Entmündigung des eigenen Kindes

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Früher ließ man entmündigen, heute betreuen

"Entmündigen" heißt heutzutage "Gesetzliche Betreuung". Die Grundlage dazu finden Sie in §§ 1896 ff BGB. Entsprechend heißt das "Vormundschaftsgericht" heutzutage "Betreuungsgericht". Dies ist eine Unterabteilung des Amtsgerichts Ihres Wohnortes.

Voraussetzung dafür, dass eine gesetzliche Betreuung für einen Menschen eingerichtet wird, ist, dass er volljährig ist und "auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen" kann ( § 1896 BGB).

!!!!!!!Gegen den freien Willen des Betroffenen darf eine Betreuung nicht eingerichtet werden, wenn der Betroffene fähig ist, sein Verhalten zu beurteilen und danach zu handeln. Entsprechend ist eine Einrichtung der Betreuung gegen seinen Willen also nur bei einer tief greifenden psychischen Beeinträchtigung oder bei Bewusstlosigkeit möglich. Bewusste Selbstschädigung reicht ausdrücklich nicht aus. Dies ist heutzutage also etwas völlig anderes, als jemanden zu "entmündigen".!!!!!

quelle:http://www.helpster.de/jemanden-entmuendigen-so-setzen-sie-es-um_70546

Ich würde ihn zur Entgiftung schicken, von dort per Eil Antrag eine Langzeit Therapie beantragen,mit anschließender Adoption ( sowas wie betreutes Wohnen, Sozialarbeiter usw kümmern sich mit um ihn). Nützt aber nur etwas wenn dein Kind langsam wach wird und es will. Mein Beileid, wirklich. Ansonsten bleibt nur noch die Variante "Fallen lassen, damit es mit der Schnauze im Dreck liegt. Dann weiß er / sie was er hatte. Klingt zwar krass, aber das sagt einen jeder Therapeut.

Der Begriff "Entmündigung" wurde aus dem deutschen Rechtssystem entfernt. Heutzutage können erwachsene Menschen, die nicht für sich selbst sorgen können, unter bestimmten Bedingungen unter Betreuung gestellt werden ($ 1896 ff. BGB). Die Entscheidung über die Einrichtung einer solchen Betreuung fällt ein Amtsrichter.

du kannst dafür sorgen, dass es unter betreuung gestellt wird, aber entmündigung gibt es zum glück nicht mehr.

dies muss das gericht entscheiden