurde manipuliert mit scharfem Chilipulver - Anzeige?
Hallo liebe Community
ich habe eine frage
Mein essen in der schule wurde absichtlich von einem anderen Schüler (der dort in der pause hilft) manipuliert mit Chilli pulver! (das hat ein zeuge auch gesehen und hat mich gleich drauf angesprochen vorsichtig zu sein da etwas manipuliert sein könnte ) und das weil er mich nicht gerne hat und wir oft mal in die quere gekommen sind. er hat wirklich so viel Chilli pulver rein getan das ich wirklich nicht mehr meine Zunge Spüren konnte und mir die tränen gekommen sind Ausserdem musste ich total husten,ich habe unseren koch drauf angesprochen (der auf der Seite von dem jungen war) das ich zuviel scharf im essen habe und auch der zeuge es gesehen hat wie er gekiechert hat und mir Chilli ins essen getan hat ich sage "das ist körperverletzung" daraufhin lachte er und meine quatsch er hat mich quasi garnicht ernst genommen und einen neuen teller wollte er mir auch nicht geben! obwohl der Teller noch voll war ! habe nur 2 löffel gegessen dann hat auch ein mädchen sich gewundert warum das essen zu scharf ist und was ein zufall der junge in der küche hat mit ihr genauso probleme wie mit mir und mobbt sie also war das garnicht abzusehen das bei ihr auch was manipuliert worden ist
nun die frage kann ich eine anzeige wegen Körperverletzung machen? ich habe ja einen zeugen der alles ganz klar beobachtet hat
19 Antworten
Du kannst eine Strafanzeige wegen (gefährlicher) Körperverletzung (§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB) stellen.
Meiner Meinung nach liegt eine vorsätzliche Körperverletzung vor, die auch nicht an der Erheblichkeitsschwelle scheitert. Dazu siehe unten mein Kommentar unter einer anderen Antwort zu deiner Frage.
Die Frage ist eben nur, wie viel eine solche Anzeige bringen wird. Ich tippe mal darauf, dass die Staatsanwaltschaft das ganze einstellen wird. Vielleicht wird dem Schüler aber schon der Brief von der Polizei, die ihn dann vielleicht vorladen wird, eine Lehre und Abschreckung sein.
Eine Körperverletzung muss keine Schäden hinterlassen.
Nach § 223 StGB gibt es zwei Varianten: körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung.
Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines
von der Normalfunktion der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustands. Wenn jemand seine Zunge nicht mehr spürt, kann er nicht mehr schmecken. Zusätzlich tränten die Augen. Beides ist ein nachteiliges Abweichen von der Normalfunktion. Eine Gesundheitsschädigung liegt also vor. Wie lange sie anhält, ist unerheblich, solange sie die Erheblichkeitsschwelle überschreitet - und das ist hier der Fall.
Auch eine körperliche Misshandlung liegt vor: Sie wird definiert als eine üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Das ist hier der Fall - das körperliche Wohlbefinden desOpfers ist in einem Maß durch das scharfe Essen beeinträchtigt worden, das mehr als unerheblich ist.
Ein entsprechender Vorsatz dürfte bei dem Täter auch gegeben sein.
Einziges Problem wird wohl die Beweisbarkeit sein. Ob die Aussage des Opfers und eines Zeugen dem Gericht (oder vorher schon der Staatsanwaltschaft) genügen würden, ist unsicher. Eine Probe vom Essen wird es wohl nicht mehr geben.
Hallo gibt es bei euch kein Vertrauenslehrer oder Schulsprecher .Wüwrde aber mit dem Zeugen und das andere Mädchen trotzdem zum Rektor gehen wenn er nichts unternimmt spreche mit deinen Eltern darüber und rufe das Schulamt dann ab .und reiche eine Beschwerde ein.
Eigentlich schon weil es dir das Gefühl des Unwohlseins beschert hat daher kannst du das eigentlich machen am besten wäre es aber einfach zur Schulleitung zu gehen mit der Person die es Beobachtet hat dann wird der Typ sich das nochmal überlegen wem er Streiche spielt.
Am besten sagst du es den anderen köchen, nimm dazu nen zeugen mit. es wird viel unangenehmer für diesen dummkopf, wenn er raus geworfen wird, es jeder mitkriegt und der rektor ihn zusammensche....t
davon sollte der schulleiter unbedingt etwas wissen!