Marder im Garten?

5 Antworten

Auch äußere Einwirkungen auf ein Mietobjekt können im Mietrecht einen Fehler im Sinne des § 536 BGB begründen. Dies ist allgemein seit langem in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, und zwar unabhängig davon, ob solche Einwirkungen vom Vermieter oder Eigentümer gem § 906 BGB geduldet werden müssen (vgl. BayObLG NJW 87, 1950).
Haben sich Marder, Ratten oder andere wildlebende oder herrenlose Tiere in einem Mietobjekt eingenistet oder wird es regelmäßig von ihnen als Unterschlupf, Nist- , Fress- , oder Tummelplatz aufgesucht, so kann mietrechtlich ein Sachmangel vorliegen, sofern die Tauglichkeit des Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch gemindert wird. Die bloße Anwesenheit der Tiere begründet daher keinen Mangel. Anders jedoch, wenn störende Geräusche (Scharren, Kratzen), Geruch (Ausscheidungen, Urin, Kadaver) auftreten, oder Schäden durch Frass entstehen....
Beispiel aus der Rechtssprechung
Bei erheblichen nächtlichen Lärmstörungen durch einen im Dachbereich eines Mietshauses nistenden  Marder ist eine monatliche Mietminderung von ca. 30% der Bruttokaltmiete gerechtfertigt. AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24. Januar 2003, Az: 815 C 238/02. Quelle: ZMR 2003, 582-583

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/marder.htm

Woher ich das weiß:Recherche
BlueEyez01 
Beitragsersteller
 25.06.2020, 13:44

Ich danke dir vom Herzen für deine ausführliche Recherche und die Belege die du mitgeliefert hast.... Mein Vermieter meinte er kann nichts dagegen machen, was ich stark bezweifele ..aber was kann ich dagegen machen :(

DietmarBakel  25.06.2020, 20:05
@BlueEyez01

Wenn gutes Reden zu Ende ist, dann solltest Du überlegen ob nachhaltiger Stress mit dem Vermieter das kleinere Übel ist.

Letztendlich nach einer anwaltliche Beratung bleibt dann die Mietminderung als vorletzte Möglichkeit. Über die letzte schreibe ich hier nicht.

nein, muss er nicht

BlueEyez01 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 23:33

Hmmm..ok danke

Marder im Garten oder im Haus (z. B. im Dachbereich)?

pool56  25.06.2020, 14:16

Also, erstmal ist doch Objektbesichtigung und dann entscheiden sie ob DIESER Dachstuhl genehm wäre.😉

bwhoch2  25.06.2020, 14:54
@pool56

Offenbar mag FS nicht aufklären, ob der Marder sich nur im Garten tummelt oder wirklich ins Haus eingedrungen ist. Manchmal springen sie auch einfach nur über die Dächer.

Für die Lösung des Problems ist es aber von ganz entscheidender Bedeutung.

Dringt der Marder ins Haus ein, also z. B. in einen Hohlraum im Dach, muss der Vermieter handeln, denn da geht es u. U. auch um Zerstörung der Substanz eines Hauses (z. B. Dachdämmung) und um massive Beeinträchtigung der Wohnqualität (= Mietminderung).

Treiben sich die Marder aber nur im Garten herum oder springen auf dem Hausdach umher, kann der Vermieter gar nichts machen, denn das ist nun mal die Natur.

Wenn das mit der Marderfalle klappen würde, was macht man mit dem Opfer? Ich hoffe doch, dass es eine Lebendfalle ist.

pool56  25.06.2020, 16:17
@bwhoch2

Ja, wusste bereits bei deiner Frage drinnen oder noch draußen worauf du hinaus wolltest.

Klar, Marder drinnen können zerstören (z. B. SatellitenKABEL) und auch in der Dämmung nachts zuuu laut sein, daher dort VM-Angelegenheit.

Und stimmt auch gerade bei dir, einem um Neutralität bemühten "Kampfbeobachter"😉, der sich viel Mühe gibt mit seinen ausführlichen Erklärungen und Hinweisen, dass es etwas frustet, dass zweckdienliche Nachfragen überwiegend NICHT beantwortet werden.

'Mein' Kassel ist ja DIE WaschbärenHauptstadt🐼(mangels Masse, nur entfernte "Verwandtschaft" aus China). Nach dem Krieg wurde 1 Pärchen 50km westlich im Kellerwald am Edersee ausgesetzt. Um die Jahrtausendwende hatten die Waschbären sich so vermehrt (ohne wirkliche Feinde), dass sie über den Habichtswald (westlich vor Kassel mit Herkules) schon in den angrenzenden westlichen Stadtteilen heimisch wurden. Mittlerweile schätze ICH ihre Verbreitung grob 80km um den Edersee in Nordhessen.

Die sind ja ganz possierlich auf den ersten Blick, so aber Allesfresser und wühlen ständig im menschlichen Müll nach Fressbarem, auch gerade nachts und MIT Lärm. Können beißen und Krankheiten übertragen ...und auch die lärmen wie Marder gerne unterm Dach. Regenfallrohre werden gerne "angenommen".

Aber Richtung Plage geht das hauptsächlich in den Stadtteilen am Rand und dort betrifft es Grundstücksbesitzer mit Einzelhäusern und größerem Garten.

In Sachsen ist der Vermieter raus. Da hat der rechtmäßige Grundstücknutzer eigenes Recht.

TomRichter  25.06.2020, 16:38

Sicher, dass Landesrecht das bundesweite Mietrecht aushebelt?

cg1967  26.06.2020, 00:46
@TomRichter

Ja. Es handelt sich um Jagdrecht. Marder, hier Steinmarder, dem Jagdrecht unterliegendes Wild. Aktuell nur in Mecklenburg-Vorpommern offen. 3 Stück - Fähe mit Geheck - §22 (4) BJagdG. Ständig von Menschen bewohntes Gebäude - befriedeter Bezirk - eingeschränktes Jagdrecht des Eigentümers oder des rechtmäßigen Nutzers. Falle? Mir Sachsn sind helle und dürfen, ooch ohne Schein. Gleichzeitig hat dor Vermiedr nischt drin rumzufuhrwerkn, des müss mer selbr machn.

TomRichter  26.06.2020, 02:19
@cg1967

Mir geht es nicht um die Frage, ob der Mieter den Marder erlegen darf. Sondern um das Recht des Mieters auf Mietminderung, weil die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Wohnung einen Mangel aufweist. Ich denke, das kann nicht durch Landesrecht geändert werden.

Dumm gelaufen, falls der Vermieter nach Jagdrecht nichts machen darf und der Mieter lieber die Miete mindert als dem Marder zu Leibe zu rücken.

cg1967  26.06.2020, 02:24
@TomRichter
Dumm gelaufen, falls der Vermieter nach Jagdrecht nichts machen darf und der Mieter lieber die Miete mindert als dem Marder zu Leibe zu rücken.

Schadenminderungspflicht?

Und Beeinträchtigungen nach Naturschutzrecht (Jagdrecht gehört dazu) sind doch hinzunehmen, oder?

TomRichter  26.06.2020, 02:43
@cg1967

Schadenminderungspflicht greift nicht, der Mieter hat ja keinen Schaden, für den der Vermieter Schadenersatz zahlen soll. Er hat eine minderwertige Wohnung, für die er nur eine mindere Miete zahlen will. Den Schaden hat der Vermieter :-(

Wäre mir neu (ich bin da aber auch kein Fachmann), dass es da Sonderregelungen für den Naturschutz gäbe. Dass eine Beeinträchtigung hingenommen werden muss (typisch: Baulärm) ändert nichts daran, dass dies ein Mangel der Wohnung ist.

Kinderlärm beeinträchtigt nicht mehr zur Mietminderung. Aber nicht weil er hingenommen werden muss, sondern weil er per Definition kein Lärm mehr ist.

Schwacher Trost aus BundesWehrSicht:

3 Marder im Garten brauchen weniger Platz als

3 Leoparden !😉

DietmarBakel  25.06.2020, 02:15

Aber ist der Marder auch leiser als ein Leopard (wenn die Maschine schnurrt)? Du musst es wissen :-)

pool56  25.06.2020, 10:26
@DietmarBakel

...es war einmal...vor vielen vielen tausend Jahren...🤔Moment mal...im letzten Jahrtausend ! Da war der kleine pool56 bei ALLEN 3 TEIL-Streitkräften, nämlich als KRAFTFAHRER bei den MARINE-FLIEGERN. An Bord hätten wir gleichfalls keinen Raum für Raubtiere aller Art gehabt. ...und Marder nagen ja gerne Mal am KabelSALAT. Stimmt, der Leo schnurrt ziemlich eisern rassellnd daher.

Aber Mal Spaß beiseite und ganz im Ernst🤡 zurück zum FS, wenn man sich einen Elefant in den Garten müssten sich doch die 3 Marder respektvoll zurückziehen 👍.