Kontopfändung und -sperrung
Hallo Community!
Meine Freundin hat wegen eines Handyvertrages eine Kontopfändung und -sperrung am Hals. Sie ist bei der Volksbank. Die Bank schrieb ihr einen Brief, worin stand, dass sie ihnen mitteilen soll, ob die Bank den Pfändungsbetrag sofort für sie überweisen soll, oder ob sie sich selbst um die Aufhebung des Zahlungsverbotes kümmern wird. Was meint denn die Bank mit sofort überweisen?
Danke schonmal!
LG, atkah22
8 Antworten
Die Bank kann den Betrag der beim Mobilfunkanbieter noch offen ist an diesen direkt überweisen. Dann wird das Konto wieder frei geschaltet. Die Höhe des Betrags sollte bekannt sein. Deine Freundin kann aber auch den Mobilfunkanbieter kontaktieren und mit diesem eine Lösung finden. Das heißtwenn sie den Betrag nicht komplett zahlen kann dann Ratenzahlung anbieten und hoffen das der Anbieter zustimmt, und dann darum bitten das wenigstens die Pfändung ruht. Dann kann sie wieder über ihr Konto verfügen aber der Anbieter hat immer noch due ruhende Pfändung die bei Zahlungsverzug jederzeit wieder problemlos aktiviert werden kann
Sorry, aber das ist überhaupt keine gute Antwort! Die richtige Lösung wäre entweder ein P-Konto oder falls möglich die direkte Zahlung des Betrags durch die Bank gewesen. Natürlich nur des tatsächlich geschuldeten, keiner Mondgebühren.
Ratenzahlungen bei sowas sind regelmäßig abzulehnen, weil damit Mondgebühren anerkannt werden, die man gar nicht bezahlen muss. Und wenn eh schon ein Titel vorliegt, braucht man sich eh nicht mehr um Schufaeinträge oder dergleichen sorgen.
Grundsätzlich ist die Verknüpfung von Zahlungsverboten (z.B. Kontosperren) mit der Forderung von Anerkenntnissen überhöhter Kosten als Erpressung potentiell strafbar, und es gibt kriminelle Inkassofirmen, die solche vorläufigen Zahlungsverbote illegal nur zu diesem Erpressungszweck verhängen, teilweise, ohne dass sie überhaupt Vollstreckungstitel haben.
ahh..okay. danke
Die Bank braucht die Freigabe Deiner Freundin, um den offenen Betrag in einer Summe vom Konto Deiner Freundin an den Handy-Anbieter zu überweisen. Alternativ kann sie sich selbst darum kümmern. Wenn auf dem Konto genug Guthaben ist, würde ich der Bank die Freigabe erteilen, damit das Konto schneller wieder frei wird. Gibt es jedoch Schwierigkeiten mit dem Handy-Anbieter - z. B. mein Deine Freundin dass die Forderung zu hoch ist - muss sie es schnellstmöglich klären und die Bank über den Ausgang informieren.
Das der pfaendungsberag ueberwiesen wird an den der die pfaendung veranlasst hat. Sie kann morgen frueh auf die bank gehen ein pfaendungs schutz konto einrichten dann ist sie bis zu einem gewissen betrag geschuetzt, das sie miete und lebens unterhalt zahlen kann. Die hoehe dieses freibetrages haengt von dem jeweiligen einkommen ab. Dann sollte sie schleunigst eine ratenzahlung mit der gegenpartei aushandeln. Die pfaendung bleibt in den meisten faellen bestehen bis der betrag abbezahlt ist.
Finger weg von Ratenzahlungen, gerade, wenn schon tituliert ist! Dann ist die Schufa-Bonität eh im Eimer. Damit halst man sich nur zusätzliche Mondgebühren auf; besser nur P-Konto machen und halt Vermögensauskunft abgeben.
Nicht unbedingt. Sie soll bei einer Ratenvereinbarung auch darum bitten das die Pfändung ruht, d.h. sie kann über ihr Konto verfügen aber wenn sie die Raten nicht einhält wird die Pfändung sofort wieder aktiv
achso. okay. danke für deine Antwort!
Ja dies ist nicht zwingend und kommt auch auf den guten willen der gegen seite an und wie gesagt sie hat auch diesen freibetrag, deswegen sollte sie direkt noch ein pfaendungskonto einrichten.
Was ist daran so unverständlich? Na ob die Bank eine Überweisung des gesamten geschuldeten Betrages an den Gläubiger vornehmen soll, um die Pfändung gegenstandslos zu machen.
Die Bank würde es sofort überweisen, anstatt das Sie es machen muss. Dann kümmert sich die Bank sogar noch um die Aufhebung der Sperrung. Das ist wirklich Service.Drei Daumen Hoch , für eure Bank!
das ist ja praktisch.. :D
das ist ja praktisch.. :D
Auch we e spraktisch ist mus sie aufpassen den die miete ist mitlerweile auch pfändbar außer man hat ein pfändungsschutzkonto
Ich weiß Ja gar nicht, um was für einen Betrag es geht. Scheint ja nicht so arg zu sein, aber an ihrer stelle ,ist es natürlich Ratsam, morgen um ein Gespräch bei der Bank zu bitten.
Das P-Konto ist der einzige Pfändungsschutz, den es noch gibt. Und die Miete sollte man immer zahlen, genauso wie Strom, das ist viel wichtiger als irgendwelcher nachrangiger Mobilfunkkram, egal, was die für ein Theater machen!
Was hat der Kommentar nun mit der Frage zu Tun?@ white Tree
also heißt das, dass wenn sie 500 € Schulden hätte, eine Ratenzahlungsvereinbarung von mntl. 50€, dass ihr Konto erst nach 10 Monaten wieder frei wäre?