10,5 Stunden im Einzelhandel ohne Pause durcharbeiten ist das rechtlich erlaubt?

2 Antworten

Zu Frage 1: Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Einzelhandel. Mehr als 10 Stunden täglich sind nicht erlaubt und im Durchschnitt von 24 Wochen oder 6 Monaten darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Das Arbeitszeitgesetz schreibt nach spätestens 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten vor. Ab 9 Stunden Arbeitszeit müssen 45 Minuten Pause gemacht werden.

Zu Frage 2: Da kannst Du nichts machen. Hoffentlich hast Du Dich drei Monate vor Ablauf der Befristung bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Sonst bekommst Du eine Sperre des Arbeitslosengeldes.

Wenn Du für Deinen Freund und die anderen Beschäftigten etwas tun willst und diese sich selbst nicht trauen ihr Recht einzufordern, melde die Arbeitszeiten beim Gewerbeaufsichtsamt.

Nein, ist natürlich. nicht erlaubt. Sowas sollte man als Marktleiter aber wissen.

Was du tun kannst, sofort morgen zum Arbeitsamt gehen und sagen, dass du arbeitssuchend bist. Auf eine Vertragsverlängerung bestehen bringt nichts. Ausserdem solltest du doch sowieso froh sein, wenn du den Job los bist, bei den Arbeitszeiten. Gehalt wird sicher auch kaum der Rede wert sein.