Wie die Auszahlung regeln bei Hausübertragung an ein Kind?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tweedy!

Ja, wenn es um Geld geht, kennt man plötzlich seine eigenen Verwandten nicht mehr....aber nun zu deiner Frage:

Zum einen können deine Eltern festlegen, welcher Betrag für das Haus angesetzt werden soll. Somit wird dieser Betrag dann auf die Kinder aufgeteilt. D.h. die Schwester, die das Haus übernimmt, muß ihre Geschwister auszahlen. Die Summe ist ja dann bekannt. Deine Eltern können dies im Übertragungsvertrag beim Notar, wie gesagt, festlegen.

Zum anderen ist es so, ist kein Betrag festgelegt, ein Gutachter das Haus auf drei Werte schätzt: den Einheitswert (ist meist bereits bei der Stadt oder der Gemeinde bekannt, da sich hiernach die Grundbesitzabgaben richten), den Verkehrswert und den Erwerbswert.

Der Verkehrswert bestimmt den Wert, den das Haus mit Grundstück eigentlich hat. Dies ist der höchste Wert. Dieser kann für die Aufteilung dann herangezogen werden.

Da der Zustand des Hauses und dessen Beleihungswert i.d.Regel niedriger als der Verkehrswert ist, gibt es noch den Erwerbswert.

Wenn es also gerecht zugehen soll, sollen deine Eltern entweder einen Wert für das Haus festlegen, er auch in etwas der Realität entspricht, oder es muß ein unabhängiger Gutachter (vom Kreis) her, der euer Haus schätzt.

Liebe Grüsse!

Zunächst mal:

einen Rechtsanspruch auf eine Auszahlung hat hier nienand. Erst wenn der Erbfall eintritt, sind evt. Zahlungen zu leisten.

Am besten wird es sein, wenn Ihr zusammen mit der Hausübertragung gleichzeitig einen Erbvertrag macht - mit dem Notar zusammen. Dabei kann dann der Ausgleich geregelt werden, typischerwiese wird eine Immobilie anhand des Verkehrswertes bewertet. Dazu holt man am besten einen Gutachter bei.

Surenhohn  05.12.2011, 12:20

ja macht das so

Bei all den jetzigen familiären Zwistigkeiten frage ich mich, wer zahlt für das Gutachten ? Wie dem auch sei, die Eltern sollen ja auch ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Da geht der Wert des Hauses nicht durch 3 Teile. Denn dieses Wohnrecht wird angerechnet. Aber dieses Wohnrecht muss ja sowieso notariell beglaubigt werden . Somit habt ihr im Vorfeld, im Rahmen der Vorbereitung, schon die Möglichkeit, mit dem Notar über Eure Bedenken zu sprechen. Wenn Eure Eltern es auch wollen, dass es gerecht zu gehen soll, würde ich empfehlen, zur Absicherung Eures Anteils, eine Hypothek auf dieses Grundstück eintragen zu lassen. Den Anteil kann der Notar Euch berechnen.

Das Haus sollte von einen unabhängigen Gutachter geschätzt werden (inkl. des Wohnrechtes) und dann sollte das "Erbe" in gerechte Anteile aufgeteilt werden. Wobei zu berücksichtigen ist, dass Deine Schwester schon jetzt den Nutzen hat (keine Miete mehr bezahlen muss). Achte darauf das der Gutachter wirklich unabhängig ist.

Ein Erbvertrag kann von einem Notar entworfen werden, einfach zu einem Notar des Vertrauens gehen und sich dort beraten lassen.