Mein Bruder mit 17 Jahren rausgeworfen! Was tun?
Hallo, ich bräuchte Rat bzw. Tipps, wer sich mit folgendem Thema auskennt oder ähnliches schon durchgemacht hat. Mein jüngerer Bruder wird erst in 2 Monaten volljährig und wurde auf hinterlistigste Weise von meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten aus der Wohnung gejagd.
Grund/Ablauf: Die Lebensumstände dort zu Hause sind alles andere als jemals normal gewesen, so wie ich bei öfteren Besuchen selbst mitbekam. Der Junge wurde grundlos vom Stiefvater nur angebrüllt, er durfte sich nur im Zimmer aufhalten und selbst am Kühlschrank musste er fragen ob und was er essen darf etc.. Nicht nur das, es wurden sogar Lebensmittel sprichwörtlich abgezählt. LOL Jedenfalls, mein Bruder war bei einem Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung und bekam sie mit Zusage. Die Freude war groß! Als er nach Hause kam, freute sich seine Mutter. Als er 'ne simple Frage äußerte, ob er nun auch mal 'ne Freundin mit nach Hause nehmen dürfte, wurde er auf übelste beschimpft, sie seien hier kein P**f und trieben es soweit, dass er den Abstand suchte und raus zu Freunden wollte. Währendessen rief meine Mutter meine jüngere Schwester an (25J.) und sagte, dass wir älteren Geschwister uns jetzt um ihn kümmern dürften, denn der bräuchte nicht mehr nach Hause zu kommen, die Türe bliebe hier jetzt zu und wir sollten jetzt zusehen, wie wir mit diesem "Problem" umgehen. Was wir aber nicht wussten, bevor mein jüngerer Bruder aus dem Haus war, haben sie ihm zudem noch heimlich die Wohnungsschlüssel vom Bund abgemacht, was der Junge aber selbst noch nicht wusste. Nun musste ich ihn notfalls aufnehmen, da ich ortsnah wohne und ihn auch nicht einfach auf der Straße sitzen lassen kann. Ein Tag später durfte ich sogar HopplaHop seine Sachen von zu Hause abholen fahren. Das schärfste jedoch finde ich, was ich absolut 'ne Frechheit finde, keine 24 Std. später nach Rauswurf, haben sie sein Zimmer in ein Bürozimmer umgeräumt...
Um auf den Punkt zu kommen, ich selbst (29 Jahre) habe momentan genug eigene Probleme mit denen ich beschäftigt bin. Nun habe ich einen fast 18-jährigen bei mir und kein Amt will dafür zuständig sein. Ich war auch schon mit ihm beim Jugendamt, aber die wimmelten mich ab mit : "Er steht kurz vor dem 18 Lebensjahr, wir vom Jugendamt sind somit nicht mehr zuständig für ihn, auch wenn es noch ein paar Monate bis zur Volljährigkeit sind..." Was kann man da machen? Ich selbst lebe nicht grundlos allein (Krankheits bedingt) und nun habe ich von Heute auf Morgen ein fast volljähriges Kind bei mir zu Hause, der zwar jetzt in Ausbildung ist, aber sich niemand zuständig für ihn fühlt. Und einfach zurück auf die Straße setzen kann ich ihn ja auch nicht. Ich bin zwar sein Bruder, aber mein eigenes Privatleben ist nun selbst komplett über den Haufen geworfen und ich habe selbst eigene Probleme, um die ich mich kümmern muss.
Bräuchte Tipps von Leuten, die sich damit auskennen oder ähnliches schon kennen. Wäre für en paar Ratschläge sehr dankbar.
7 Antworten
Stift und Papier mitnehmen, zum Jugendamt gehen und dir alle Namen und Zeiten aufschreiben, wann du mit wem geredet hast. Was glaubst du wie schnell die anders Singen, sonnst mit den Namen zum nächsten Anwalt und anzeige erstatten, wegen unterlassener Hilfeleistung auch gegen die Eltern, und unterhaltsanspruch geltend machen. Kindergeld steht den Eltern auch nicht mehr zu, Dafür sorgen, das die keins mehr bekommen. Man braucht sich nicht wundern das so viele Alte Menschen allein leben und sich keiner Kümmert, Wer Säät wird auch ernten.was er säät. Die Eltern brauchen sich im alter nicht denken, das einer der Kinder auch nur einen Handschlag für die tut.
Du kannst die Eltern deines Bruders dazu auffordern für deinen Bruder Unterhalt zu zahlen. Dazu sind sie verpflichtet, wenn dieser noch zur Schule geht oder eine 1. Ausbildung macht. Ansonsten kann ich dir unter diesen Umständen nur raten, zu einem Anwalt zu gehen und es durchsetzen zu lassen. Wenn eure Eltern nicht zahlen können, so müssen sie alles dafür tun, dass sie es können und sind verpflichtet arbeiten zu gehen. Wie gesagt, hol dir eine Auskunft beim Anwalt ein. Dir steht Beratungshilfe zu, das regelt der Anwalt dann schon, du musst nur ein Formular ausfüllen.
die alten können das junge nicht einfach so aus dem nest schubsen! naja, man kann moralisch sehr vieles dazu anmerken. doch wozu? den jungen sich selbst zu überlassen, um ein eigenes arbeitszimmer haben zu können :( OMG
das jugendamt muss dort einspringen - lasst euch nicht abwimmeln. er steht wirtschaftlich nicht auf eigenen beinen. die eltern müssen für ihn aufkommen bis es soweit ist. ansonsten ausbildungsbeihilifen oder lehrlingsentgelt .. das kindergeld steht deinem bruder jedoch zu, wenn er nicht mehr zu hause wohnt. auf die herausgabe des betrages kann er die eltern auch verklagen..
lg :)
Nochmal zum Jugendamt, eventuell mit nem Anwalt drohen. Deinen Bruder unbedingt mitnehmen! Das JA ist zuständig!
Viel Rat werde ich Dir auch nicht geben können. Aber geht auf jeden Fall zur Kindergeldkasse, denn in diesem Fall steht das Kindergeld Deinem Bruder zu bzw. Dir, wenn Du für ihn sorgst.
Kann Deine Schwester ihn nicht aufnehmen, wenn es bei Dir nicht so optimal geht?
Andernfalls sucht für ihn eine kleine Wohnung oder eine Wohngemeinschaft, beantragt Ausbildungsbeihilfe (wann kann er denn mit der Ausbildung beginnen?), geht zum Sozialamt.
Und verklagt die Eltern auf Unterhalt.
Vielleicht findest Du hier eine bessere Antwort: http://www.123recht.net/forumforum.asp?forumid=14
Ja, aber wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnen kann, sind die auch nicht mehr Kindergeldberechtigt, sondern sogar unterhaltspflichtig.
Ja, unterhaltspflichtig sind sie. Aber das Kindergeld steht einem nicht austomatisch zu. Das muss man erst beantragen und man braucht die Genehmigung der Eltern.
Ich weiß, dass es schwierig ist, aber es gibt immer Ausnahmen. Auch beim Kindergeld. Deshalb ist ein Gang zur Kindergeldkasse eine Möglichkeit.
Also ich hab mein eigenes Kindergeld (ich wohne schon seit 1 1/2 Jahren allein) nur bekommen, weil meine Mutter es mir zugesprochen hat. Wenn seine Eltern ihm das nicht zusprechen bekommt er es auch nicht.