Mein Bruder hat meinen tv beschädigt?
Hallo,
Vorab nur Fachkundige Auskünfte. Bitte.
Mein Bruder hat heute meinen Fernseher ausversehen mit dem Staubsauger getroffen jetzt ist eine ca 2 mm großer Riss drin. Die Rechnung ist natürlich auf mich ausgeschrieben, ich wohne in einem separaten Teil der Wohnung.
Zahlt da die Haftpflichtversicherung von ihm? Er ist 15
3 Antworten
Ich gehe davon aus aus dein Bruder keine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt, sondern über eure Eltern mit versichert ist. Gilt für dich das gleiche liegt ein nicht versicherbarer EIGENSCHADEN vor.
Solltest du bereits aus der Familien privat Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein, weil du bereits länger als die nachversicherungszeit es erlaubt, einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis nachgehen, das bedeutet dass du in der Familienversicherung nicht mehr zum Kreis der mitversicherbaren Personen gehörst, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung alle haftpflichtigen Schäden die ein versichertes Familienmitglied gegenüber dir verursacht haben.
Eine andere, ehr unwahrscheinliche Möglichkeit wäre, das dein Bruder bereits eine eigene private Haftpflichtversicherung im singel Tarif besitzt, in der wäre er nur ganz allein versichert und die Versicherung würde Ansprüche gegen jedes andere Familienmitglied oder auch gegenüber anderen decken.
ich wohne in einem separaten Teil der Wohnung.
Und dieser separate Teil der Wohnung, gehört zum gemeinsamen Haushalt.
Und somit zahlt die Privathaftpflichtversicherung keinen Cent.
Nein Schäden innerhalb der Familie werden nicht reguliert.
@RudiRatlos67.
hier muss ich ein Veto einlegen:
Schäden die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person gegenüber einer anderen mitversicherten Person des gleichen Haftpflichtversicherungs Vertrag
Würde nach diesem Satz bedeuten, wenn Vater A + Mutter A, je eine eigenständige PHV für nur eine Person abgeschlossen hätten, dass man gegenseitig Haftpflichtansprüche geltend machen könnte.
Dies ist aber nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen.
Hallo apolon, bitte lies doch die Bedingungen nochmal genau Wort für Wort, ich bin sicher dann kommst du von selbst drauf, das du auf dem Holzweg bist. Falls du tatsächlich richtig liegst sag mir doch bitte in welchem Bedingungswerk unter welchem Punkt es so geregelt sein soll.
@RudiRatlos67,
kein Problem - du hast dich in deinem Text nur etwas vertan:
Ausschlüsse
7.5Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
(1)aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Bitte achte auf das Wörtchen oder !
Wenn ich dir die Versicherungsbedingungen zuschicken soll, teile mir bitte deine Email-Adresse mit.
Gruß Norbert
Das ist so pauschal nicht richtig
Richtig heißt es :
Schäden die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person gegenüber einer anderen mitversicherten Person des gleichen Haftpflichtversicherungs Vertrag oder gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend macht, sind nicht versicherbare Eigenschäden