Greift die Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie?
Ich bin 20 und in meiner eigenen Haftpflichtversicherung. Heute morgen hat aber mein Bruder (17) mein Handy fallen lassen und mein Kompletter Bildschirm gerissen. Mein Bruder ist in der Haftpflichtversicherung von meiner Mutter. Jetzt ist es so, kann mein Bruder den Vorfall bei seiner Haftpflichtversicherung melden oder geht das nicht? Ich bin ja schließlich in meiner eigenen Haftpflichtversicherung.
Gruß Sanshyuum.
8 Antworten
Innerhalb eines Haushaltes besteht kein Versicherungsschutz gegeneinander.
Möglich wäre es nur, wenn du dich nicht mehr in einer beruflichen Erstausbildung befindest und gleichzeitig auch in einem anderen Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet bist.
Hallo Sanshyuum,
sofern Ihr in verschiedenen Haushalten lebt, wird das von der Haftpflichtversicherung übernommen. Hier liegt auch ein Verschulden Deines Bruders vor und die Deliktfähigkeit ist gegeben. Dies ist zum Haftpflichtersatz immer notwendig. Die Haftpflichtversicherung ersetzt immer zum Zeitwert (was der beschädigte Gegenstand heute noch Wert ist ; einige wenige Versicherer haben auch Neuwertentschädigung in deren TOP-Produkten versichert). Eine Reparatur wird immer komplett übernommen , sofern die Reparaturkosten den Zeitwert nicht übersteigen.
Bitte beachte auch, dass dein Bruder noch Schüler/Student/Azubi sein muss, damit er noch in der Haftpflichtversicherung Eurer Mutter versichert ist.
Ebenfalls, wie hier schon einige Male erwähnt, kann es sein, dass dem Vertrag ein Selbstbehalt zugrunde liegt. Dies ist aber eher selten der Fall.
Am besten füllst Du bzw. Dein Bruder eine Schadenanzeige aus , macht Fotos des beschädigten Handys und lasst Euch einen Kostenvoranschlag zur Reparatur machen.
Viele Grüße.
Marcel
Bitte beachte auch, dass dein Bruder noch Schüler/Student/Azubi sein muss, damit er noch in der Haftpflichtversicherung Eurer Mutter versichert ist.
Dies kommt immer auf die Versicherungsbedingungen an.
Bei vielen neuen Tarifen, sind alle Personen die im Haushalt leben mitversichert.
Wohnt ihr in einer gemeinsamen Wohnung?
Dann ist das ein Eigenschäden und du bist aller Wahrscheinlichkeit nach doppelt versichert. Dann kannst du die neue Versicherung kündigen.
Bis zum Ende der ersten Berufsaubildung ist man in der Haftfpflicht der Eltern mit drin.
Ihr lebt in getrennten Wohnungen - die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.
Wenn ihr im gleichen Haushalt lebt, wird der Versicherer die Regulierung ablehnen.
Damit wäre ja Tür und Tor für Selbstbedienung geöffnet. Die "Schäden" häufen sich ohnehin signifikant, wenn es neue Modelle gibt.
Wenn Verursacher und Geschädigten in verschiedenen Haushalten leben, dann ja.