---Kaffeemaschine zurückgeben---
Hallo. Ich habe eine rechtliche Frage. Ich habe mir letzten Freitag eine Expressocaffeemaschine von Saturn gekauft (Preis 39€), dazu gab es noch 5 Packungen Kaffeekapseln dazu. Eine Packung habe ich schon geöffnet und zwei Kapseln verbraucht. Die Kaffeemaschine gefällt mir nicht. Die ist extrem laut. Kann ich die Kaffeemaschine noch zurückgeben? Ich habe ja eigentlich 14 Tage Rückgaberecht. Ich bitte um einige Infos, Danke:)
6 Antworten
Du kannst Die Maschine innerhalb von 14 Tagen ab Kauf ohne Angabe von Gründen im Markt zurückgeben: Siehe hier Saturn.de:
http://www.saturn.de/mcs/shop/service-weitere-serviceleistungen.html
Die Draufgabe in Form von Kapseln sind dabei unerheblich. Du brauchst hier nichts zurückgeben. Auch eine Benutzung spielt bei der Kaffeemaschine keine Rolle.
Das durch Saturn eingeräumte Recht zur Rückgabe beschränkt sich nicht auf den Online Shop, sondern gilt auch für den Kauf in Märkten.
Nein, da liegst Du falsch. :-)
Zum Zeitpunkt meiner Antwort auf diese Frage (18.05.2013) war das vollends korrekt. SATURN bot damals ein freiwilliges Umtauschrecht.
Das hatte nichts (!) mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu tun, sondern war ein von SATURN freiwillig eingeräumtes Rückgaberecht.
Wie gesagt, die Antwort ist bereits 3,5 Jahre als. Die verlinkte Seite existiert nicht mehr, man wird auf eine allgemeine SATURN Service Seite weitergeroutet.
Auf Kulanz geht vieles, auch bei Krups. Jetzt vor 4 Jahren gekauft . neue und Kostenübernahme durch die Firma. Erst aber frei machen mit Brief im Paket.
Du kannst die Maschine nur zurück geben wenn sie einen technischen Fehler hat. Dass sie dir jetzt nicht mehr gefällt, ist dein eigenes Problem.
Möchtest du etwa in einem Geschäft eine Kaffeemaschine kaufen, die bereits in einem anderen Haushalt im Gebrauch war?
14 Tage Rückgaberecht gibt es nur im Fernabsatz und bei Haustürgeschäften.
14 Tage Rückgaberecht gibt es nur
und auch nur, wenn der Artikel noch nicht gebraucht wurde.
So ich es verstanden habe war das Gerät bei Kauf o.K.. Wenn du nachweisen kannst, das dies ein Herstellungsfehler oder dergleichen ist, hast du ein Umtauschrecht. (Rechtlich) Wenn mit deem Verkäufer etwas anderes schriftlich vereinbart habt ist das etwas anderes. Ggf. Kulanz.
Auch musst du die Kapseln bezahlen.
Ein rechtliche Umtauschrecht gibt es nicht.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Ich wiederhole:
"Nein, da liegst Du falsch. :-)
Zum Zeitpunkt meiner Antwort auf diese Frage (18.05.2013) war das
vollends korrekt. SATURN bot damals ein freiwilliges Umtauschrecht.
Das hatte nichts (!) mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu
tun, sondern war ein von SATURN freiwillig eingeräumtes Rückgaberecht.
Wie gesagt, die Antwort ist bereits 3,5 Jahre als. Die verlinkte
Seite existiert nicht mehr, man wird auf eine allgemeine SATURN Service Seite weitergeroutet."
Normalerweise hast du kein Rückgaberecht, wenn du im Geschäft kaufst. Ob Saturn ein solches Rückgaberecht trotzdem gewährt weiß ich nicht. Aber du kannst es natürlich versuchen. Die geöffneten und verbrauchten Kapseln musst du natürlich bezahlen.
Ich habe ja eigentlich 14 Tage Rückgaberecht.
Wenn Du es im Ladengeschäft gekauft hast, hast Du gar kein Rückgaberecht. Nicht mal 14 Minuten lang...
Rein rechtlich falsche Antwort, gilt nur bei Mangel, defekt usw.
Mit freundl. Gruß
Bley 1914