kann man die berufsvorbereitende Bildungsaßnahme BvB abbrechen wenn man einen Ausbildungsplatz bekommen hat.?
Hallo,
und zwar ist es so, dass mein Bruder seit September letzten Jahres eine Maßnahme von der Bundeagentur für Arbeit macht, da er keine Ausbildung gefunden hatte. Soweit alles gut. Er hat sogar seit 2 Monaten einen Ausbildungsplatz, hat auch einen Vertrag unterschrieben etc. Nun soll er bis Sommer, bis die Maßnahme zuende ist. alle 2 Tage zur Maßnahme kommen und die restlichen 3 Tage in seinem Ausbildungsbetrieb ein Praktikum machen. Meine Eltern und er konnte all die Jahre nicht in die Türkei zur Familie, wir haben unsere Großeltern zuletzt vor 5 Jahren gesehen. Nun sind sie krank und liegen im Sterben. Somit haben meine Eltern uns allen ein Ticket gekauft zu beginn der Sommerferien. Leider haben sie dabei die Maßnahme vergessen. Nun ist es so das 2 Wochen der Maßnahme mein Bruder eigentlich in der Türkei wäre. Aber sein Lehrer erlaubt es ihm nicht. Er darf nicht vor diese 2 Wochen wegfahren. Ich finde es ziehmlich traurig. Was wäre wenn er die Maßnahme einfach abbricht? Er lebt noch bei meinen Eltern und bezieht somit nur sein Bafög ( ca 200€) und natürlich Kindergeld. Wäre nett wenn vielleicht hilfreiche Tipps hat.
2 Antworten
Er hat bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben?
Ich würde da das GEspräch mit dem Bildungsbegleiter in der BVB suchen. Er bekäme bei Abbruch natürlich keine BAB mehr (also die 180xy Euro im Monat) und würde sich in seinem Praktikumsbetrieb nicht als besonders positiv darstellen. Außerdem steht sowas natürlich in der Maßnahmebeurteilung, die er bekommt.
Wie gesagt: mitm Bildungsbegleiter besprechen.
Tja, wenn deine Eltern so dumm waren, zu "vergessen", dass dein Bruder sich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme befindet, dann müssen sie mit den Folgen ihrer Dummheit auch leben.
Bricht dein Bruder die Maßnahme ab und erscheint folglich auch nicht mehr zum Praktikum, wird sich der Praktikumsbetrieb überlegen, ob er den Ausbildungsvertrag nicht unter Berufung auf die Probezeit kurzerhand kündigt. Was sollten die mit einem erwiesennermaßen unzuverlässigen, anspruchsverwahrlosten Azubi auch schon groß anfangen...?
Dein Bruder hat scheinbar nichts drauf, kann nichts und hat nun die Chance, eine halbwegs vernünftigen Einstieg in das Berufsleben zu finden. Die sollte er sich nicht so leichtfertig erschweren und verbauen.
@gamzim Du hast geschrieben, dass er zwei Wochen in der Maßnahme fehlen würde. Wenn man die Frage richtig liest ist das ganz klar, dass es nicht die Ausbildung berührt. Eine ganz unmögliche biestige Antwort von @atzef
Natürlich berührt das nicht die Ausbildung. Das hat auch niemand geschrieben. Aber den praktischen Teil der berufsvorbereitenden Maßnahme absolviert er als Praktkum in dem Betrieb, in dem er später seine Ausbildung absolviert.
Ansonsten ist meine Antwort nicht biestig, sondern das Ansinnen der Fragestellerin, vertragswidirg über den Kopf des maßnahmeträgers und der Arbeitsagetur hinweg sich selber Urlaub zu erteilen, maßlos , anspruchsverwahrlost und unverschämt.
Ich meine auch vor allem den 'Tonfall'. Darüber hinaus sind die Eltern dumm, der Sohn unzuverlässig, hat nichts drauf, ist ein verhätscheltes Muttersöhnchen - ich denke, sowas ist im Sinne keines Fragestellers.
Sein Ausbildungsbetrieb hat ihm das OK gegeben 2 Wochen vorher in den Urlaub zu fliegen. Habe ich wohl sicherlich vergessen zu erwähnen.