Maßnahme verweigert kein kindergeld mehr?
Moin, habe vom arbeitsamt eine maßnahme aufgeprummt bekommen (bvb) die ich aber nicht machen will. Habe die schon einmal angefangen und dann “abgebrochen“ (bin da nie erschienen) und hilfsarbeiter gemacht. Das selbe will ich wieder machen, aber mir wurde gesagt das wenn ich die nicht mache 2 jahre keine hilfe vom a-amt bekomme und kein kindergeld mehr. Stimmt das? Ich habe zb. Am 22.2 ein termin für arbeit suchen.
6 Antworten
Wenn du irgendwas nicht "machen willst", sprich das ja offensichtlich dafür, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, keine Ausbildung machen möchtest... Damit entfällt auch der Anspruch auf Kindergeld!
Du solltest vielleicht mal in dich gehen und überlegen, ob es nicht sinniger ist die Maßnahme durch zu ziehen. Was spricht dagegen? Oder du suchst dir schleunigst aus eigenem Antrieb einen Ausbildungsplatz.
wenn du keine bvb machen willst, dann such dir selbst endlich eine ausbildung. wenn nicht, gibts keinen anspruch mehr auf kindergeld und keinen anspruch auf leistungen.
Ja... das stimmt... Besonders wenn du über 18 bist. Da kriegt man kein Kindergeld ohne Ausbildung, Beschäftigung, Schule etc. Und Angebote vom Arbeitsamt zu verweigern bringen Sanktionen.
Und wieso nur teilweise?
Bei Beschäftigung, also normaler Arbeit, ist KG immer weg. Das ist keine Sanktion.
Damit war ja eigentlich sowas wie Bvb gemeint
BVB ist Ausbildungsvorbereitung.
Ich weiß. Beschäftigung war nicht als Arbeit gemeint, sondern eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ausbildungsvorbereitung etc.
Das kann so nicht stimmen.
Stimmt aber
2 Jahre keine Hilfe vom AA weil er/sie eine Massnahme verweigert.... Das soll stimmen? Und für Kindergeld muss er/sie ja eigentlich nur Ausbildungsuchend gemeldet sein oder?
Aber er hat einen auf Hilfsarbeiter gemacht.
Er ist dann 2 Jahre für besondere Hilfen wir Geförderte Ausbildung gesperrt.
Achso
Guten Morgen, also zunächst mal kindergeld für dich oder dein Kind?
Dein Kind hat damit nichts zu tun.
Sollte es um dich gehen, dann bin ich der Meinung das es diese Diskussion schon mal vor kurzem gab und da hieß es glaub man hat Anspruch bis 25 in der Ausbildung oder wenn man ausbildungssuchend gemeldet ist.. Schau mal im Suchverlauf..
Es geht um mich, das ding ist, würden die mich nicht abmelden als ausbildungssuchend?
Ich weiss ja nicht ob du Ausbildungssuchend bist oder nicht.. Wenn du echt eine suchst und dich via Bewerbungen bemühst glaub ich nicht das sie dich abmelden..
Ok danke soweit.
Teilweise richtig.