Maßnahme vomArbeitsamt abbrechen?!
Hallo zusammen,ich habe folgende frage.Ich bin 24 jahre alt und sitze in einer maßnahme vom arbeitsamt. Diese Maßnahme dreht sich um die wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für jugendliche erwachsene unter 25 jahren...hier werde EDV-Kurse gemacht und Bewerbungen geschrieben.So und jetzt kommt mein Problem:Die lehrer sind vollkommen inkompetent,ich lerne hier rein gar nichts,den EDV-Kurs hätte ich im alter von 10 jahren schon machen können,der deutschunterricht der hier manchmal ist, ist aus der grundschule (ehrlich es stand auf dem Zettel) da war in Text wo alles kleingeschrieben ist und wir sollten die Nomen unterstreichen.Dann kam die Krönung des ganzen:Wir mussten uns ein Hörspiel anhören über den "kleinen König" und danach mussten wir mit Tusche und wachsmalstiften sein Königreich malen....Bin ich im Kindergarten?Nun kommt das problem dazu das ich mit meiner mutter zusammen lebe und wir eine bedarfsgemeinschaft sind....durch diese Bedarfsgemeinschaft habe ich einen regelsatz von 50 cent im Monat..das bedeutet ich bekomme 1,73 cent am tag. Diese 1,73 cent habe ich schon verbraucht wenn ich morgens meinen arm hebe um den Wecker auszuschalten.Dazu kommt noch das wir uns jetzt en praktikum suchen sollen und zwar in einem umkreis von 200 kilometern.
17 Antworten
deine massnahme abzubrechen wäre dumm, da es dann sein könnte das du eine sperre vom amt bekommt 3 monate ! du solltest die problematik mit deiner zuständigen sachbearbeiterin besprechen auch was das praktikum angeht solltest du unbedingt ein gespräch suchen, weil die dadurch fahrkosten entstehen und ein praktikum unentgeldlich ist... eine arbeitsstelle ist zumutbar aufgenommen zu werden in einem umkreis von 100 km
wenn du da so nicht rauskommst, was anzunehmen ist, da das amt versucht die leute durch solche unnützigen maßnahmen angeblich in die arbeitswelt zurückzubringen was oftmals nach hinten los geht, bleibt dir nur die krankmeldung
das amt wird jedoch deiner argumentation nicht zustimmen wenn du sagst du lernst da nichts ect....
bevor du auf jeden fall etwas unternimmst, halte dringend rücksprache mit dem amt damit dir keine nachteile entstehen, denn in bestimmten fällen kann und darf das amt die kosten für solch eine maßnahme auch vom empfänger zurückverlangen auch die fahrkosten dahin !
sorry, aber in Maßnahmen nach §16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III und darum handelt es sich offenbar, entstehen dem Teilnehmer KEINE Kosten, Fahrtkosten trägt die ARGE - auch für das Praktikum, da es Bestandteil der Maßnahme ist
boah man du mußt mal lesen !!! ich habe nicht gesagt das ihm kosten entstehen !! ich haber lediglich geschrieben wenn man ohne triftigen grund eine maßnahme abbricht die ja vom amt bezahlt wird, kann das amt diese kosten ggf. zurückfordern ! ein bekannter von mir hatte genau dieses problem ! lesen und dann paulen !!!
übrigens fahrkosten ist eine kann keine mussleistung von der ARGE oft werden sie übernommen
Wo ist das Problem? Das geht anderen genauso. Wenn jeder arbeitsuchende gleich das Handtuch schmeissen würde,bei Kleinigkeiten.
Wenn Du abbrichst, wird das Konsequenzen haben: Man wird Dir die 50 Cent pro Monat sperren.
Ja, aber nur für drei Monate. Danach gehen die Zahlungen weiter.
Da kann der Fragesteller aber aufatmen!
Da kannst du nichts machen. Diesen Kur wirst du auch wenn du den jetzigen beendet hast und nicht vermittelst wirst / keine Arbeit findest, wieder und wieder machen müssen. Nicht nur in den Kursen sind inkompentente Angestellte. Auch auf dem Amt. Mit diesen Maßnahmen versucht die Agre letztendlich nichts weiter als seine "Schutzbefohlenen" zur Aufnahme der nächst möglichen unterbezahlten Arbeit , am besten über Zeitarbeitsfirmen zu nötigen. Ja die Regelung beinhaltet auch das du einen Fahrwg von mindesten 2 Stunden (einfach) in Kauf nehmen musst. Ich glaube die "Lehrkraft/Leerkraft!" also der Leerer bekommt Provisionen wenn er Kursteilnehmer in Arbeit vermittelt. Deswegen flüchten viele die es können auch ins Ausland.
Eine Mitschülerin von mir schreibt ihre Seminararbeit über die Jobcenter. Und dort arbeiten Menschen, die selber meistens nur einen Jahresvertrag bekommen und somit überhaupt keine Chance haben, sich vernünftig in die Materie einzuarbeiten.
Wenn sie Pech haben, sitzen sie ein paar Monate später schon wieder auf der anderen Seite des Schreibtisches.
Ja das stimmt und ist andererseits bedauerlich. Jedoch für diesen anliegen Fall ist das völlig unwichtig. Ich beantworte ja die Frage und nehme kein Blatt vor den Mund. Fazit: die Frage und der Inhalt kann ja mit dem Dagegenhalten, das beim Arbeitsamt, die Angestellten auch nur Hilfskräfte sind nicht aufgelöst werden. Die meisten werden auf jedenfall auf der anderen Seite landen.
Ich wollte damit lediglich untermauern, dass die wahrscheinlich froh sind, wenn sie jemanden überhaupt irgendwo unterbringen konnten. Unabhängig davon, wie sinnvoll die Maßnahme ist.
Tatsache ist das in solchen Maßnahmen, aber spätestens wenn sie wiederholt wird, Arbetslose "versteckt" werden um die Statistik zu verschönen. Und das mit Billigung des gesamten dahinter hängenden Rechtsaparates!
In welchem Bundesland lebst du? Dann kann ich dir vielleicht eine zugeschnittene Antwort geben. =)
Aber für Hessen gibt es keinen Ausweg, dort sind Arbeitslose bereits in den Dunstkreis von Krimenellen eigestuft und die haben bekanntlicherweise eingeschränkte Rechte.
danke fürs sternchen... sorry aber es war abzusehen das du solche kommentare wie sie hier losgelassen wurden bekommen würdest... arbeitslos und harziv ist bei GF ein schlimmes thema für die user